Anwaltszwang im Zivilverfahren erst ab 25.000 € Streitwert

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss, Parlament

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  1. Gestartet 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

21.04.2024, 05:56

Beschreibung und Begründung neu formuliert


Neuer Petitionstext:

Nach der derzeitigen Gesetzeslage besteht ab 5000 € Streitwert Anwaltszwang. Ich habe diejedoch Erfahrungmit Anwälten teilweise schlechte Erfahrungen machen müssen,müssen. Mir wurde mitgeteilt. dass Anwältedie beiErfolgsaussichten ihrereiner BeauftragungKlage nichtgering nachseien. GesetzObwohl oderich Rechtsprechungein Urteil handelndes ,sondernBFH nachzugesandt habe, dass meiner Rechtsauffassung entspricht. Auch erhielt ich oft Absagen wegen Arbeitsüberlastung der gesellschaftlichenKanzlei. Stellung des Gegners bzw. seiner Versicherung. Ferner nicht beachten, dass sie im Auftrag handeln. Somit ihrem Auftraggeber verpflichtet sind. .



Neue Begründung:

Dieses Verhalten der Anwälte sowie der gesetzliche Anwaltszwang wird es einem rechtskundigen Staatsbürger verwehrt, höchstrichterliche Rechtsprechung geltend zu machen. Auch wäre es notwendig, dass Rechtsschutzversicherungen eigene Anwälte beauftragen. Ich habe auf meiner Webseite spethj.com ein Beispiel von mir veröffentlicht. Zudem wäre es notwendig, dass Rechtsschutzversicherungen den beauftragten Anwalt kontrollieren. Notfalls die

Erstattung der Aufwendungen verweigern.

Neues Zeichnungsende: 10.07.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Deutschland)


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