Region: Germany
Civil rights

Änderung des Grundgesetzes (Definition des Gewissens, Bindung der Abgeordneten an den Wählerauftrag)

Petition is addressed to
Deutscher Bundestag und Deutscher Bundesrat

33 signatures

Petitioner did not submit the petition.

33 signatures

Petitioner did not submit the petition.

  1. Launched 2022
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

News

01/20/2024, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


12/31/2022, 10:15

Ich habe die Definition des Gewissens neu formuliert. Die erste Version hat eigentlich nur die Vernunft definiert. Die zweite Definition trifft meines Erachtens genauer, was das Gewissen ist, und deckt sich mit der allgemeinen Vorstellung davon. Sollte diese Änderung zu gravierend für eine laufende Petition sein, können wir gerne eine neue starten.

Erste Definition:
"Gewissen ist die auf der Vernunftbegabung des Menschen beruhende Fähigkeit, schädliches von unschädlichem Verhalten unterscheiden und die aus schädlichem Verhalten resultierenden Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten anderer verstehen zu können."

Zweite Definition:
""Gewissen ist der auf Empathie beruhende innere Drang, schädliche Auswirkungen auf andere Lebewesen nach Möglichkeit zu verhindern oder zumindest wiedergutzumachen."


Neuer Petitionstext:

Der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat mögen gemäß Art. 79 GG die Änderung des Grundgesetzes wie folgt beschließen:

1. Bestimmung des Begriffes "Gewissen" als neuer Abs. 4 in Art. 4 mit folgendem Wortlaut:

"Gewissen ist dieder auf der Vernunftbegabung des MenschenEmpathie beruhende Fähigkeit,innere schädlichesDrang, von unschädlichem Verhalten unterscheiden und die aus schädlichem Verhalten resultierendenschädliche Auswirkungen auf dieandere RechteLebewesen undnach Freiheiten anderer verstehenMöglichkeit zu können."verhindern oder zumindest wiedergutzumachen."

2. Änderung von Art. 38 Abs. 1 wie folgt:

Alter Wortlaut: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Neuer Wortlaut: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des Deutschen Volkes, als diese an den Wählerauftrag gebunden und dabei ihrem Gewissen verpflichtet."


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 26 (26 in Deutschland)


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