Anwaltszwang im Zivilverfahren erst ab 25.000 € Streitwert

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss, Parlament

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  1. Gestartet 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

21.04.2024, 06:06

Beschreibung und Begründung neu formuliert


Neuer Petitionstext:

Nach der derzeitigen Gesetzeslage besteht ab 5000 € Streitwert Anwaltszwang. Ich habe jedoch mit Anwälten teilweise schlechte Erfahrungen machen müssen. Mir wurde mitgeteilt. dass die Erfolgsaussichten einer Klage gering seien. Obwohl ich ein Urteil des BFH zugesandt habe, dassdas meiner Rechtsauffassung entspricht. Auch erhielt ich oft Absagen wegen Arbeitsüberlastung der Kanzlei.



Neue Begründung:

DiesesDurch dieses Verhalten der Anwälte sowie derdem gesetzlichegesetzlichen Anwaltszwang wird es einem rechtskundigen Staatsbürger verwehrt, höchstrichterliche Rechtsprechung geltend zu machen. Auch wäre es notwendig, dass Rechtsschutzversicherungen eigene Anwälte beauftragen. Ich habe auf meiner Webseite spethj.com ein Beispiel von mir veröffentlicht.



Neues Zeichnungsende: 10.07.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Deutschland)


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