Soziales

Ambulant betreutes Wohnen in Gefahr!

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
547 Unterstützende 542 in Deutschland

Sammlung beendet

547 Unterstützende 542 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung am 31.12.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

BeWo-Anbieter müssen in die Katalogberufe aufgenommen werden oder von der Gewerbesteuer befreit werden.

Das Angebot des ambulant betreuten Wohnens richtet sich an Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen aus dem Bereich psychische Erkrankung, Sucht, Komorbidität, chronische Erkrankungen und Behinderung.

Begründung

Psychisch beeinträchtige Menschen, Suchtkranke, geistig eingeschränkte Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen sollen laut Bundesteilhabegesetz soweit unterstützt werden, dass sie an unserer Gesellschaft teilhaben können. Der Kostenträger dieser Leistung ist der Landschaftsverband und die Stadt, die ihrerseits die Stundensätze festlegen, die die Anbieter der Unterstützungsleistung erhalten. Die Hilfe ist also definitiv gewollt. Unser Gesetzgeber hat jedoch versäumt die BeWo-Anbieter in die Katalogberufe hinzuzufügen. Das bedeutet, dass nun erhebliche Gewerbesteuerforderungen auf die Anbieter dieser Hilfe zukommen. Erste Bescheide wurden bereits erlassen, in sechsstelliger Höhe plus Zinsen und zwar rückwirkend über bis zu zehn Jahre. Da BeWo-Anbieter nicht ihre Stundensätze bestimmen können, wie andere Berufsgruppen, droht nun eine Welle der Betriebsschließungen, in einem Bereich, in dem es, wie bereits in der Psychotherapie, lange Wartezeiten für die Aufnahme gibt. Anbieter dieser wichtigen Angebote können die Gehälter ihrer hochqualifizierten Mitarbeiter*innen nicht mehr bezahlten und müssen gegebenenfalls Insolvenz beantragen. Viele Menschen, die BeWo dringend benötigen werden dann alleine gelassen. Der Gesetzgeber muss schnellstmöglich nachbessern und BeWo in die Katalogberufe aufnehmen, damit kein Kollaps droht. Gesetzliche Betreuer*innen, Psychotherapeut*innen, Ärzt*innen stehen dort längst drin.

Der gesetzliche Rahmen ist in den §§ 99, 113 ABS. 2 Nr. 2 i.V.m. § 78 SGB XI geregelt.

Die Katalogberufe werden im §18 EStG definiert. In diesem steht: „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“ 

BeWo Anbieter entsprechen der Kategorie der Katalogberufe in sofern, dass sich fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, BeWo Aufwärts aus Köln
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