Nach der derzeitigen Gesetzeslage besteht ab 5000 € Streitwert Anwaltszwang. Ich habe jedoch mit Anwälten teilweise schlechte Erfahrungen machen müssen. Mir wurde mitgeteilt. dass die Erfolgsaussichten einer Klage gering seien. Obwohl ich ein Urteil des BFH zugesandt habe, das meiner Rechtsauffassung entspricht. Auch erhielt ich oft Absagen wegen Arbeitsüberlastung der Kanzlei.
Begründung
Durch dieses Verhalten der Anwälte sowie dem gesetzlichen Anwaltszwang wird es einem rechtskundigen Staatsbürger verwehrt, höchstrichterliche Rechtsprechung geltend zu machen. Auch wäre es notwendig, dass Rechtsschutzversicherungen eigene Anwälte beauftragen. Ich habe auf meiner Webseite https://spethj.com ein Beispiel von mir veröffentlicht.
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