Region: Thüringen
Gesundheit

Aufhebung der Maskenpflicht in Thüringen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
852 Unterstützende 796 in Thüringen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

852 Unterstützende 796 in Thüringen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

27.04.2020, 18:32

Nachweis und Quellen Ergänzung von der Redaktion eingefordert.


Neue Begründung: Für die Petition sind folgende Gründe zu berücksichtigen.
1.Einschränkung der Grundrechte – Grundgesetz der BRD
Eine Pflicht zum tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) verstößt gegen das Grundgesetz und die damit verbundenen Grundrechte des Art. 2 (1) "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder Sittengesetz verstößt" Eine zwanghafte Pflicht eine Maske im Gesicht zu tragen, widerspricht dem Grundgesetz.
Quelle: www.brot-fuer-die-welt.de/blog/2020-grundrechte-und-freiheit-in-zeiten-des-coronavirus/
2. Verstoß gegen das Vermummungsverbot
In Deutschland gibt es das Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit, dass den Teilnehmern von Demonstrationen gem. § 17a Abs 2 (Versammlungsgesetz) untersagt, ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern.
Quelle: www.anwalt.de/rechtstipps/maskenball-schiesst-die-corona-maskenpflicht-rechtlich-uebers-ziel-hinaus_167027.html
3. Nutzen und Sinn
Ende März 2020 – hieß es vom WHO-Nothilfedirektor Michael Ryan in Genf: Das allgemeine Tragen von Mundschutz habe im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus keinen Nutzen. Es gibt keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, tatsächlich verringert. Hinzu kommt, dass beim Tragen einer Maske auch ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugt wird,dass dazu führen kann, dass zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden.
Quelle: www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-weltaerztepraesident-montgomery-kritisiert-maskenpflicht-16737878.html
4.Hygienischer Aspekt
Eine Baumwollmaske oder eine einfache OP-Maske hält keine Viren ab. Viren fliegen beim Niesen und Husten zwar nicht mehr so weit, aber die Viren gehen durch den Stoff hindurch. Hinzu kommt, dass sich in den Masken Bakterien ansammeln, die wir regelmäßig ausatmen. Dadurch das der Stoff der Masken durch das Atmen leicht feucht und warm ist, ist dies ein hervorragender Nährboden für Bakterien und weiteren Gesundheitsrisiken.
In Kliniken werden Masken täglich fachmännisch ausgetauscht und entsorgt. Im privaten Bereich, bei Menschen die keinen medizinischen Hintergrund haben, besteht die Gefahr das dies nicht korrekt geschieht und dadurch andere, bakterielle Infektionen entstehen.
Quelle: www.aerzteblatt.de/nachrichten/111799/COVID-19-Patienten-husten-Viren-durch-chirurgische-Masken-und-Baumwollmasken-hindurch
Beitrag von einer Unterstützerin: Um das ganze wissenschaftlich noch mehr zu untermauern, bietet sich dieses Review über die Auswirkungen des Tragend von Masken an. Darin sind unzählige weitete Quellen zitiert, die keinen Zweifel mehr am Unsinn der derzeitigen Politik lassen:
www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4748517/
5. Unverhältnismäßigkeit
Die Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) verleiht den Menschen in Thüringen noch mehr Angst im Bezug auf das Corona-Virus. Die Maskenpflicht ist absolut unverhältnismäßig.
Die bis dato getroffenen Maßnahmen wie zum Beispiel ein Abstand von 1,5 - 2 Meter und vor allem häufiges und gründliches Händewaschen reichen vollkommen aus.
Quellen: www.tagesschau.de/ausland/schutzmaske-oeffentlichkeit-101.html
Das freiwillige Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung sollte jeden Bürger in Thüringen selber überlassen sein.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 336 (318 in Thüringen)


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