Soziales

Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für die Erwerbsminderungsrente

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
29 Unterstützende 29 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

29 Unterstützende 29 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

05.10.2021, 14:48

Liebe Unterstützer/innen,
die Petition hat keine Aussicht auf Erfolg. Parallel habe ich die Petition dem Bundesausschuss vorgelegt und eine umfassende Erklärung erhalten. Aus der geht hervor, dass es keine Begrenzung des Hinzuverdienstes gibt, wenn man es entsprechend versteuert.
Vielen Dank für die Unterstützung und eure Meinungen.
Liebe Grüße


23.08.2021, 11:58

Die Petition wurde vom Prüfungsausschuss bereits ausführlich beantwortet und abgelehnt.


Neues Zeichnungsende: 23.08.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 29 (29 in Deutschland)


20.03.2021, 20:33

Der Fehlerteufel hatte sich eingeschlichen, weswegen ich eine Korrektur vorgenommen habe.


Neuer Petitionstext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt bekanntlich 5400,00 € bzw. 6300,00 € / Jahr, inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Ausnahmeregelungen für Vertetungen.Vertretungen.

(Quelle: www.vdk.de/ov-ka-gruenwinkel/ID100928#:~:text=Lebensjahr%20eine%20Altersrente%20oder%20eine,Urlaubs-%20oder%20Weihnachtsgeld%20gezahlt%20wird.)

(Die Berechnung für Teil-Erwerbsgeminderte habe ich nicht berechnet, da mir die nötigen Zahlen nicht bekannt sind.)

Das entspräche, bei einer möglichen Leistungsfähigkeit von unter 15 Std. / Woche, ohne Einberechnung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, ein durchschnittlicher Stundenlohn von unter 7,50 €.

Der Mindeststundenlohn beträgt seit Januar 2021 9,50 € und wird im April 2021 sowie in 2022 noch einmal angehoben.

(Quelle: www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html#:~:text=Mindestlohn%20steigt,-Zum%2001.&text=Januar%202021%20wurde%20der%20gesetzliche%20Mindestlohn%20auf%209%2C50%20Euro%20angehoben.)

Daraus resultiert, dass dem Erwerbsgeminderten immer weniger Stunden zur Verfügung stehen und ein Arbeitsplatzverlust hingenommen werden muss oder sogar die Suche nach einer geeigneten Stelle verwährt bleibt, weil er/sie dem Betrieb nicht genug Stunden zur Verfügung stehen kann.

Ich fordere die Anpassung der monatlich, steuerfreien Hinzuverdienstgrenze sowie unter Berücksichtigung von zusätzlichen Einmalzahlungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld und Ausnahmeregelungen für Vertetungen)Vertretungen) die entsprechende Anhebung der jährlichen Hinzuverdienstgrenze für alle Erwerbsgeminderten.

Vielen Dank im Voraus.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (8 in Deutschland)


20.03.2021, 12:50

Quellenangaben wurden von mir hinzugefügt.
Somit sollte meine Petition jetzt den Richtlinien entsprechen.


Neuer Petitionstext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt bekanntlich 5400,00 € bzw. 6300,00 € / Jahr, inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Ausnahmeregelungen für VertetungenVertetungen.

(Quelle: www.vdk.de/ov-ka-gruenwinkel/ID100928#:~:text=Lebensjahr%20eine%20Altersrente%20oder%20eine,Urlaubs-%20oder%20Weihnachtsgeld%20gezahlt%20wird.)

(Die Berechnung für Teil-Erwerbsgeminderte habe ich nicht berechnet, da mir die nötigen Zahlen nicht bekannt sind.)

Das entspräche, bei einer möglichen Leistungsfähigkeit von unter 15 Std. / Woche, ohne Einberechnung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, ein durchschnittlicher Stundenlohn von unter 7,50 €.

Der Mindeststundenlohn beträgt seit Januar 2021 9,50 € und wird im April 2021 sowie in 2022 noch einmal angehoben.

(Quelle: www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html#:~:text=Mindestlohn%20steigt,-Zum%2001.&text=Januar%202021%20wurde%20der%20gesetzliche%20Mindestlohn%20auf%209%2C50%20Euro%20angehoben.)

Daraus resultiert, dass dem Erwerbsgeminderten immer weniger Stunden zur Verfügung stehen und ein Arbeitsplatzverlust hingenommen werden muss oder sogar die Suche nach einer geeigneten Stelle verwährt bleibt, weil er/sie dem Betrieb nicht genug Stunden zur Verfügung stehen kann.

Ich fordere die Anpassung der monatlich, steuerfreien Hinzuverdienstgrenze sowie unter Berücksichtigung von zusätzlichen Einmalzahlungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld und Ausnahmeregelungen für Vertetungen) die entsprechende Anhebung der jährlichen Hinzuverdienstgrenze für alle Erwerbsgeminderten.

Vielen Dank im Voraus.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (8 in Deutschland)


20.03.2021, 12:24

Korrektur der Jahreszahlen und Neuberechnung des tatsächlichen Stundnlohns


Neuer Petitionstext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen ErwerbsgemindertenrenteErwerbsminderungsrente beträgt bekanntlich 5400,00 € bzw. 6300,00 € / Jahr.Jahr, inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Ausnahmeregelungen für Vertetungen

(Die Berechnung für Teil-Erwerbsgeminderte habe ich nicht berechnet, da mir die nötigen Zahlen nicht bekannt sind.)

Das entspräche, bei einer möglichen Leistungsfähigkeit von unter 15 Std. / Woche, ohne Einberechnung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, ein durchschnittlicher LohnStundenlohn von ca.unter 8,207,50 €.

Der Mindeststundenlohn beträgt seit Januar 2021 9,50 € und wird im April 2021 sowie in 2022 noch einmal angehoben.

Daraus resultiert, dass dem Erwerbsgeminderten immer weniger Stunden zur Verfügung stehen und ein Arbeitsplatzverlust hingenommen werden muss oder sogar die Suche nach einer geeigneten Stelle verwährt bleibt, weil er/sie dem Betrieb nicht genug Stunden zur Verfügung stehen kann.

Ich fordere die Anpassung der monatlich, steuerfreien Hinzuverdienstgrenze sowie unter Berücksichtigung von zusätzlichen Einmalzahlungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld und Ausnahmeregelungen für Vertetungen) die entsprechende Anhebung der jährlichen Hinzuverdienstgrenze für alle Erwerbsgeminderten.

Vielen Dank im Voraus.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (8 in Deutschland)


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