25.06.2015, 20:33
Die Forderung wurde verändert, weil der Hauptpetent seine Meinung geändert dahingehend geändert hat, dass die ursprüngliche Forderung das Ziel verfehlt. Es bedarf nach seiner Auffassung einer effektiveren Strategie.
Neuer Petitionstext: Bei Verstößen gegen geltendes Bundesrecht, z. B. gegen das Arbeitsschutz- oder Arbeitszeitgesetz, durch Wir fordern die Erlaubnispflicht nach § 1 AÜG auch für Entleiher. Arbeitnehmer sollen nur solchen Entleihern überlassen werden dürfen, die für den Verleiher haben betroffene Leiharbeitskräfte die Möglichkeit sich bei Entleih von Arbeitskräften eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere Arbeit vorweisen können.