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ARD-Radio via Satellit und Kabel: keine Entwertung der Empfangsgeräte durch Umstellung auf AAC!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Intendantinnen und Intendanten der ARD-Anstalten
1.031 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

1.031 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

03.12.2021, 21:43

Aus dem Forum von www.digitalfernsehen.de: ein Kabel-Radiohörer, der mit einem der seit 3-4 Jahren verkauften digitalen Kabelradios vertraut ist, wurde nach Abschaltung der MP2-Verbreitung der ARD-Programme in seinem Kabelnetz aktiv und erkundigte sich beim Hersteller des Gerätes nach einer möglichen Perspektive. Diese hieß zu diesem Zeitpunkt noch „unterstützt das vorhandene Gerät nicht, hier ist der Gutscheincode für den vergünstigten Kauf eines Neugerätes“.

forum.digitalfernsehen.de/threads/ard-h%C3%B6rfunktransponder-auf-astra-wird-ende-des-jahres-abgeschaltet.426000/page-39#post-9492756

Also neues Gerät bestellt, vermutlich dank Rabatt für ca. 65 EUR – nun ist es angekommen und die nächste Erkenntnis folgt: NDR Kultur bleibt stumm.

forum.digitalfernsehen.de/threads/ard-h%C3%B6rfunktransponder-auf-astra-wird-ende-des-jahres-abgeschaltet.426000/page-42#post-9505498

Der NDR erklärt dann auf Anfrage, warum das Gerät stumm bleibt: NDR Kultur sendet nicht in AAC, sondern in AC-3. Unter „die ARD Hörfunkprogramme werden zukünftig im modernen Audioformat AAC-LC (Advanced Audio Codec – Low Complexity) verbreitet“ (Zitat von www.ard-digital.de/empfang/hoerfunk-per-satellit ) stellt sich ein ganz „normaler Mensch“ eigentlich doch vor, dass die Verbreitung auch wirklich in AAC erfolgt, oder?

forum.digitalfernsehen.de/threads/ard-h%C3%B6rfunktransponder-auf-astra-wird-ende-des-jahres-abgeschaltet.426000/page-42#post-9505927

Die Begründung finde ich bemerkenswert, wirkt sie doch so, als traue man beim NDR dem AAC-Codec keine für ein Kulturprogramm geeignete Audioqualität zu. Diese Aussage wäre formal falsch. Das Problem ist die Kompatibilität, vor allem bei Surround, nicht aber die Audioqualität, die bei ausreichend hoher Bitrate (ab 160, besser ab 192 kBit/s aufwärts für ein Stereoprogramm) durchaus sehr hochwertig sein kann – wenn das Wiedergabegerät mitspielt und wenn an den Signalen nichts vermurkst ist. Und wenn man auf den Frequenzbereich oberhalb 16-17 kHz zu verzichten bereit ist, denn die derzeit verwendeten AAC-Encoder machen da knallhart dicht.

Der ARD-Radiohörer ist nun schon das dritte mal geschädigt worden. Zuerst durch sein stumm bleibendes Empfangsgerät, danach durch zu frühes Fragen nach einer Alternative (eine Woche später und man hätte ihm antworten können, dass es ein Upgrade für sein Gerät geben wird, das einfach aufgrund der irre kurzen Fristen für diese Umstellung noch nicht fertiggestellt war) und nun durch die Tatsache, dass sein neu gekauftes Gerät bei einem offenbar ihm wichtigen Programm stumm bleibt.

Auch wenn hier der Gerätehersteller nicht außen vor ist: hätte die ARD eine kompatible Variante gewählt, beispielsweise die hier

www.openpetition.de/petition/blog/ard-radio-via-satellit-und-kabel-keine-entwertung-der-empfangsgeraete-durch-umstellung-auf-aac/11

www.openpetition.de/pdf/blog/ard-radio-via-satellit-und-kabel-keine-entwertung-der-empfangsgeraete-durch-umstellung-auf-aac_variante-4-der-kompatibilitaetskonzepte-aktualisiert-mit-den-daten-des-aac-regelbetriebes_1627640253.pdf

Ende Juli vorgestellte Variante, wäre aller Ärger nicht aufgetreten. Alle in Kabelnetzen betriebenen Geräte hätten in vollem Umfang weiterhin funktioniert. Gerätehersteller hätten keine Upgrades ausknobeln müssen für Hardware, die dafür nie vorgesehen war. Endkunden wären jetzt nicht ahnungslos, warum ihre Geräte stumm bleiben und bräuchten keine neuen Empfangsgeräte. Kabelnetzbetreiber müssten nicht nochmals für die UKW-Umsetzung investieren, weil auch diese mit zahlreichen Umsetzern weiterhin funktioniert hätte. Und da, wo nicht, wären die UKW-Umsetzer adaptierbar gewesen für relativ wenig Aufwand, wenig Energiebedarf und ohne Kollateralschäden.

Aber um eine für die Beitragszahlenden – die letztlich als Zivilgesellschaft „Auftraggeber“ und „Finanzierer“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind – so leicht wie möglich umsetzbare Migration des Hörfunks auf die langfristig betriebenen HD-Transponder ist es der ARD offenbar nicht gegangen. Sollen die Beitragszahlenden doch sehen, wie sie klarkommen.

Und dieser Betroffene ist wie erkennbar fit genug, um in Foren zu schreiben, zu recherchieren, zu kommunizieren und mit Technik umzugehen. Wie geht es da erst Tante Gertrud oder Onkel Heinz, die sich vor 2 Jahren ein Gerät gekauft haben, um damit unkompliziert Radio am Kabelnetz hören zu können, die aber mit Technik und Internet nichts weiter zu tun haben? Ihre Geräte werden ohne je ein Upgrade zu erhalten im Schrank unter dem Fernseher landen – oder sie kommen in die Kiste, die bei nächster Gelegenheit auf den Recyclinghof gebracht wird. So geht Nachhaltigkeit in der Praxis, getriggert von der ARD.

Ach so, ARD und Nachhaltigkeit... dazu kommt gleich noch ein Eintrag.


02.12.2021, 18:22

Gestern schrieb ich von „hochwertige Stereoqualität, stabil über Jahre“ als Merkmal des bisherigen Hörfunktransponders 93 und von „die Programme mehrerer Anstalten knacken permanent auf zig Fabrikaten“ als Merkmal der neuen AAC-Angebote auf Transponder 39.

Schauen wir uns doch heute einmal an, was uns hinsichtlich der zeitlichen Stabilität der Signale künftig erwartet. Dazu nahm ich mir ein Programm einer der ARD-Anstalten, deren Programme auf meinen AAC-tauglichen Geräten nicht knacken, sondern auch über längere Zeit (Stunden) auf das einzelne Sample genau die Synchronisation zum tatsächlichen Inhalt des übertragenen AAC behalten. Also ein Programm, das erst einmal unauffällig wirkt und nicht schon von vornherein als gestört erkennbar ist.

Nachdem ich einen solchen Test schon einmal im September mit dem RBB Inforadio in Berlin gemacht habe, war nun der MDR dran. Die Wahl fiel auf MDR Jump von einem leitungsgespeisten UKW-Grundnetzsender im Vergleich zur Sat-Verbreitung in MP2 via Hörfunktransponder 93 und AAC via Transponder 61.

Alles weitere in der anhängenden Grafik. Die spricht für sich. Die Stabilität wird geopfert – für „moderner“ und „effizienter“.

Zuweilen ist es für mich geradezu erschütternd, wie sich technische Dinge dann doch genau so verhalten wie gesellschaftliche Dinge. Das Kind in "Des Kaisers neue Kleider" hat an dieser Stelle gesagt "Aber er hat ja nichts an!"

Das ganze hätte ich nun gerne mal gegen einen UKW-Sender des BR oder des NDR gemacht, also mit einem Programm, das auf meinen Geräten knackt. Leider bin ich da in beiden Richtungen zu weit weg vom Empfangsgebiet.


01.12.2021, 13:33

2 Wochen noch bis zum Ende des Hörfunktransponders.

2 Wochen noch kompatible Signale, die sich mit sämtlichen HDTV- und SDTV-Receivern nutzen lassen.

2 Wochen noch kompatible Signale, die sich mit sämtlichen UKW-Kopfstellenumsetzern nutzen lassen.

2 Wochen noch Surround, das sich mit jeder Dolby-AC-3-Anlage nutzen lässt.

2 Wochen noch hochwertige Stereoqualität, stabil über Jahre – und weit im transparenten Qualitätsbereich.

Ab 14. Dezember dann…

Selbst zahlreiche HDTV-Receiver schweigen künftig. Die Zugangshürde zum ARD-Hörfunk liegt künftig höher als die Zugangshürde zum HDTV.

UKW-Kopfstellenumsetzer benötigen entweder ein kostenpflichtiges Upgrade auf AAC-Decoding, wobei 2 der 3 mir bislang bekannten Fabrikate 50% ihrer Umsetzungen verlieren und anschließend nur noch aus LC-AAC, nicht aber aus MP2 umsetzen können. Oder sie benötigen einen Vorschalttranscoder – auch so etwas wurde innerhalb kürzester Zeit von einem Anbieter entwickelt. Das ist ein 19“-Server, maßgeschneidert für die UKW-Umsetzer dieses Herstellers und preislich nach allem, was bislang bekannt ist, sehr günstig verglichen zu den Transcodern der Broadcast-Klasse.

Die Audioqualität reduziert sich teils deutlich: es gibt laut Rückmeldungen zahlreiche Geräte, die weit unter dem Potential des gesendeten AAC bleiben, die eigenständig an der Audiodynamik herumregeln, die schlechter klingen sollen als 128 kBit/s MP2 oder 64 kBit/s DAB+. Die Programme mehrerer Anstalten knacken permanent auf zig Fabrikaten. Und die Kulturwellen verlieren Audiobandbreite. Statt bei >20 kHz ist künftig bei 16 oder 17 kHz Schluss.

Surround-Wiedergabe wird Glücksfall – der DVB-Receiver muss das AAC-Surround in 6 Kanäle decodieren und diese entweder via HDMI als PCM weiterleiten oder – so ist es eigentlich vorgesehen – in AC-3 transcodieren (!), um es als Bitstream an die Surroundanlage leiten zu können. Da schon korrektes Stereo-Decoding ein Glücksfall ist, kann man sich ausmalen, wie es bei 5.1 sein wird. Entsprechend finden sich zunehmend Rückmeldungen in den Foren: oft wird nur Stereo weitergegeben, egal was man einstellt. „Einstellt“ ist dann auch wohl das passende Wort: mal sehen, wann die ARD die Produktion von Surround-Sendungen für den Hörfunk einstellen wird, weil es kaum noch genutzt werden kann und weitgehend ins Nichts senden wird.

Immerhin ist es beiden Herstellern von DVB-Kabelradios gelungen, ihre Geräte anzupassen. Beim ersten Hersteller war klar, dass die Hardware dazu leistungsmäßig in der Lage ist – der gleiche Prozessor wird auch in HDTV-Receivern verwendet und diese sind schon lange AAC-tauglich. Da war eher die Frage, wie das Problem der Nachlizensierung gelöst werden wird, denn eine AAC-Stereolizenz kostet beim aktuellen Dollarkurs ca. 85 Eurocent.

Bei Hersteller 2 war es offenbar ein harter Weg, auf dem anfangs nicht klar war, ob er zum Erfolg führen wird. Der Termin der AAC-Umstellung bei der Vodafone wurde verpasst, die Meldung über das für knapp 10 EUR erwerbbare Upgrade kam einige Tage später. Bis dahin wurde den Betroffenen auf Anfrage mitgeteilt, ihr Gerät sei leider untauglich.

Wie erfahren die Betroffenen, dass es ein Upgrade für die DVB-Kabelradios gibt und ihre Geräte zu retten sind?

Hier trennen sich die Wege.

Die erste Gerätefamilie von Hersteller 1 erhält ihr Upgrade im Netz der Vodafone automatisch im Standby. Soweit ersichtlich bleiben Geräte, die an anderen Kabelnetzen betrieben werden, von einem Upgrade ausgeschlossen. Kleine Netze könnten ein Upgrade über das Kabelnetz technisch gar nicht realisieren.

Das neuere Gerät von Hersteller 1 muss kostenpflichtig versorgt werden. Dazu ist ein Upgrade entweder als Datei-Download oder als USB-Stick in einem Webshop zu erwerben.

Für das teurere Gerät des Herstellers 2 gibt es das Update gratis als Download. Für das massenhaft verkaufte einfachere Gerät wird nach jetzigem Stand ein USB-Stick mit einem Upgrade zu erwerben sein.

Es kann davon ausgegangen werden, dass ein erheblicher Prozentsatz der Geräte nie ein Upgrade erhalten wird, da sich diese Geräte in ganz normalen Haushalten bei ganz normalen Menschen befinden, die weder Internet-Dauerpräsenz zeigen (siehe auch die geringe Unterzeichnerzahl dieser Petition trotz mehrerer Millionen Betroffener, es weiß bis heute fast niemand) noch erweiterte Technik-Kenntnisse haben. Das sind Menschen, die einfach mit einem einfachen Gerät Radio hören wollten und wollen. Für diese Menschen ist an dieser Stelle Schluss – dank kaum barrierefrei verfügbarer Informationen. Für die Geräte heißt es: Endstation Elektroschrott.

Warum müssen Menschen, die sich für den ARD-Hörfunk vor maximal 4 Jahren neue Geräte gekauft haben, überhaupt für ein Upgrade zahlen? Sie sind doch nicht schuld daran, dass ohne technische oder finanzielle Notwendigkeit trotz Warnungen auf den inkompatiblen Standard gewechselt wurde.

Und die „vierte Gewalt“ schweigt weiterhin. So geht journalistische Begleitung von „Fail“ im Jahre 2021: ebenfalls „Fail“.


26.10.2021, 01:22

Im Sommer, kurz nach Beginn des AAC-Probebetriebes, hieß es von Vodafone, dass man den ARD-Hörfunk zurück nach MP2 transcodieren werde. So berichteten zumindest das Magazin STEREO

www.stereo.de/artikel/ard-radios-kuenftig-in-aac-codiert

und das Inoffizielle Vodafone-Kabel-Forum mit Verweis auf die Pressestelle von Vodafone

www.vodafonekabelforum.de/viewtopic.php?f=5&t=44268 .

Heute wurde bekannt, dass die Vodafone nun doch nicht transcodieren, sondern den ARD-Hörfunk in AAC anbieten werde:

www.vodafone.de/newsroom/digitales-leben/giga-tv-update-fuer-horizon-set-top-boxen-kommt-2022/

Ich vermute, dass die Tatsache, dass das von der Vodafone auch direkt vertriebene DVB-Kabelradio für LC-AAC ertüchtigt werden kann, der Anlass dieses Sinneswandels ist. Damit sind die von der Vodafone vertriebenen Geräte „vom Eis“.

Formal technisch ist diese Lösung auch besser, als das ohnehin schon recht magere LC-AAC mit meist nur 128 kBit/s noch einmal durch einen Transcoder zu schicken – zumindest bei Vodafone-typischen 192 kBit/s MP2 als Zielformat. Das bereits seit vielen Jahren betriebene Transrating von 320 auf 192 kBit/s MP2 hatte schon zu massivem Qualitätsverlust geführt (obere Grenzfrequenz 13,5 kHz, siehe tonbandforum.de/showthread.php?tid=19757 ). Auch wäre für ein komplettes Transcoding z.B. eine Umwandlung des Surround-AAC der Kulturwellen bei einzelnen Sendungen in 5.0-AC-3 nötig.

Spannend bleibt, ob die Umstellung auf AAC sämtliche Netzbereiche der Vodafone betreffen wird, also ex-KDG- und ex-UM-Netze. Und ob die regional zurückempfangenen Lokalversionen mancher ARD-Programme dann in MP2 bleiben oder auch auf AAC umgestellt werden. Und ob der ARD-Hörfunk in den UM-Netzen dann gleich am 16. November 2021 abgeschaltet werden wird.

Es sind also künftig alle nicht AAC-tauglichen Geräte auch bei der Vodafone nicht mehr für ARD-Hörfunk geeignet. Und das sind so einige – darunter nach jetzigem Kenntnisstand auch das meistverkaufte digitale Kabelradio des Wettbewerbers. Verkauft ab 2018.

Nun dürften fast alle Kabelkunden mit Interesse am ARD-Hörfunk „gleichberechtigt“ entwertete Geräte haben – egal wo sie wohnen, egal an welches Netz sie angeschlossen sind. Und sie teilen dieses Schicksal mit den Satelliten-Direktempfängern.

Willkommen in der Petition, liebe Kabelradio-Hörende aus den Netzen der Vodafone!

Dazu passend noch 2 Meldungen aus der „Kabelnetz-Szene“.

Der Hersteller, der noch guter Hoffnung war, mehr als nur 50% der Gerätefunktionalität bei der Umsetzung von LC-AAC auf UKW retten zu können, hat inzwischen auch bekanntgegeben, dass es bei 8 von bislang 16 UKW-Umsetzungen mit seinen Kopfstellensystemen für kleinere Netze bleiben wird. Mehr gibt offenbar die dafür nie vorgesehene Hardware trotz aller Bemühungen nicht her.

Und mir sind grobe Preise genannt worden für ein Transcodersystem, das ein Kopfstellenhersteller in Kooperation mit einem Anbieter professioneller Audio-Distributionstechnik (u.a. Lieferant für die ARD) für Kabelnetzbetreiber offeriert. Demnach dürften sich die Kosten zur kompletten Umsetzung aller 64 ARD-Hörfunkprogramme in den kompatiblen MP2-Standard auf ca. 40 kEUR netto zzgl. Server zzgl. Einbindung in die bestehende Kopfstelle belaufen. Für diese Summe kann man 4 kleinere Kabelnetze komplett mit hochwertiger Umsetzertechnik für jeweils 48 Satellitentransponder ausstatten.

Die Summe schockte mich nicht – sie entspricht in etwa dem, was ein Wettbewerber dieses Anbieters ebenfalls aufruft.

Es ist völlig klar, dass solche Summen absurd sind für Kabelnetze in Seniorenheimen, Hotels, Wohnanlagen, Stadtteilen oder Dörfern. Das Netz an meinem Heimatort müsste dafür die gesamten Einnahmen von ca. 4 Monaten aufwenden, muss von diesen Einnahmen aber Mitarbeiter bezahlen, Energiekosten, Urheberrechtsabgaben und Versicherungen finanzieren, seine Infrastruktur intakt halten etc. – und hat nie auch nur einen Cent Einspeisevergütung von der ARD gesehen.

Im übrigen knacken massenhaft verbreitete AAC-taugliche Empfangsgeräte eines Herstellers weiterhin bei den Programmen des BR, NDR und vermutlich auch mindestens 2 weiteren Anstalten. Und NDR Kultur, zumindest bislang auch im neuen Angebot noch in AC-3, knackt mit meinem nicht-AAC-tauglichen HDTV-Receiver ebenfalls regelmäßig. Es liegt also nicht an einem Fabrikat, einem Prozessor oder einer Firmware. Und man ist nicht einmal mit AAC-tauglichen Geräten vor einem Ausfall seiner Technik sicher.

In 50 Tagen wird der hochwertige, kompatible Standard abgeschaltet.


14.10.2021, 23:21

Die Forderungen der Petition sind 1:1 unverändert. Die in der Praxis auftretenden Probleme belegen die Notwendigkeit dieser Forderungen.

Aktualisiert wurden einzelne Abschnitte der Begründung zwecks Anpassung vom Stand Juni 2021 auf den Stand Oktober 2021:

- Klarheit hinsichtlich nicht-AAC-Ertüchtigung eines DVB-Kabelradios,

- Klarheit über AAC-Upgrades einiger UKW-Umsetzer und die Konsequenzen,

- Klarheit über die genutzten Audiobitraten, die maximal erreichbare Audioqualität und die real in bestimmten Endgeräten auftretenden Probleme,

- Klarheit über die Ausgestaltung des Surround-Betriebes bei den einzelnen Anstalten,

- Präzisierung der Finanzierbarkeit von Transcoder-Lösungen: professionelle "turnkey"-Lösungen sind für kleinere Kabelnetze nicht finanzierbar.

Dazu leichte Kürzungen im Text, um zusätzliche Formulierungen unterbringen zu können (Begrenzung auf 5000 Zeichen).


Neue Begründung:

Bislang verbreitet die ARD ihre Hörfunk-Programme über Satellit in exzellenter Qualität. Stereo-Programme werden in 320 kBit/s MPEG 1 Layer II und einige Kulturwellen zusätzlich in 448 kBit/s AC3 ausgestrahlt. Letzteres erlaubt auch Mehrkanalton, was für Hörspiele ebenso genutzt wird wie für die Übertragung von Konzerten.

Durch die Einspeisung in Kabelnetze wird auch den Haushalten mit Kabelanschluss der Zugang zu diesem überregionalen und hochqualitativen Verbreitungsweg möglich. Insgesamt steht dieses Angebot damit knapp 90% aller Haushalte zur Verfügung. [1]

Seit 2018 wird der DVB-Kabelempfang als UKW-Nachfolgesystem beworben. Es werden spezielle Empfangsgeräte dafür angeboten.

Die ARD beabsichtigt nun, Ende 2021 die Verbreitung ihrer Hörfunkprogramme via Satellit auf den Audiocodec AAC umzustellen. [2]

Es droht das Aus für viele Empfangsgeräte.

Die in Deutschland verkauften DVB-Kabelradios unterstützenwerden denteils AAC-Codeckein nicht.AAC-Update erhalten. Es droht einedie massenhafte Entwertung aktueller Technik, die seit 2018 und bis heute als vermeintlich zukunftssicheres System erworben wurde / wird.wurde.

Das gleicheGleiches gilt für viele der Bestandsgeräte,Receiver, die zum Radiohören über Satellit oder KabelanschlussKabel genutzt werden.werden Darunter befinden sich auch für hochwertige HDTV-Receiver mit besonderer Eignung für Hörfunk durch Programmnamen-Anzeige und teils RDS-Anzeige.

Der UKW-Kabelempfang wirdist weitgehend verstummen.bedroht.

Kleinere Kabelnetze müssen nach Umstellung auf AACoft auf einen Großteil der ARD-HörfunkprogrammeHörfunkprogramme via UKW verzichten. KeinNur DVB-UKW-Umsetzerwenige unterstütztUKW-Umsetzer AACerhalten (Stand(kostenpflichtige) 6/2021).Updates. Dabei sinkt die Zahl der möglichen Umsetzungen teils deutlich – bis auf die Hälfte.

Es droht voraussichtlich eine deutliche Minderung der Audioqualität.

Um die bislang gebotene Audioqualität mit AAC zu erreichen, müsste eine Bitrate von 256 kBit/s LC-AAC genutzt werden. Lässt man noch vertretbare Abstriche an der Qualität zu, wären mindestens 160 kBit/s LC-AAC nötig. [3], [4]

Die ARD plantverwendet künftig meist 128 kBit/s – teils mit „niedrigenbereits Bitraten“.hörbarer [2]Beeinträchtigung. EsEinige istEmpfangsgeräte zudecodieren befürchten,fehlerhaft dass(Pegel, wenigerDynamik) alsund 160ruinieren kBit/sdie verwendetQualität werden.deutlich hörbar.

AAC erschwert den Zugang zu den Mehrkanalton-Sendungen.

Für Mehrkanalton-SendungenMehrkanalton ist ebenfallsvia AAC vorgesehen. Dafür gibt es keine breite Endgeräteunterstützung. Auch kann die Stereo-Fassung künftig nichtnur mehrbei BR Klassik separat übertragen werden. DamitBei sindden wederanderen Mehrkanalton-Kulturwellen nochentfällt Stereo-Setupsdie korrektStereo-Fassung bedient.bei Surround-Sendungen.

Es droht vorsätzliche Obsoleszenz vieler Empfangsgeräte.

Eine Entwertung aktueller Empfangsgeräte durch die ARD ist ökologisch und auch hinsichtlich des Umganges mit der Rundfunkbeitrag-entrichtenden Bevölkerung verwerflich. Das betrifft sogar noch unverkaufte Geräte, die sich auf dem Weg zwischen Hersteller und Endkunden befinden.

Keine Anzeige von Zusatzinformationen mehr möglich.

Der Nutzungskomfort sinkt ebenfalls, da keine Anzeige von Zusatzinformationen (Radiotext) mit Bestandsgeräten mehr möglich ist.

Kleinere / regionale Kabelnetze werden benachteiligt.

Eine Umwandlung (Transcoding) von AAC in den kompatiblen Standard MPEG 1 Layer II ist möglich, aber für Betreiber kleinerer und regionaler Netze als professionelle Lösung nicht finanzierbar. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Netzbetreiber keine Einspeiseentgelte von der ARD erhalten, also sämtliche Kosten auf die angeschlossenen Haushalte abwälzen müssen. [5]

Solche Netze müssen den ARD-Hörfunk 1:1 durchleiten, ihn also künftig in AAC anbieten. Kundinnen / Kunden dieser Netze hätten entwertete Empfangsgeräte und könnten auch nicht auf ein Kabel-UKW-Angebot ausweichen, da auch dort der ARD-Hörfunk nicht mehr angeboten werden kann.

Fazit: viel Ärger bei Nutzerinnen / Nutzern, nur minimale Ersparnis auf Seiten der ARD.

Für die Hörfunkverbreitung via Satellit hat die ARD einen Aufwand von ca. 17,6 Mio. EUR je 4 Jahre angemeldet [6]. Legt man dies auf sämtliche Beitragskonten [7] um, ergibt sich ein Betrag von knapp 10 Cent je Jahr und Beitragskonto – also ein Betrag von weniger als 1 Cent je Monat und Beitragskonto.

Zum Vergleich: allein für die Produktion von „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ werden ca. 14 Cent je Monat und Haushalt verwendet, also mehr als das 14-fache. [8]

[1] Digitalisierungsbericht Video 2020, S. 27

www.die-medienanstalten.de/publikationen/digitalisierungsbericht-video/digitalisierungsbericht-2020

[2] www.infosat.de/radio/astra-192-ost-ard-h-rfunkprogramme-ziehen-um

[3] api.semanticscholar.org/CorpusID:49188017

[4] BBC R&D White Paper WHP 061, June 2003, S. 26

downloads.bbc.co.uk/rd/pubs/whp/whp-pdf-files/WHP061.pdf

[5] www.teltarif.de/kabelfernsehen-fernsehen-kabel-frk/news/73118.html

[6] 22. KEF-Bericht, S. 98

kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf

[7] Rundfunkbeitrag - Jahresbericht 2019, S. 12/13

www.rundfunkbeitrag.de/e175/e6373/Jahresbericht_2019.pdf

[8] Ausgaben für den Tatort im Ersten

www.ard.de/die-ard/wie-wir-funktionieren/Ausgaben-fuer-den-Tatort-100

Bildrechte: Andrzej Rembowski / Pixabay License pixabay.com/de/service/license / pixabay.com/de/photos/radio-konsole-studio-audio-ton-4292411


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 679


27.09.2021, 21:50

Inzwischen erhielt ich einige Schreiben der ARD an Kabelnetzbetreiber durch selbige weitergeleitet und bin auch Besitzer eines eigenen an mich gerichteten Schreibens. Letztlich steht in allen das gleiche – die Umstellung auf AAC wäre demnach alternativlos, „fast alle“ DVB-S2-„standardkonformen“ Geräte unterstützten AAC, die Industrie arbeite an Updates für die Geräte, bei denen dies noch nicht der Fall wäre.

An Kabelnetzbetreiber geht der Hinweis, sie mögen doch bitte nach entsprechenden Updates oder neuen Produkten Ausschau halten.

Und tatsächlich: es bewegt sich etwas. Bislang haben mindestens 3 Kopfstellenhersteller ihre DVB-UKW-Umsetzer AAC-tauglich gemacht – zumindest die aktuellen Modelle.

Über die ersten für AAC ertüchtigten Umsetzer schrieb ich bereits am 15.8.2021. Da ist ein Lizenz-Upgrade zu erwerben (die Kosten habe ich noch nicht erfragt), danach sind die Umsetzer laut Herstelleraussage AAC-tauglich – und zwar komplett, also auch für das gegenüber LC-AAC noch mehr Ressourcen erfordernde HE-AACv1 (AAC+SBR) und HE-AACv2 (AAC+SBR+PS). In beiden Fällen kommt u.a. noch zum LC-AAC eine aufwendige Abtastratenwandlung hinzu. Die Zahl der Umsetzungen reduziert sich nach allem, was bislang bekannt ist, dabei nicht. Diese Umsetzer hatten also lange vor den ARD-Plänen eine ausreichend leistungsfähige Hardware mit auf den Weg bekommen.

Nun sind 2 weitere Hersteller mit ihren UKW-Umsetzer-Upgrades an die Öffentlichkeit gegangen.

Der UKW-Umsetzer von Hersteller 2 verliert aufgrund der höheren Hardware-Anforderungen des AAC-Decodings 50% seiner Umsetzungen: statt 16 UKW-Programme aus MPEG 1 Layer II kann er danach nur noch 8 UKW-Programme aus LC-AAC erzeugen. Um die volle Zahl von 16 Umsetzungen zurückzuerlangen, muss also ein zweites Gerät hinzu gekauft werden.

Aber es geht noch weiter: es ist kein Mischbetrieb möglich, nach Installation des kostenpflichtigen Upgrades kann das Gerät nur noch aus LC-AAC umsetzen, aber nicht mehr aus MPEG 1 Layer II. Es wird also, um nicht-ARD-Hörfunk (Deutschlandradio, Privatsender) auf UKW umzusetzen, noch ein weiteres Gerät benötigt. Schon sind wir bei mehr als 5500 EUR Brutto-Gesamtkosten. Eine Summe, die vielen kleinen Netzen in 5 Jahren für Kopfstellentechnik insgesamt zur Verfügung steht – einfach mal so „zwischendurch“ und nur für die Rettung von UKW.

Die aufgrund ihres exzellenten Preis/Leistungs-Verhältnisses in kleinen Netzen sehr beliebten Umsetzer von Hersteller 3, die neben bislang 16 UKW-Programmen aus MPEG 1 Layer II auch je 16 DVB-C-Kanäle erzeugen können, werden auch eine Reduktion der Zahl möglicher UKW-Umsetzungen erfahren (8 - 12 werden angegeben, man optimiert offenbar noch), auch wird das AAC-Upgrade etwa vergleichbar viel kosten und auch in diesem Fall wird danach keine Umsetzung aus MPEG 1 Layer II mehr möglich sein. Die Konsequenzen gleichen sich.

Hersteller 3 hat darüber hinaus auch reine UKW-Umsetzer aus IP-Transportströmen im Produktsortiment, die in Großnetzen verwendet werden. Auch hier werden Upgrades angeboten, die mit entsprechender Reduktion der Umsetzungen einhergehen.

Den Technikherstellern kann man keine Vorwürfe machen und auch keine Bereicherungsabsicht unterstellen. Im Gegenteil: sie haben in kürzester Zeit eine eigentlich völlig unnötige Umstellung so gut es mit ihren Gerätesystemen möglich ist abzufangen versucht und sind ein finanzielles Wagnis eingegangen, denn für mich ist völlig unklar, wie diese Angebote angenommen werden.

Auch unklar ist für mich, ob es einmal eine funktionierende AAC-Programmverbreitung geben wird – derzeit sind die von der ARD gelieferten Signale fehlerbehaftet, es kommt zu Zeitschwankungen und Knackgeräuschen beim „Live-Decoding“ vom Transponder. Auch in 2 Kabelnetzen mit Direkt-Durchleitung konnte ich dieses Verhalten bestätigen – hinter Kopfstellensystemen unterschiedlicher Hersteller. Betroffen ist auch ein Größt-Netz.

Alle genannten Umsetzer aller 3 Hersteller wären übrigens mit der kompatiblen Variante 4 aus diesem Blog problemlos ohne eine Änderung in vollem Umfang funktionsfähig geblieben. Einfach nur neue Transponder oder Transportströme einstellen, Services erneut auswählen – fertig. Das wäre für deutsche Kollateralschäden-Liebhaber viel zu harmlos gewesen. Pragmatisch und realitätsbezogen? Geht nicht. Wir sind doch schließlich nicht in der Schweiz, wo man mit Reisbesen für CHF 5,80 Bahnreisende daran hindert, sich den Kopf beim aus-dem-Zugsfenster-Lehnen an Engstellen zu zertrümmern – und wo man trotz Halbierung der Transponderzahl den Hörfunk bei 256 kBit/s MPEG 1 Layer II belassen hat.

www.openpetition.de/petition/blog/ard-radio-via-satellit-und-kabel-keine-entwertung-der-empfangsgeraete-durch-umstellung-auf-aac/11

www.openpetition.de/pdf/blog/ard-radio-via-satellit-und-kabel-keine-entwertung-der-empfangsgeraete-durch-umstellung-auf-aac_variante-4-der-kompatibilitaetskonzepte-aktualisiert-mit-den-daten-des-aac-regelbetriebes_1627640253.pdf


16.08.2021, 00:40

Beim routinemäßigen Prüfen der Webseiten der Hersteller von Kopfstellentechnik fand ich heute, dass ein Hersteller nun ein AAC-Lizenz-Upgrade für seine UKW-Umsetzer anbietet. Wer Umsetzer dieses Typs in seinem Kabelnetz betreibt, kann für eine mir (noch) nicht bekannte Summe die AAC-Tauglichkeit der UKW-Umsetzung herstellen.

Das Kopfstellensystem, in das diese Umsetzer gehören – in diesem Fall handelt es sich um industrie-übliche 19"-Technik mit Steckkarten, die in etwa wie PC-Grafikkarten aussehen, aber natürlich proprietär und nur in diesem System zu verwenden sind – ist vor allem in Großnetzen zu Hause, denn es ist vergleichsweise teuer, aber bei weitem nicht das teuerste System auf dem Markt. Euro-Preise einiger Komponenten fand ich auf der Webseite eines slowakischen Anbieters.

Würde man mit Geräten aus diesem Kopfstellensystem die TV-Vollversorgung eines kleinen Kabelnetzes aufbauen, wäre man mindestens 25.000 EUR brutto los. In kleinen Netzen läuft eher Technik, die das für den halben Preis macht, dafür aber weniger Eingriffsmöglichkeiten bietet, also beispielsweise kein Remultiplexing erlaubt.

Würde man die 21 Programme der ARD, die das kleine Kabelnetz an meinem Heimatort vom bisherigen Hörfunktransponder holt und auf UKW umsetzt, durch Einsatz dieses neuen Systems weiterhin am Leben halten wollen, müsste der Netzbetreiber natürlich nicht nur das AAC-Upgrade kaufen – das ist ja nur für dieses eine System tauglich und nicht für das vorhandene System eines anderen Herstellers. Er müsste vielmehr das komplette neue System kaufen, also 19"-Grundgerät, drei 8-fach-UKW-Modulatoren und ein 4-fach-DVB-Empfangsmodul, irgendwie muss das Signal von Astra ja überhaupt erst einmal reinkommen. Schon das wären ca. 8700 EUR brutto plus die 3 AAC-Lizenzen für die 3 UKW-Umsetzer.

Völlig klar, dass das in kleinen, vor allem in vereinsgetragenen Netzen nicht realisiert werden wird. Es gibt Netze, deren 150 angeschlossene Haushalte zahlen je 50 EUR Beitrag im Jahr. Da wäre mehr als das Jahres-Budget schon für die UKW-Rettung verzehrt. Geht also nicht.

Diese Maßnahme würde auch nicht die Problematik der nicht mehr funktionierenden DVB-Geräte in den Kabelnetzen adressieren, sie wäre ja nur eine Rettung von UKW. Das andere Thema käme extra noch dazu.

Dies nur als Beispiel zur Verdeutlichung der Kosten solcher Kabelnetztechnik. Großnetze haben damit kaum Probleme. Wer 50.000 Haushalte oder mehr versorgt, kann so eine Investition „zwischendurch“ – eine eigentlich unnötige, nur durch das Beharren der ARD auf einer inkompatiblen Lösung erzwungene Investition – deutlich leichter unterbringen als ein Stadtteilnetz, als ein vereinsgetragenes Dorfnetz, als ein Netz in einer Wohnanlage oder einem Seniorenheim.

In solchen kleinen Netzen wird es vielfach sehr stumm werden, was den ARD-Hörfunk betrifft.


06.08.2021, 18:14

Kurze Notiz: seit heute sind die medienpolitischen Sprecherinnen / Sprecher der Bundestagsfraktionen von FDP, CDU/CSU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Linke über den Vorgang informiert und auf diese Petition hingewiesen.

Herzlichen Gruß
Christian Schubert


05.08.2021, 19:31

Heute bekam ich eine Mail von einem Rundfunk/Fernsehen-Einzelhändler. Er hat einen Newsletter abonniert, mit dem ein Großhandel auf seine aktuellen Angebote hinweist.

Diesmal zielt dieser Großhandel auf Empfangsgeräte, mit denen die nicht AAC-tauglichen DVB-Receiver, die für den Empfang des ARD-Hörfunks ab 14. Dezember unbrauchbar werden, ersetzt werden sollen.

Da wird von einer „Radio SD-Abschaltung“ gesprochen und von „SD-Radio“ und „HD-Radio“. Die Einzelhändler sollen sich entsprechend "beratend profilieren".

Dann werden einige Empfangsgeräte präsentiert: drei Satreceiver mit Ziffernanzeige (Programmnummer) und ein Satreceiver komplett ohne Anzeige, von einer LED auf der Gerätefront abgesehen.

Menschen, die Geräte zum Radiohören benötigen, ist damit natürlich nicht gedient. Verglichen mit vielen der Geräte, die durch die ARD per „Fernabschaltung“ für die Hörfunknutzung entwertet werden, wirken die empfohlenen Geräte nahezu wie eine Provokation.

Bizarr ist auch der Begriff „SD-Radio“. Sollte er auf die Audioqualität anspielen wollen, läge man hier völlig falsch. Das, was seit der Internationalen Funkausstellung 2005 via Transponder 93 an ARD-Hörfunk verbreitet wird, verdient – setzte man die beim Fernsehen üblichen populären Begriffe ein – eher die Bezeichnung „UHD-HDR-Radio“. Das, was nun geplant ist, könnte man für die meisten Programme hingegen technisch korrekt als „Youtube-Audio“ bezeichnen, denn Youtube bietet genau wie der künftige ARD-Hörfunk 128 kBit/s LC-AAC.

Aber solche Begriffe aus der TV-Welt scheiterten schon einmal in der Radio-Welt. Es gibt in den USA tatsächlich ein System, das „HD Radio“ genannt wird: de.wikipedia.org/wiki/HD_Radio . Der technische Name des Systems lautet „IBOC“ und mit „high definition“ hat „HD“ hier nichts zu tun: magere Bitrate auf unterem DAB+-Niveau, Datenreduktion mit Spektralbandreplikation, also mit „gefälschten Höhen“. Dieses System ist meilenweit von „HD“ im TV-Verständnis entfernt.

Nun wird Verwirrung beim „Kunden wider Willen“ gestiftet. Die ARD trägt an solchen Entwicklungen leider derzeit eine Teilschuld durch die beschlossene unnötige Umstellung auf den AAC-Codec.

Es ist höchste Zeit, dass die ARD die weitgehende Inkompatibilität ihres Vorhabens akzeptiert und die Notbremse zieht. Noch kann größerer Schaden bei Kabelnetzbetreibern und Hörfunknutzenden vermieden werden.

Da passt diese Meldung doch ganz gut:

Ebenfalls heute entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent nicht durch den Alleingang eines Bundeslandes gestoppt werden könne. In Kurzfassung: was gemeinsam durch einen Staatsvertrag bestellt wurde, muss dann natürlich auch bezahlt werden. Ab 20. Juli 2021 gilt mit vorläufiger Wirkung demnach der Rundfunkbeitrag von 18,36 EUR monatlich.

Für ARD, ZDF und Deutschlandradio ist also vorerst ein gewisses Aufatmen angesagt. Der Kampf gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird nun von seinen Gegnern auf einer grundlegenderen, komplexeren Ebene geführt werden müssen.

Es bräuchte etwa 1 Prozent dieser 86 Cent, um die unveränderte Weiterführung des ARD-Hörfunks via Transponder 93 zu finanzieren. Ist eine Entscheidung dieser Tragweite tatsächlich nicht finanzierbar?

Falls tatsächlich kein zusätzliches Geld verfügbar wäre: es bräuchte auch gar keines, um eine wenigstens zu allen Empfangsgeräten (Sat und Kabel) außer SD-Satreceivern kompatible und dennoch hochwertige Programmverbreitung zu realisieren. Wie, steht im Blogeintrag

Variante 4 der Kompatibilitätskonzepte – aktualisiert mit den Daten des AAC-„Regelbetriebes“

vom 30.7.2021.

Herzlichen Gruß
Christian Schubert


30.07.2021, 14:17

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Inzwischen läuft die AAC-Übertragung auf den Transpondern 39 und 61 weitgehend im Regelbetrieb. Mit den Mehrkanalprogrammen gibt es noch erhebliche Probleme, ansonsten sieht das inzwischen aus wie „das bleibt so“. Auch hinsichtlich der Programminformationen, die in der EIT der beiden Transponder übertragen werden – es wurde dort noch massiv Bitrate belegt.

Da ist es an der Zeit, sich die realen Bitraten auf den Transpondern genau anzuschauen und zu rechnen, was sich für Variante 4 des Konzeptes ergibt.

Genau das habe ich jetzt getan, siehe PDF im Anhang.

In den Tabellen steht bei „derzeit“ die Bruttobitrate des jeweiligen Programms, die aktuell im AAC-Betrieb gefahren wird, plus ggf. die Datenrate eines separaten RDS-Datenstromes (gibt es nicht bei allen Anstalten).

In der Spalte „neu“ steht der Bruttobitratenbedarf für Variante 4 des Konzeptes. Der beinhaltet nur die Audio-Bruttobitraten, denn das RDS ist da schon mit drin (eingebettet in den Ancillary-Datenbereichen des MPEG 1 Layer II). Da die derzeit auch vorhandenen und für den Betrieb notwendigen PMT sowie die bei einigen Anstalten vorhandenen AIT nicht als „Gewinn“ berücksichtigt wurden (also nicht in Spalte „derzeit“ stehen), müssen sie hier auch nicht mehr hinzugerechnet werden. Unterm Strich bleibt der reine Mehrbedarf des Kompatibilitätskonzeptes, Variante 4.

Für die Audio-Bruttobitraten gilt:
112 kBit/s MPEG 1 Layer II mono = 118 kBit/s brutto
224 kBit/s MPEG 1 Layer II stereo = 236 kBit/s brutto
320 kBit/s MPEG 1 Layer II stereo = 334 kBit/s brutto
448 kBit/s AC3 = 470 kBit/s brutto

Nur beim SWR auf Transponder 19 muss natürlich alles, was mit Hörfunk zu tun hat, komplett neu eingerechnet werden.

So kommen am Ende die Mehrbedarfe zustande, deren Bitrate natürlich irgendwoher genommen werden muss. Dafür verwendet das Konzept vorrangig Daten, die auf den Transpondern übertragen werden, aber nicht zwingend notwendig sind.

Das sind zum einen die HbbTV-Videotexte der Fernsehprogramme, die bis mindestens 2018 auch nicht existierten und erst danach aufgeschaltet wurden. Sie erlauben eine Nutzung der optisch moderneren HbbTV-Videotexte, ohne dass der Empfänger an das Internet angeschlossen sein muss. Für die Mehrzahl der HbbTV-Dienste (Mediathek!) ist dieser Anschluss aber ohnehin notwendig, wie auf www.ard-digital.de/technik/hbbtv auch klar benannt.

Die HbbTV-Texte können aus dem Internet bezogen werden, sie benötigen den Platz auf den Transpondern nicht. Für nicht an das Internet angeschlossene Smart-TV steht natürlich weiterhin der klassische Videotext zur Verfügung.

Jedes eingesparte HbbTV-Videotext-Karussell setzt 400 kBit/s Bitrate frei. Auf Transponder 39 sind das bereits 2 MBit/s nur über diese Einsparung!

Nächster Einspar-Punkt sind die Programmlogos des Hörfunks. Die sind durch ein Datenkarussell auch ohne Internet zu haben (zumindest die statischen Basis-Logos, manche Anstalten ersetzen die dann sowieso heute schon via Internet-Nachladen durch dynamische, programmbezogene Bilder). Nutzen kann man die Bilder auch nur, wenn beim Radiohören der TV nebst Bildschirm mitläuft. Wer über Receiver, DVB-Kabelradios oder UKW-Umsetzung hört, kann die Logos sowieso nicht sehen.

Ich habe Zuschriften von Unterzeichnern der Petition, die beklagen, dass der ARD-Hörfunk auf ihren Receivern nun zwar stumm ist, aber immerhin bunte Programmlogos zu sehen sind. Sie haben dafür kein Verständnis - zu Recht. Radio ohne Ton, aber mit Bild, ist eine skurrile Fehlleistung und gegenüber Radio mit (sehr gutem!) Ton, aber ohne Bild eindeutig im Nachteil.

Deshalb ist es sinnvoll, diesen netten "Gimmick" auch nur via Internet nachladbar zu machen.

Damit können auf beiden Transpondern, die derzeit mit AAC-Hörfunk benutzt werden, je 1 MBit/s eingespart werden.

Im Falle von Transponder 39 reicht das bereits aus, um Variante 4 des Konzeptes umzusetzen. 3000 kBit/s freigesetzter Datenrate stehen 2770 kBit/s Bedarf für das Konzept gegenüber.

Im Falle von Transponder 61 (MDR, hr, RBB) reicht es nicht ganz, dort könnte es nötig werden, aus dem Video-Bitratenkontingent der 3 TV-Programme eine minimale Menge (ca. 1%) zu entnehmen. Das ist nicht merkbar im Bild, 10 MBit/s sind eine sehr hohe Bitrate mit exzellenter Bildqualität (auflösungsbezogen).

Im Falle des SWR, der im Konzept in Variante 4 auf Transponder 19 zum SWR-TV ausgelagert wird, ergeben sich vergleichbar hohe Bitraten für das TV-Bild wie bei MDR, RBB und hr, in der Regionalisierung sogar deutlich höhere Bitraten. Also auch hier keine Schlechterstellung durch die Aufschaltung des SWR-Hörfunks.

Fazit: man kann ohne Eingriffe in Bild- und Tonqualität des TV, nur durch Verlagerung der HbbTV-Videotexte ins Netz (wie schon bis 2018!) und durch Verlagerung der Programmlogos der Hörfunkprogramme ins Netz den ARD-Hörfunk auf ohnehin für HDTV gemietete Transponder in hoher Qualität UND kompatibel zu allen HDTV-Geräten und Kabelradios aufschalten.

Herzlichen Gruß
Christian Schubert


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