schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten und die Bundesregierung um Stellungnahme gebeten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Es wurde eine Änderung an den Quellenangaben vorgenommen und der Zeitraum der Unterschriftensammlung wurde verlängert.
Neue Begründung:
Psychisch beeinträchtige Menschen, Suchtkranke, geistig eingeschränkte Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollen laut Bundesteilhabegesetz soweit unterstützt werden, dass sie an unserer Gesellschaft teilhaben können. Der Kostenträger dieser Leistung ist der Landschaftsverband und die Stadt, die ihrerseits die Stundensätze festlegen, die die Anbieter der Unterstützungsleistung erhalten. Die Hilfe ist also definitiv gewollt. Unser Gesetzgeber hat jedoch versäumt die BeWo-Anbieter in die Katalogberufe hinzuzufügen. Das bedeutet, dass nun erhebliche Gewerbesteuerforderungen auf die Anbieter dieser Hilfe zukommen. Erste Bescheide wurden bereits erlassen, in sechsstelliger Höhe plus Zinsen und zwar rückwirkend über bis zu zehn Jahre. Da BeWo-Anbieter nicht ihre Stundensätze bestimmen können, wie andere Berufsgruppen, droht nun eine Welle der Betriebsschließungen, in einem Bereich, in dem es, wie bereits in der Psychotherapie, lange Wartezeiten für die Aufnahme gibt. Anbieter dieser wichtigen Angebote können die Gehälter ihrer hochqualifizierten Mitarbeiter*innen nicht mehr bezahlten und müssen gegebenenfalls Insolvenz beantragen. Viele Menschen, die BeWo dringend benötigen werden dann alleine gelassen. Der Gesetzgeber muss schnellstmöglich nachbessern und BeWo in die Katalogberufe aufnehmen, damit kein Kollaps droht. Gesetzliche Betreuer*innen, Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen stehen dort längst drin.
DieDer Teilhabegesetzliche vonRahmen Menschenist mitin Behinderungden soll§§ laut99, §2113 ABS. 2 Nr. 2 i.V.m. § 78 SGB IXXI gewährleistet sein. In §§ 67-69 SGB XII wird die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, wozu das ambulant betreute Wohnen gehört, beschrieben. Diese Leistungen werden von Fachkräften gewährleistet. geregelt.
Die Katalogberufe werden im §18 EStG definiert. In diesem steht: „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“
BeWo Anbieter entsprechen der Kategorie der Katalogberufe in sofern, dass sich fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient.
Neues Zeichnungsende: 13.12.2023 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 455 (452 in Deutschland)
Zur Petition wurden wichtige Definitionen und Gesetzestexte hinzugefügt, um die Problematik besser zu erläutern und zu belegen.
Neuer Petitionstext:
BeWo-Anbieter müssen in die Katalogberufe aufgenommen werden oder von der Gewerbesteuer befreit werden.
Das Angebot des ambulant betreuten Wohnens richtet sich an Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen aus dem Bereich psychische Erkrankung, Sucht, Komorbidität, chronische Erkrankungen und Behinderung.
Neue Begründung:
Psychisch beeinträchtige Menschen, Suchtkranke, geistig eingeschränkte Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollen laut Bundesteilhabegesetz soweit unterstützt werden, dass sie an unserer Gesellschaft teilhaben können. Der Kostenträger dieser Leistung ist der Landschaftsverband und die Stadt, die ihrerseits die Stundensätze festlegen, die die Anbieter der Unterstützungsleistung erhalten. Die Hilfe ist also definitiv gewollt. Unser Gesetzgeber hat jedoch versäumt die BeWo-Anbieter in die Katalogberufe hinzuzufügen. Das bedeutet, dass nun erhebliche Gewerbesteuerforderungen auf die Anbieter dieser Hilfe zukommen. Erste Bescheide wurden bereits erlassen, in sechsstelliger Höhe plus Zinsen und zwar rückwirkend über bis zu zehn Jahre. Da BeWo-Anbieter nicht ihre Stundensätze bestimmen können, wie andere Berufsgruppen, droht nun eine Welle der Betriebsschließungen, in einem Bereich, in dem es, wie bereits in der Psychotherapie, lange Wartezeiten für die Aufnahme gibt. Anbieter dieser wichtigen Angebote können die Gehälter ihrer hochqualifizierten Mitarbeiter*innen nicht mehr bezahlten und müssen gegebenenfalls Insolvenz beantragen. Viele Menschen, die BeWo dringend benötigen werden dann alleine gelassen. Der Gesetzgeber muss schnellstmöglich nachbessern und BeWo in die Katalogberufe aufnehmen, damit kein Kollaps droht. Gesetzliche Betreuer*innen, Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen stehen dort längst drin.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung soll laut §2 SGB IX gewährleistet sein. In §§ 67-69 SGB XII wird die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, wozu das ambulant betreute Wohnen gehört, beschrieben. Diese Leistungen werden von Fachkräften gewährleistet. Die Katalogberufe werden im §18 EStG definiert. In diesem steht: „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“
BeWo Anbieter entsprechen der Kategorie der Katalogberufe in sofern, dass sich fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 306 (303 in Deutschland)
Petitionen, die unsere Qualitätsanforderungen für Petitionen nicht erfüllen, müssen vom Petenten überarbeitet werden. Petitionen in Überarbeitung werden nicht öffentlich gelistet.
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