Die am 12.7.2021 veröffentlichten Kompatibilitätskonzepte sind etwas technisches, bedürfen also der Überprüfung und, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben sollten, auch einer Korrektur.
Bei Experimenten mit unterschiedlichen Software-Versionen für einen DVB-C-Receiver erhielt ich nun Programm-Mitschnitte, die zu groß waren für den reinen Audio-Inhalt. Eine Analyse ergab: der Receiver hatte nicht nur die Ton-Daten, sondern auch die EIT mit aufgezeichnet.
Die EIT (Event Information Table) ist eine auf den DVB-Kanälen übertragene Tabelle, in der die Programminhalte nebst Sendezeiten stehen. In den Empfangsgeräten wird sie benutzt, um die Information über Sendungstitel und -inhalt einzublenden – für die laufende Sendung und die nachfolgende Sendung. Auch der EPG, die elektronische Programmzeitschrift, wird aus den Daten der EIT gewonnen.
Diese Informationen erfordern eine erhebliche Bitrate. Gefunden habe ich Werte bis >1,8 MBit/s für die EIT eines ARD-Transponders.
Den Dateninhalt der EIT konnte ich extrahieren, aber die Bitrate lässt sich nicht ausrechnen. Die DVB-Spezifikation legt nur fest, nach welcher Zeit eine Wiederholung der Informationsaussendung spätestens erfolgen soll. Und das gilt auch nicht einheitlich für alle EIT-Daten.
So sollen die Informationen über aktuelle und folgende Sendung (present / following) der Programme dieses Transponders in der EIT spätestens alle 2 Sekunden wiederholt werden – gerne aber auch häufiger, also mit entsprechend höherer Datenrate. Die P/F-Informationen für Programme „befreundeter“ Transponder sollen spätestens alle 10 Sekunden wiederholt werden.
Spätestens alle 10 Sekunden sollen auch die kompletten Einträge der Programmvorschau mit allen Details für die Programme des eigenen Transponders wiederholt werden – für die Dauer von 7 Tagen im Voraus. Ab dem 8. Tag sollen die Daten spätestens alle 30 Sekunden wiederholt werden.
Selbst wenn man versucht, die Datenbestände entsprechend aufzuteilen, kann man damit die exakten Datenraten nicht ausrechnen, höchstens eine entsprechende Mindest-Datenrate – eben die Datenrate, die sich ergibt, wenn die Wiederholzeiten voll ausgeschöpft werden.
Heikel wird es auf Transponder 61 (Hörfunk von hr, MDR und RBB), bei dem mit dem derzeitigen Bitraten-Kontingent die Variante 4 des Kompatibilitätskonzeptes nur sehr knapp zu realisieren ist.
Derzeit wird auf Transponder 61 für jedes der 20 Hörfunkprogramme dieser Text in der EIT verbreitet:
Probebetrieb bis 20.07.2021 Die Verbreitung der Hörfunk-Programme der ARD via Satellit wird voraussichtlich ab 20. Juli 2021 über ASTRA 19,2Grad Ost auf den Transpondern 39 und 61 im modernen Audioformat AAC-LC Advanced Audio Codec - Low Complexity) verbreitet. Im Vorfeld des Regelbetriebs, gibt es einen dreiwöchigen Probetrieb. Dieser startet(e) am 30. Juni. Sie erkennen das bisherige Angebot an der Kennung "alt_" also zum Beispiel "alt_NDR Info NDS". Das bisherige Angebot wird bis zum Jahresende 2021 ausgestrahlt.
Das ganze erfolgt 2 mal – für die laufende und die nachfolgende Sendung – und bringt eine Datenmenge von ca. 1 kByte. Bei 20 Programmen laufen so 20 kByte Daten auf, die innerhalb höchstens 2 Sekunden ausgespielt werden sollen. Das ergibt mindestens eine Bitrate von 80 kBit/s.
Nehme ich die realen Programm-Daten vom alten Hörfunktransponder, finde ich ca. 13 kByte. Im realen Betrieb würden also (inhaltsabhängig!) ca. 7 kByte weniger rotieren, entsprechend ca. 28 kBit/s Mindest-Einsparung an Datenrate.
Die 44 Verweise auf die restlichen AAC-Hörfunkprogramme (Transponder 39) bringen derzeit ca. 44 kByte Daten, die innerhalb höchstens 10 Sekunden ausgespielt werden sollen. Nehme ich hier die realen programmbezogenen Daten, wie sie für den alten Hörfunktransponder übertragen werden, wären ca. 20 kByte anzusetzen. Es könnten mindestens ca. 19 kBit/s gespart werden.
Völlig überflüssig sind EIT-Verweise auf SD-Transponder. Davon fand ich ca. 32 kByte, bis hin zu den Programmen des ZDF. Wer ein HDTV-Gerät nutzt, muss nicht darüber informiert werden, was in SDTV läuft. Diese Daten könnten eingespart werden. Ebenso entfielen die Verweise auf den alten Hörfunktransponder.
In Summe könnten so ca. 90 kByte gespart werden – welche Bitrate das ergibt, bleibt unklar. Es sind wohl mindestens 72 kBit/s.
Leider kommen aber noch ca. 550 kByte detaillierte Radio-Programminformation auf Transponder 61 hinzu, die derzeit nicht ausgesendet werden. Durch Aufteilung in 7 Tage / später dürften hier mindestens 300 kBit/s Zuwachs zu erwarten sein, bei Verrechnung der Einsparungen dann ca. 230 kBit/s.
Die hatte ich in meinem Konzept so (noch) nicht drin für Transponder 61. Es bleibt zu hoffen, dass die Bereitschaft existiert, diese geringe Bitrate noch bereit zu stellen, so dass Variante 4 des Konzeptes durchführbar wird. Im TV würde man die Reduktion (ca. 1% der Videodatenrate je TV-Programm) keinesfalls bemerken. Dem Radio würde sie zur Kompatibilität verhelfen.
nach umfangreicher Recherche und Rechnung kann ich nun 4 Konzepte vorstellen, mit denen es möglich sein sollte, die massiven Folgen der Inkompatibilität vieler Empfangsgeräte durch Umstellung auf AAC-Audio zu vermeiden oder wenigstens weitgehend zu mildern.
Das Konzeptpapier finden Sie in der Petition im Blog:
Nach Behebung grober Datenfehler durch die ARD ist nun ein Zustand erreicht, der den Test von Empfangsgeräten auf Tauglichkeit tatsächlich ermöglicht. Wenn Sie in den ersten Tagen nach Start des Hörfunks in AAC (30.6. bis vielleicht 9.7.) bereits erfolglos getestet haben, testen Sie bitte erneut. Zahlreiche Geräte, die anfangs gar nicht spielen wollten, spielen inzwischen (weitgehend) problemlos. Geräte, die AAC-untauglich sind, spielen freilich weiterhin nicht und sind jetzt gut zu identifizieren.
Werben Sie bitte weiterhin für das Anliegen dieser Petition!
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Christian Schubert
Nach ca. einer Woche Arbeit, nach Sammeln von Daten, Recherchieren im Internet sowie Beauftragen von Untersuchungen an einem Open-Source-Software-definierten DVB-System (Herzlichen Dank für die schnelle Hilfe!) kann ich nun 4 Konzepte präsentieren, mit denen es möglich sein sollte, die massiven Folgen der Inkompatibilität vieler Empfangsgeräte durch Umstellung auf AAC-Audio zu vermeiden oder wenigstens weitgehend zu mildern.
Die 4 Konzepte sind abgestuft angelegt:
Variante 1
Keine Reduktion der Audio-Qualität gegenüber dem Hörfunk-Transponder. Bewahrung der Kompatibilität bei den Audio-Standards und der Mehrkanal-Unterstützung. Volle Unterstützung aller derzeit für den Hörfunktransponder geeigneten Empfangsgeräte.
Variante 2
Keine Reduktion der Audio-Qualität gegenüber dem Hörfunk-Transponder. Bewahrung der Kompatibilität bei den Audio-Standards und der Mehrkanal-Unterstützung. Volle Unterstützung aller derzeit für den Hörfunktransponder geeigneten Empfangsgeräte bis Ende 2024. Einschränkung der Geräte-Kompatibilität durch Beenden der Unterstützung für SD-Satreceiver (nur DVB-S-Empfang, kein DVB-S2-Empfang) ab 2025. Volle Unterstützung aller Kabelreceiver auch nach 2024.
Variante 3
Keine Reduktion der Audio-Qualität gegenüber dem Hörfunk-Transponder. Bewahrung der Kompatibilität bei den Audio-Standards und der Mehrkanal-Unterstützung. Einschränkung der Geräte-Kompatibilität durch Beenden der Unterstützung für SD-Satreceiver (nur DVB-S-Empfang, kein DVB-S2-Empfang) ab 2022. Volle Unterstützung aller Kabelreceiver auch nach 2021.
Variante 4
Reduktion der Audioqualität der Informations- und Unterhaltungswellen auf ein Niveau, das qualitativ mindestens dem Niveau entspricht, das derzeit mit 128 kBit/s LC-AAC erprobt wird (knapp transparentes Niveau). Keine Reduktion der Audio-Qualität der Kulturwellen gegenüber dem Hörfunk-Transponder. Bewahrung der Kompatibilität bei den Audio-Standards und der Mehrkanal-Unterstützung. Einschränkung der Geräte-Kompatibilität durch Beenden der Unterstützung für SD-Satreceiver (nur DVB-S-Empfang, kein DVB-S2-Empfang) ab 2022. Volle Unterstützung aller Kabelreceiver auch nach 2021.
Die Varianten 3 und 4 sind „über alles“ kostenneutral, kommen also mit den Transpondern aus, die die ARD für die Verbreitung ihrer HDTV-Programme ohnehin nutzt. Damit ändert sich über die gesamte ARD betrachtet finanziell nichts gegenüber der derzeitigen Absicht, auf AAC-Audio umzustellen.
Details finden Sie in der anhängenden Konzeptbeschreibung (PDF-Datei).
Seit Behebung der Fehler in der AAC-Übertragung durch die ARD in den vergangenen Tagen ist es mir möglich, vergleichend die Programme des bekannten Hörfunktransponders und die neuen AAC-Varianten mit dem gleichen Gerät zu hören, nur noch gestört durch einzelne Knackgeräusche bei den AAC-Programmen.
Ein Glücksfall: ein Kabelreceiver in meinem „Zugriffsbereich“ spielt AAC, zumindest LC-AAC und Stereo. Bei HE-AAC scheitert er und gibt nur Audio bis 10 kHz aus – das betrifft bei der ARD nur BR24live. Bei Mehrkanalton (Surround) in AAC decodiert er konsequent nur in Mono, was dazu führte, dass die Programme MDR Kultur und MDR Klassik, die anfangs dauerhaft als 5.1 signalisiert wurden, ebenso nur in Mono zu hören waren wie die zweite Audiospur von BR Klassik, die der BR offenbar in Vorahnung, dass es Probleme geben wird, als separate Mehrkanalspur aufgeschaltet hat. Inzwischen (Stand 10.7.2021) wurde MDR Klassik auf Stereo umgestellt und MDR Kultur schweigt.
Dadurch, dass ich mit dem gleichen Gerät den alten und den neuen Tonstandard hören kann, lassen sich Faktoren wie die Qualität des Digital/Analog-Wandlers und der analogen Ausgangsschaltung des Empfangsgerätes eliminieren – ich höre beides über die gleiche Elektronik. Auch ist ein „verblindetes“ Vergleichshören möglich: das gewünschte Programm vom Hörfunktransponder einstellen, dann auf das gleiche Programm via AAC wechseln. Fortan ist es möglich, mit der Taste „vorheriges Programm / aktuelles Programm“ auf der Fernbedienung zwischen beiden Varianten hin- und herzuschalten. Platziert man sich dazu so, dass man keinen Sichtkontakt zum Receiver hat (eine Infrarotfernbedienung funktioniert oft auch noch, wenn man sie auf die gegenüberliegende Wand richtet), ist nicht mehr erkennbar, welche Variante man gerade hört. Zum Einstieg in den Test drückt man die Umschalttaste mehrfach schnell hintereinander – danach ist unklar, welche Version der Receiver aktuell spielt.
Und dann konzentriert mit gutem Kopfhörer vergleichen, immer wieder umschalten und erneut vergleichen…
Aktuell (10.7.2021) laufen die Übertragungen mit diesen Parametern:
alle Programme 128 kBit/s LC-AAC stereo (hr iNFO Programminhalt nur mono) außer
Bayern 2 und BR Klassik (stereo) je 160 kBit/s LC-AAC stereo
SR2, SWR 2, WDR 3, hr 2, MDR Klassik je 256kBit/s LC-AAC stereo
MDR Kultur 256 kBit/s LC-AAC 5.1
BR Klassik (separater Mehrkanalton) 320 kBit/s LC-AAC 5.1
BR24live 96 kBit/s HE-AAC stereo (Programminhalt nur mono)
NDR Kultur 448 kBit/s AC3
Die meisten Programme werden in AAC mit einer Nettobitrate von ca. 128 kBit/s angeboten. Das betrifft die Infowellen, alle Pop- und Unterhaltungswellen, aber teils auch Kulturwellen (RBB Kulturradio, Radio Bremen 2).
Es ist mir möglich, bei komplexerer Musik und einigermaßen unverstümmelter Übertragung (wenig Soundprocessing) beide Varianten oft, aber nicht immer unterscheiden zu können, so beispielsweise auf NDR Blue. Die Übertragung mit 128 kBit/s LC-AAC zeigt weniger Details, ist weniger präzise, wirkt „verschliffen“. Die Unterschiede sind aber zumindest mir nur bei bewusstem, konzentriertem Hören zugänglich. „Nebenbeihören“ dürfte keine Auffälligkeiten ergeben, ebenso Hören über einfache Geräte.
Auch ein von Berufs wegen täglich mit professionellem Audio betrauter Hörfunk-Interessierter aus meinem privaten Umfeld kann die Unterschiede hören – und zwar noch deutlicher als ich und ohne Kopfhörer. Auch er gab jedoch zu Protokoll: die 128 kBit/s LC-AAC sind unerwartet gut, knapp an der Grenze zur „akustischen Transparenz“, also der Ununterscheidbarkeit zwischen Original und datenreduzierter Version, mal etwas darunter, mal etwas darüber. Die hohe Qualitätsreserve des Hörfunktransponders, dessen Programme sich bei 320 kBit/s MPEG 1 Layer II weit im Transparenzbereich befinden, ist freilich damit nicht erreichbar. Es ist schlechter bei 128 kBit/s LC-AAC – man kann es teilweise hören. Der Katastrophe einer deutlich hörbar schlechteren Audioqualität ist allerdings ausgeblieben.
Die höheren Bitraten einiger Kulturprogramme (160 oder 256 kBit/s LC-AAC stereo) müssten dann sicher im Transparenzbereich sein, sie sollten sich beim Vergleichshören normalerweise nicht mehr vom Hörfunktransponder unterscheiden lassen. Ich konnte mich mangels Zeit bislang mit diesen Programmen noch nicht intensiver befassen, ich investierte meine Zeit weitgehend für das Erstellen eines Alternativkonzeptes mit hoher Kompatibilität und dennoch hoher Audioqualität.
So weit eine erste Einschätzung. Fazit: wer bei den AAC-Programmen der ARD eine sehr schlechte Audioqualität hört, sollte eher an einen Gerätefehler denken. Dann dieses Gerät bitte auch an die ARD melden.
Eine Ausnahme stellen die Programme des MDR dar, die derzeit massiv gestört sind. Dieses Problem dürfte auf der Zuführung zu den Encodern liegen und nichts mit AAC selbst zu tun haben.
seit 12 Tagen sind die ARD-Hörfunkprogramme auf den HD-Transpondern 39 und 61 aufgeschaltet. Viel ist passiert in diesen Tagen, die ARD hatte massive Startschwierigkeiten mit den Audiodatenströmen im AAC-Format. Es gab Ausfälle auch formal AAC-tauglicher Empfangsgeräte, die Befunde reichten von „spielt gar nicht“ über „massive Störgeräusche“ bis zu „spielt unauffällig“. Auch wurden Effekte berichtet, die möglicherweise auf eine Beeinträchtigung der Modulatoren des Satelliten-Uplinks hindeuten: zuckende Signalqualitätsanzeige an bestimmten Sat-Receivern bei Empfang der beiden für den Hörfunk in AAC genutzten Transponder.
Die ARD hat intensiv gearbeitet, die anfänglichen Fehler sind offenbar inzwischen komplett oder zumindest weitgehend behoben. Selbst Empfangsgeräte, die anfangs gar nicht oder nur mit massiven Störungen funktionierten, geben den ARD-Hörfunk in AAC nun unauffällig wieder – wenn sie denn AAC-tauglich sind.
Wenn ein Gerät Stand heute (11.7.2021) immer noch keinen ARD-Hörfunk in AAC wiedergeben kann, dürfte es sehr wahrscheinlich zumindest im derzeitigen Zustand AAC-untauglich sein. Diese Untauglichkeit kann eine generelle Ursache haben (keine AAC-Decoder-Software im Gerät oder Hardware-Audiodecoder ohne AAC-Unterstützung), sie kann auch auf fehlerhafte oder unvollständige Implementierung hindeuten. Es wurden Geräte gemeldet, die zwar von einem USB-Stick problemlos Musiktitel oder Filme mit AAC-Ton abspielen, aber die AAC-Hörfunkprogramme gar nicht erst einlesen.
Sollte es sich dabei um recht neue Geräte handeln, besteht eventuell Hoffnung, dass der Hersteller das Problem mit einem Software-Update lösen kann. Die Chance dafür ist größer, wenn das Gerät prinzipiell mit AAC umgehen kann, beispielsweise beim Abspielen von Musik über den USB-Anschluss. Dann ist immerhin seitens des Herstellers die AAC-Lizenzgebühr abgeführt worden und eine wesentliche Hürde somit genommen.
Andere Geräte werden allerdings niemals AAC-tauglich werden: zu alt, nicht mehr im aktiven Support seitens des Herstellers, Herstellerfirma erloschen (gibt es sowohl bei Sat-Receivern als auch bei UKW-Kabelkopfstellenumsetzern).
Mehrkanalton in AAC bereitet besondere Probleme. Eine Geräteplattform decodiert beispielsweise AAC 5.1 konsequent in Mono. So ist das natürlich nicht geplant – es sollte schon Stereo herauskommen.
Die massiven Tonstörungen der MDR-Hörfunkprogramme dürften allerdings keinen Fehler des AAC-Systems oder der Empfangsgeräte darstellen. Das klirrende, klingelnde und verzerrte Audio hat seine Ursache sehr wahrscheinlich bereits bei der Signalzuführung zum AAC-Encoder.
Falls Sie über ein Kabelnetz empfangen: stellen Sie bitte sicher, dass die AAC-Hörfunkprogramme überhaupt bis zu Ihnen durchgereicht werden, wenn Sie testen. Wenn Ihr für den Hörfunk genutzter DVB-Receiver keine Programme findet, prüfen Sie bitte, ob der Fernseher diese Programme einliest. Falls dies auch nicht der Fall sein sollte, fehlen die Programme in Ihrem Kabelnetz möglicherweise bislang.
In der Liste der bislang als nicht tauglich benannten Geräte finden sich auffällig viele hoch- und höchstwertige HDTV-Sat- und Kabelreceiver speziell für den deutschen Markt und oft aus deutscher Herstellung. Es sind Geräte darunter, die vor wenigen Jahren noch über 500 EUR gekostet haben.
Melden Sie bitte nicht oder fehlerhaft funktionierende Empfangsgeräte (Sat- oder Kabelreceiver, Fernseher mit integrierten DVB-Empfangsteilen, UKW-Kopfstellenumsetzer) mit Angabe des Herstellers / Typ und Fehlerbeschreibung an
Kommunikation und Marketing ARD Digital
c/o Rundfunk Berlin Brandenburg
Standort Babelsberg
Marlene-Dietrich-Allee 20
14482 Potsdam
zuschauer@ard-digital.de
Telefon 0331 / 585 696 06
oder an die Technik-Hotline Ihrer regionalen ARD-Anstalt.
Die ARD muss wissen, welche Geräte nicht tauglich sind – vor allem, wenn es sich um HDTV-taugliche Geräte handelt, also Geräte, die mit dem Fernsehen in HD anstandslos funktionieren.
Werben Sie bitte weiterhin für das Anliegen dieser Petition!
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Christian Schubert
der Testbetrieb ist heute gestartet – und die bislang verbreiteten Programme bekamen seitens der ARD ein "alt_" vor den Programmnamen gesetzt.
Wie Sie am Testbetrieb teilnehmen können, steht im Petitions-Blog. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, wenn Sie Zugriff auf die neue Ausstrahlung haben.
Es gibt bereits massive Probleme zu melden – zähflüssig reagierende oder abstürzende Receiver, Aussetzer im Ton, kein Ton bei bestimmten Receivern auf manchen Programmen, auf anderen hingegen kommt Ton. Mehrere HDTV-Geräte (Sat und Kabel) wurden bereits als "spielen gar nicht" oder "haben massive Tonfehler" gemeldet.
Nun ist das ein Testbetrieb – offiziell startet das System am 20.7.2021. Bis dahin braucht die ARD dringend die Rückmeldungen, die zu einem Umsteuern hin zu einer durchgängig kompatiblen und hochwertigen Lösung führen kann und muss. Das, was derzeit geboten wird, ist eine Katastrophe und darf nicht in den Regelbetrieb gelangen.
Helfen Sie dabei bitte mit!
Helfen Sie bitte auch mit, indem Sie die Petition in Ihren sozialen Umfeldern verbreiten und bewerben. Machen Sie Ihr Umfeld auf das Problem aufmerksam und bitten Sie, ebenfalls beim Testen teilzunehmen und Rückmeldung zu geben.
Das Testen des neuen Standards ist mir sehr erschwert, da die vorhandenen Geräte ihn entweder gar nicht oder nur stark eingeschränkt unterstützen. Es wird etwas länger dauern, bis ich dazu Details nennen kann. Eigentlich ist es beinahe sinnlos, ein System zu testen, das man nicht oder nur eingeschränkt empfangen kann – manche Programme kann ich z.B. nicht direkt am Receiver hören, sondern muss sie umständlich auf USB-Festplatte aufzeichnen, auf den PC kopieren und mittels VLC aus dem Datenstrom holen. Das ist ein unerwartet erschwertes Arbeiten.
Ein kompatibles Alternativkonzept werde ich versuchen auszuarbeiten.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Christian Schubert
3 Wochen vor dem in der Presse bekanntgegebenen Datum sind heute die ARD-Hörfunkprogramme auf die beiden Astra-Transponder 39 und 61 aufgeschaltet worden. Zuvor wurden die bisherigen Programmversionen auf Transponder 93 mit einem „_alt“ vor dem Programmnamen gekennzeichnet. Direkt übernehmende Kabelnetze sollten daran zu erkennen sein, dass auch dort die Programmnamen den Zusatz „_alt“ erhalten haben.
Damit ist es zumindest für einen Teil der Betroffenen möglich, sich einen ersten Eindruck zu verschaffen, welche Konsequenzen die Umstellung mit sich bringt.
Beinahe unerwartet werden bereits auch Probleme mit TV-Geräten als Radioempfänger gemeldet. Testen Sie bitte auch da, falls Sie ein Fernsehgerät zum Radiohören verwenden!
Noch kritischer sind für Radio genutzte separate Sat-Receiver – und zwar entgegen der Aussage der ARD auch DVB-S2-taugliche Geräte. Das Problem besteht auch beim Kabelempfang (den die ARD bislang gar nicht erwähnt): einer der drei Hersteller von DVB-Kabelradios informiert inzwischen in der Beschreibung seiner Geräte, dass sie nur den bisherigen Standard unterstützen. Auch etliche HDTV-taugliche Kabelreceiver werden schweigen.
Wer direkt über eine Satellitenantenne ARD-Hörfunk nutzt, kann die neuen Programme mit zwei Einzelkanalsuchläufen einlesen und dann versuchen, sie zu Gehör zu bringen. In „normalen“ Sat-Anlagen sind dafür die Frequenzen 11053 MHz Lowband horizontal und 10891 MHz Lowband horizontal abzusuchen, jeweils mit DVB-S2, 8PSK, Symbolrate 22000 kSymb/s, FEC 2/3. Falls das Empfangsgerät statt der Satelliten-Frequenz die Zwischenfrequenz der Empfangsanlage angegeben haben möchte, sind meist 1303 MHz bzw. 1141 MHz zu verwenden.
Die benötigten Frequenzen – vor allem bei „exotischeren“ Anlagen, z.B. mit statischer Kanalumsetzung – kann man auch aus der Kanalinfo von One HD bzw. hr HD herausnehmen, diese beiden Programme sind auf je einem dieser Transponder „zu Hause“. Vielleicht gestattet der Receiver sogar ausgehend von diesen beiden Programmen eine Suche nach neuen Programmen ohne Notwendigkeit der Eingabe von Frequenzen.
Sat-Receiver, die nicht HDTV-tauglich sind, unterstützen normalerweise auch kein DVB-S2 und sind damit von Anfang an untauglich, ohne dass weiter getestet werden müsste.
Wer an einer kleineren Kabelanlage DVB-Radio hört – egal ob es ein Mini-Kabelnetz in der Eigentumswohnanlage ist, ein Stadtteil-Kabelnetz, vielleicht sogar ein größeres Netz – kann ebenfalls testen, denn solche Netze leiten meist 1:1 die Inhalte der Satellitentransponder durch. Dazu mit dem DVB-Kabelreceiver oder dem DVB-Kabelradio auf den Frequenzen suchen, auf denen One HD bzw. hr HD angeboten werden. Symbolrate ist dabei stets 6900 kSymb/s, die Modulationsart ist 256 QAM.
Je größer und professioneller das Kabelnetz, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die neuen Programmversionen (noch) nicht im Kabelnetz sind – Großnetzbetreiber sperren gerne ungefragte „Neuankömmlinge“ vom Zugang in das Netz aus. Dann wird irgendwann in den kommenden Monaten eine Freigabe erfolgen, wohl verbunden mit der Abschaltung der bisherigen Programmverbreitung in MPEG 1 Layer II und AC3.
Nicht betroffen sind voraussichtlich die von der Vodafone versorgten Haushalte.
Bitte testen Sie auch die Nutzbarkeit der eventuell vorhandenen Surround-Anlage mit den neuen Programmversionen, sobald eine Mehrkanal-Sendung auf einer der ARD-Kulturwellen läuft. Kann der Mehrkanalton korrekt decodiert werden oder erhalten Sie nur Stereo?
Bitte melden Sie nicht funktionierende Empfangsgeräte an den technischen Zuschauerservice von ARD Digital. Dieser ist Mo-Fr von 9 bis 21 Uhr telefonisch unter 0331 / 585 696 06 erreichbar, alternativ per E-Mail an zuschauer@ard-digital.de.
Ebenfalls melden können Sie nicht funktionierende Geräte an die technischen Hotlines der ARD-Anstalten.
Sollte es sich bei mit dem neuen ARD-Hörfunkstandard nicht funktionierenden Geräten um HDTV-taugliche oder recht neu gekaufte Geräte handeln, weisen Sie bitte ausdrücklich darauf hin und bitten Sie um eine Lösung – es soll nach ARD-Aussagen ja mit allen „standardkonformen“ Empfängern funktionieren.
Sind Sie Kabelnetzbetreiber? Dann können Sie verifizieren, ob die bei Ihnen verwendeten DVB-UKW-Umsetzer den neuen ARD-Hörfunkstandard unterstützen. Das sollte derzeit für alle in größerem Umfang verwendeten Umsetzer nicht der Fall sein. Ob es Updates geben wird, die AAC-Decoding ermöglichen, ist von Gerät zu Gerät unterschiedlich. Es gibt ja sogar den Fall, dass ein Hersteller solcher Technik inzwischen seinen Geschäftsbetrieb einstellen musste – da sollte die Situation klar sein. Ein Hersteller hat inzwischen vorsichtig ein Update in Aussicht gestellt für den aktuelleren Teil seines entsprechenden Produktspektrums. Dabei wird aber aufgrund höherer Anforderungen an die Prozessorleistung die Zahl der umsetzbaren Programme voraussichtlich sinken.
Details zu Kompatibilität und Audioqualität folgen zeitnah.
Da sich inzwischen in den Kommentaren einige Kabelnetzbetreiber gemeldet haben, habe ich hier einige Anmerkungen zusammengestellt.
In den allermeisten Fällen werden die Programme des ARD-Hörfunks mit Aufschaltung auf die neuen Transponder automatisch im Kabelnetz auftauchen - auf den Kanälen, auf denen MDR / rbb / hr HD bzw. Tagesschau24 HD, One HD etc. ausgekabelt werden. Das sind die in den Medien angegebenen Transponder (TP 61 und TP 39), auf denen der Hörfunk zusätzlich verbreitet werden soll.
Es benötigt keine neue Kopfstellentechnik zur Umsetzung nach DVB-C! Auch die Umstellung auf DVB-S2 benötigt hier keine neue Technik, da die beiden Transponder ja bislang auch schon in das Kabelnetz umgesetzt werden, also bereits DVB-S2-taugliche Transmodulatoren verwendet werden.
Was passieren könnte: bei in den Kopfstellenumsetzern gesetzten Pass-Filtern, die nur die bislang verbreiteten TV-Services ins Kabelnetz durchlassen, blieben die neu aufgeschalteten Hörfunkprogramme erst einmal außen vor und müssten durch Umkonfiguration (Service-Filter) in den Ausgangsdatenstrom aufgenommen werden. Da die ARD-Transponder zumindest in kleinen und mittelgroßen Netzen üblicherweise transparent umgesetzt werden, sollte dies kaum irgendwo passieren. Falls nach Aufschaltung auf Satellit die Hörfunkprogramme im Kabel fehlen sollten, bitte bei den Service-Filtern oder PID-Filtern schauen.
In Großnetzen mit entsprechend potenter Technik könnten aber möglicherweise die bisher auf den beiden Quell-Transpondern empfangenen Programme via Remultiplex in neue Ausgangs-Transportströme verteilt worden oder die ungenutzte Kapazität von je knapp 8 MBit/s für das Hinzumultiplexen anderer Servies genutzt worden sein. Dann ist es notwendig, das Konzept auf die neuen Audio-Services des ARD-Hörfunks zu erweitern. Modulations-bedingt kann die Bitrate der Quell-Transponder nicht über den bisherigen Wert von je ca. 42,6 MBit/s netto steigen. Der Hörfunk nimmt den TV-Programmen anteilig Videodatenrate weg. Sie müssen also keinen Modulator-Überlauf befürchten, solange Sie die Zugehörigkeit der einzelnen Services zu den beiden Kanälen im Kabelnetz nicht anders handhaben, als das über Satellit der Fall ist.
Bitte auch den Punkt LCN beachten, so Sie mit LCN für Hörfunk in Ihrem Kabelnetz arbeiten! Und: es werden im geplanten Parallelbetrieb die Hörfunkprogramme natürlich 2 mal im Netz sein.
Die großen Probleme in Kopfstellen werden bei der Umsetzung auf UKW entstehen. Bislang sind mir keine DVB-UKW-Umsetzer bekannt, die AAC decodieren könnten. Außerdem sind einige weit verbreitete Umsetzer zusätzlich ohnehin nicht für DVB-S2 tauglich. Dafür gäbe es möglicherweise eine bezahlbare Vorschalt-Lösung (Umwandler DVB-S2 → DVB-S), das Problem des nicht möglichen AAC-Decodings ist damit aber freilich nicht lösbar.
Das zweite große Problem entsteht bei der Umsetzung in Kabelnetze auf DVB-C bei Ihren Kundinnen / Kunden: deren Empfangsgeräte müssen AAC-tauglich sein. Das ist leider auch ausgerechnet für Geräte nicht gegeben, die dafür genau diesen Zweck im Handel sind.
Einer der beiden Hersteller verweist inzwischen auf den Produktseiten im Internet offiziell auf diesen Umstand. Ein Software-Update ist hier also offenbar technisch nicht möglich.
Das einzige, was Sie tun können: ein Transcodingsystem für sämtliche ARD-Hörfunkwellen installieren und in das Kopfstellensystem einbinden. Bislang fand ich kein System, das das für weniger als ca. 20.000 EUR bewerkstelligen würde - wenn überhaupt.
Deshalb ist es gewiss besser, erst einmal Ihre Kolleginnen und Kollegen von anderen Kabelnetzen auf diese Petition aufmerksam machen, um gemeinsam die ARD darauf hinzuweisen, welche Konsequenzen diese Umstellung in Kabelnetzen hat. Wir müssen das gemeinsam schaffen!
zuerst einmal herzlichen Dank für die Unterzeichnung der Petition! Diese Unterstützung tut gut.
Inzwischen hat die Petition eine Erwähnung in den wichtigsten Foren zum Thema Rundfunk, Satellitenempfang und HiFi erhalten, auch dort wird entsprechend diskutiert. Selbst in den aktuell laufenden ARD-Zukunftsdialog wurde die Petition eingebracht. Dort bekräftigt die ARD, ihre Hörfunkangebote weiterhin „in gewohnter Tonqualität“ liefern zu wollen. www.ard-zukunftsdialog.de/node/3205
„In gewohnter Tonqualität“ würde formal-technisch bedeuten, dass mit 256 kBit/s, 224 kBit/s oder mindestens 192 kBit/s LC-AAC übertragen werden müsste. Dies wären sicher „transparente“, also nicht qualitativ verschlechternd wahrnehmbare Bitraten bei LC-AAC. Sie lägen messbar leicht unterhalb der Qualität des bisherigen Standards von 320 kBit/s MPEG 1 Layer II, wovon individuell aber kaum je etwas wahrgenommen werden dürfte.
Präzise „Rankings“ zwischen den Qualitätsstufen unterschiedlicher Audio-Codecs gibt es nicht. Es handelt sich um psychoakustische Verfahren, also um Methoden, das akustische Wahrnehmungsvermögen des Menschen möglichst geschickt „auszutricksen“. Dies gelingt je nach Mensch und seinen individuellen Eigenschaften (gesundheitlicher Zustand seiner Ohren, Alters- oder Lärmschwerhörigkeit, Einbrüche im Hörvermögen durch Knalltrauma oder Erkrankungen, Stress) unterschiedlich gut. Auch spielt die Hörerfahrung deutlich hinein, also das Wissen um natürlichen Klang, wie er beispielsweise im klassischen Konzert oder bei Mitgliedschaft in einem Chor zu hören ist.
So ist es völlig normal, dass bei unter gleichen Bedingungen mit den gleichen Testbeispielen durchgeführten Hörtests völlig unterschiedliche Bewertungen entstehen, wenn die eine Test-Hörgruppe akustisch erfahren ist (Musikerinnen/Musiker, Tonmeisterinnen/Tonmeister, häufig ins klassische Konzert gehende Menschen, Hörspielfreunde, blinde Menschen) und eine andere Test-Hörgruppe Musik nur „nebenbei“ konsumiert, evtl. auch noch auf nur einfachsten Wiedergabegeräten.
Prinzipiell ist es also möglich, auch eine qualitativ eindeutig minderwertige Übertragungsqualität durch Auswahl einer „geeigneten“ Testhörgruppe als „qualitativ gut“ erscheinen zu lassen. Seriöse Hörtests, wie sie z.B. seitens der EBU (Dachverband der europäischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) und ihrer Mitglieder durchgeführt wurden, beziehen sich in ihren Ergebnissen, wenn nicht anders vermerkt, aber auf akustisch erfahrene Menschen.
Um den hohen logistischen und finanziellen Aufwand großer Hörtests zu vermeiden, wurden objektive Bewertungsverfahren (Computer-Analyse) entwickelt, die versuchen, das Ergebnis der subjektiven Hörtests möglichst gut nachzubilden. Zwei dieser Verfahren wurden in der unter Quellenangabe [3] gelisteten Arbeit „Comparison of two objective methods of quality assessment for digital audio broadcasting“ verglichen. Der Volltext ist nicht frei zugänglich, aber bei semanticscholar.org finden sich Abbildungen aus dieser Arbeit. Diese Abbildungen zeigen deutlich unterschiedliches Verhalten der untersuchten Testverfahren bei niedrigen Bitraten, nicht aber bei den Bitraten, um die es hoffentlich auch künftig beim ARD-Hörfunk via Satellit und Kabel gehen wird.
Sie können dort (Figure 1, links PEAQ und mitte PEMOQ, jeweils für Musik) durch Vergleich der blauen Datenpunkte (MPEG 1 Layer II) mit den grünen Datenpunkten (LC-AAC) im Bereich oberhalb ca. 120 kBit/s die ungefähren Entsprechungen hinsichtlich der Audioqualität ablesen. Aufgetragen auf der Y-Achse ist die qualitative Degradation. Ein Wert von 0 bedeutet keine wahrnehmbare Degradation, ein Wert von -0,5 sollte für hochwertige Wiedergabe nicht unterschritten werden.
Daran erkennen Sie:
320 kBit/s MPEG 1 Layer II entsprechen ca. 256 kBit/s LC-AAC
256 kBit/s MPEG 1 Layer II entsprechen ca. 192 kBit/s LC-AAC
224 kBit/s MPEG 1 Layer II entsprechen ca. 160 kBit/s LC-AAC
192 kBit/s MPEG 1 Layer II entsprechen ca. 128 kBit/s LC-AAC
Ich habe den Link in Quellenangabe [3] nun auf die andere Publikationsplattform geändert, da dort die Grafiken zugänglich sind.
Nun bleibt uns nur, auf die Aufschaltung der ARD-Hörfunkprogramme im neuen Standard zu warten. Dann werden wir einerseits das qualitative Versprechen der ARD beurteilen können, andererseits gibt es dann Gewissheit, welche Empfangsgeräte den neuen Standard unterstützen und welche nicht.
Weiterhin habe ich die Absatzüberschriften in der Begründung der Petition etwas umformuliert. Es könnte sonst der Eindruck entstehen, dass es ein „Feature“ von AAC wäre, dass Empfangsgeräte den ARD-Hörfunk nicht mehr wiedergeben können und Kopfstellenumsetzer ihn nicht mehr nach UKW umsetzen können. Dem ist natürlich nicht so. Es ist stets ein „nicht-Feature“ der jeweiligen Empfangsgeräte, sie beinhalten keinen entsprechenden Decoder und bleiben deshalb stumm.
Absatzüberschriften präzisiert: es könnte sonst der Eindruck entstehen, dass es ein "Feature" von AAC wäre, dass Empfangsgeräte den ARD-Hörfunk nicht mehr wiedergeben können und Kopfstellenumsetzer ihn nicht mehr nach UKW umsetzen können. Dem ist natürlich nicht so. Es ist stets ein "nicht-Feature" der jeweiligen Empfangsgeräte, sie beinhalten keinen entsprechenden Decoder und bleiben deshalb stumm. AAC als Verfahren kann dazu nichts, es liegt am an dieser Stelle nicht vorteilhaften Einsatz des Verfahrens seitens der ARD.
Die erläuternden Texte unter den Absatzüberschriften sind 1:1 unverändert.
Quellenangabe [3] bei identischer Publikation gegen andere Publikationsplattform ausgetauscht. Jetzt sind die entscheidenden Abbildungen der Publikation frei zugänglich.
Neue Begründung:
Bislang verbreitet die ARD ihre Hörfunk-Programme über Satellit in exzellenter Qualität. Stereo-Programme werden in 320 kBit/s MPEG 1 Layer II und einige Kulturwellen zusätzlich in 448 kBit/s AC3 ausgestrahlt. Letzteres erlaubt auch Mehrkanalton, was für Hörspiele ebenso genutzt wird wie für die Übertragung von Konzerten.
Durch die Einspeisung in Kabelnetze wird auch den Haushalten mit Kabelanschluss der Zugang zu diesem überregionalen und hochqualitativen Verbreitungsweg möglich. Insgesamt steht dieses Angebot damit knapp 90% aller Haushalte zur Verfügung. [1]
Seit 2018 wird der DVB-Kabelempfang als UKW-Nachfolgesystem beworben. Es werden spezielle Empfangsgeräte dafür angeboten.
Die ARD beabsichtigt nun, Ende 2021 die Verbreitung ihrer Hörfunkprogramme via Satellit auf den Audiocodec AAC umzustellen. [2]
AACEs bringtdroht das Aus für viele Empfangsgeräte.
Die in Deutschland verkauften DVB-Kabelradios unterstützen den AAC-Codec nicht. Es droht eine massenhafte Entwertung aktueller Technik, die seit 2018 und bis heute als vermeintlich zukunftssicheres System erworben wurde / wird.
Das gleiche gilt für viele der Bestandsgeräte, die zum Radiohören über Satellit oder Kabelanschluss genutzt werden. Darunter befinden sich auch hochwertige HDTV-Receiver mit besonderer Eignung für Hörfunk durch Programmnamen-Anzeige und teils RDS-Anzeige.
AAC lässt denDer UKW-Kabelempfang wird weitgehend verstummen.
Kabelnetze müssen nach Umstellung auf AAC auf einen Großteil der ARD-Hörfunkprogramme via UKW verzichten. Kein DVB-UKW-Umsetzer unterstützt AAC (Stand 6/2021).
AACEs bringtdroht voraussichtlich eine deutliche Minderung der Audioqualität.
Um die bislang gebotene Audioqualität mit AAC zu erreichen, müsste eine Bitrate von 256 kBit/s LC-AAC genutzt werden. Lässt man noch vertretbare Abstriche an der Qualität zu, wären mindestens 160 kBit/s LC-AAC nötig. [3], [4]
Die ARD plant mit „niedrigen Bitraten“. [2] Es ist zu befürchten, dass weniger als 160 kBit/s verwendet werden.
AAC erschwert den Zugang zu den Mehrkanalton-Sendungen.
Für Mehrkanalton-Sendungen ist ebenfalls AAC vorgesehen. Dafür gibt es keine breite Endgeräteunterstützung. Auch kann die Stereo-Fassung künftig nicht mehr separat übertragen werden. Damit sind weder Mehrkanalton- noch Stereo-Setups korrekt bedient.
Eine Entwertung aktueller Empfangsgeräte durch die ARD ist ökologisch und auch hinsichtlich des Umganges mit der Rundfunkbeitrag-entrichtenden Bevölkerung verwerflich. Das betrifft sogar noch unverkaufte Geräte, die sich auf dem Weg zwischen Hersteller und Endkunden befinden.
AAC verhindert dieKeine Anzeige von Zusatzinformationen.Zusatzinformationen mehr möglich.
Der Nutzungskomfort sinkt bei AAC ebenfalls, da keine Anzeige von Zusatzinformationen (Radiotext) mit Bestandsgeräten mehr möglich ist.
AAC benachteiligt kleinereKleinere / regionale Kabelnetze.Kabelnetze werden benachteiligt.
Eine Umwandlung (Transcoding) von AAC in den kompatiblen Standard MPEG 1 Layer II ist möglich, aber für Betreiber kleinerer und regionaler Netze nicht finanzierbar. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Netzbetreiber keine Einspeiseentgelte von der ARD erhalten, also sämtliche Kosten auf die angeschlossenen Haushalte abwälzen müssen. [5]
Solche Netze müssen den ARD-Hörfunk 1:1 durchleiten, ihn also künftig in AAC anbieten. Kundinnen / Kunden dieser Netze hätten entwertete Empfangsgeräte und könnten auch nicht auf ein Kabel-UKW-Angebot ausweichen, da auch dort der ARD-Hörfunk nicht mehr angeboten werden kann.
AAC =Fazit: viel Ärger bei Nutzerinnen / Nutzern, nur minimalsterminimale Ersparnis auf Seiten der ARD.
Für die Hörfunkverbreitung via Satellit hat die ARD einen Aufwand von ca. 17,6 Mio. EUR je 4 Jahre angemeldet [6]. Legt man dies auf sämtliche Beitragskonten [7] um, ergibt sich ein Betrag von knapp 10 Cent je Jahr und Beitragskonto – also ein Betrag von weniger als 1 Cent je Monat und Beitragskonto.
Zum Vergleich: allein für die Produktion von „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ werden ca. 14 Cent je Monat und Haushalt verwendet, also mehr als das 14-fache. [8]
Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.