Transport

Anwohnerinitiative zum Erhalt der Parkplätze in der Anton-Saefkow-Str.

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bezirksamt Pankow
449 Soutien 359 en Arrondissement de Pankow

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

449 Soutien 359 en Arrondissement de Pankow

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

27/10/2016 à 03:06

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Liebe Mitbetroffene, liebe Unterstützer!

Heute möchte ich Sie über unseren aktuellen Sachstand informieren.

Zuerst müssen wir leider einräumen, dass wir es aus beruflichen Gründen nicht geschafft haben, die Unterschriftenlisten während seiner Bürgersprechstunde an den Baustadtrat Herrn Kirchner zu übergeben.
Dann möchte ich Sie auf einen Artikel hinweisen, dessen Inhalt mich erschüttert hat. Aber lesen Sie bitte selbst und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung:

www.prenzlauerberg-nachrichten.de/share/agI6JbmDFvyQvlAgHluRzzOZOZUebVUrpB8uobKxiWBZCQ45jxle6jxSnYNlJDAbHk6XNvl93CgrX%2BnXYfR1Rsw%3D%3D/

Und dann möchte ich Ihnen die heute eingegangene Antwort unseres (leider auch von mir wiedergewählten) Stadtrates nicht vorenthalten.
Diese erschüttert mich umso mehr und macht mich wütend, da Herr Kirchner noch im Juli 2016 Pläne zum Umbau des Anton-Saefkow-Parks vorgestellt hat, in denen vom Wegfall der Parkplätze KEINE Rede war.
Unmittelbar nach der Wahl ist dann alles vergessen und alles anders.
Mir jedenfalls stößt das mehr als sauer auf!

Da wir hier nur zur Miete wohnen, können wir noch mit den Füßen abstimmen. Sollten Sie jedoch Eigentümer sein, sind die jetzt umgesetzten Pläne kaum förderlich für den Werterhalt Ihrer Immobilie.

Was können wir jetzt noch tun? Wir sollten GEMEINSAM auf UNSER Anliegen im Bezirksamt hinweisen.
Und jeder von uns hat die Möglichkeit, bei der Straßenverkehrsbehörde Widerspruch gegen die Rückname der Anordnung des Schrägparkens einzulegen. Die Aufstellung von Verkehrszeichen ist eine Allgemeinverfügung, die in Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten beschränken können. Jeder Betroffene das Recht, gegen diese Allgemeinverfügung innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt von Kenntnis über diese Verfügung schriftlich! gegen diese vorzugehen. Der Widerspruch muss selbstverständlich begründet sein.
Beim Hundeauslaufgebiet am Schachtensee war es am Ende genau der Widerspruch von Betroffenen, die am Ende die zuständigen Ämter zum Einlenken gezwungen haben...
In diesem Sinne, lassen Sie uns für den Erhalt unserer Parkplätze und unseres Viertel kämpfen!


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