Arbeits- und Gesundheitsschutz für Leiharbeitskräfte durchsetzen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

3 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

3 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

05.06.2015, 13:15

ausführlichere Argumentation
Neue Begründung: Nach meiner Erfahrung ordnen viele Verleiher die Rechte ihrer Mitarbeiter (m/w) der Absicht unter kurzfristig hohe Gewinne zu erzielen. Dazu sind vielen Verleihern sogar illegale Mittel recht. Das Wort Fürsorgepflicht hören viele Verleiher nicht gern oder sie kennen es gar nicht. Es bedarf dringend der Marktbereinigung zum Schutz der Gesundheit der Leiharbeitskräfte und der anständigen Verleiher. Der unlautere Wettbewerb durch Einsparung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Gesundheitsschutzmassnahmen und durch Einsatz von Mobbing zur Einschüchterung von Leiharbeitskräften muss aufhören!

Die Erlaubnisbehörde hat nicht nur den Auftrag die Arbeitslosigkeit so gering wie möglich zu halten, sondern auch geltendes Recht durchzusetzen. Die Erlaubnispflicht nach § 1 AÜG gibt ihr dazu Mittel an die Hand. Die darauf aufbauenden Sanktionsmöglichkeiten werden zum Teil in einer Reihe von Anweisungen für Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit geregelt. Dort steht, dass der Antragsteller zuverlässig sein muss. Der Begriff Zuverlässigkeit umfasst jedoch keine Anforderungen bezüglich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Auf strafbare Handlungen wie Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, ... am Arbeitsplatz zum Nachteil der Beschäftigten wird dort nicht eingegangen.

Auch der Begriff Unwirksamkeit gemäß AÜG enthält keine Angaben über Verstöße Festlegungen zu Verstößen gegen geltendes Arbeits- und Gesundheitsschutzrecht und auch keine Verweisung auf geltendes Strafrecht. Eine Arbeitnehmerueberlassung kann unwirksam sein, weil jemand ohne Erlaubnis Leiharbeitskräfte beschäftigt, aber nicht, weil er Leiharbeitskräfte mobbt oder entgegen den Bestimmungen des ArbSchG oder ArbZG behandelt. Das ist kein wirksamer Schutz für Leiharbeitskräfte.

Das AÜG stellt auf Tarifrecht ab (§ 3 AÜG), und zwar in Bezug auf wesentliche Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt. Ob Arbeits- und Gesundheitsschutz und der Schutz vor Straftaten am Arbeitsplatz zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen gehören, wird im AÜG nicht ausgeführt.

Die öffentliche Diskussion um die Arbeitnehmerüberlassung beschränkt sich weitgehend auf das Thema Equal Pay. Nachhaltige Aspekte wie Gesundheit, fairen Umgang oder körperliche Unversehrtheit werden meistens ausgeblendet.

Ein Verleiher, der im Rahmen der Möglichkeiten des AÜG sanktioniert wird, kann unter Umständen die Erlaubnis verlieren. Dies würde zum Verlust von Arbeitsplätzen im gesamten Unternehmen des Verleihers führen. Diese Sanktion würde Unschuldige treffen. Der Verlust vieler Arbeitsplätze wäre sozial nicht vertretbar und würde dem Auftrag der Bundesagentur für Arbeit entgegenstehen.

Zugleich muss den Verleihern die Chance gegeben werden ihr Verhalten zu ändern. Dazu bedarf es einer Ermahnung durch die Behörde und wo nötig, auch manchmal eines Verfahrens.

Eine Behörde, die illegal handelnde Verleiher in die Schranken weist, schützt die fairen Verleihunternehmen vor unlauterem Wettbewerb. So kann der schlechte Ruf der Zeitarbeitsbranche durch eine aufmerksame, vollmächtige Behörde verbessert werden.

Es braucht eine gute Kompromisslösung, die Arbeitsuchenden die Möglichkeit zur Integration in den Arbeitsmarkt bietet und dabei gleichzeitig das Arbeitsrecht schützt.

Ob das Zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags hat der Bundesagentur für Arbeit ausreichend Personal dafür ausreicht, steht auf einem zur Verfügung zu stehen. Dies gilt ganz anderen Blatt. Zumindest hätte man damit Rechtsgrundlagen geschaffen. besonders auch für die Durchführung von Kontrollen in den Entleihbetrieben.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern