Область : Тюрингія
Здоров'я

Aufhebung der Maskenpflicht in Thüringen

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
852 Підтримуючий 796 в Тюрингія

Позивач не подав петицію.

852 Підтримуючий 796 в Тюрингія

Позивач не подав петицію.

  1. Розпочато 2020
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Невдалий

Mit dieser Petition möchten Wir das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bitten die Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) in Thüringen Rückgängig zu machen und die Streichung des §4a der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung zu veranlassen.

мотиви

Für die Petition sind folgende Gründe zu berücksichtigen.

1.Einschränkung der Grundrechte – Grundgesetz der BRD

Eine Pflicht zum tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) verstößt gegen das Grundgesetz und die damit verbundenen Grundrechte des Art. 2 (1) "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder Sittengesetz verstößt" Eine zwanghafte Pflicht eine Maske im Gesicht zu tragen, widerspricht dem Grundgesetz. Quelle: https://www.brot-fuer-die-welt.de/blog/2020-grundrechte-und-freiheit-in-zeiten-des-coronavirus/

  1. Verstoß gegen das Vermummungsverbot

In Deutschland gibt es das Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit, dass den Teilnehmern von Demonstrationen gem. § 17a Abs 2 (Versammlungsgesetz) untersagt, ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken und damit die Feststellung der Identität zu verhindern.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/maskenball-schiesst-die-corona-maskenpflicht-rechtlich-uebers-ziel-hinaus_167027.html

  1. Nutzen und Sinn

Ende März 2020 – hieß es vom WHO-Nothilfedirektor Michael Ryan in Genf: Das allgemeine Tragen von Mundschutz habe im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus keinen Nutzen. Es gibt keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, tatsächlich verringert. Hinzu kommt, dass beim Tragen einer Maske auch ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugt wird,dass dazu führen kann, dass zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-weltaerztepraesident-montgomery-kritisiert-maskenpflicht-16737878.html

4.Hygienischer Aspekt

Eine Baumwollmaske oder eine einfache OP-Maske hält keine Viren ab. Viren fliegen beim Niesen und Husten zwar nicht mehr so weit, aber die Viren gehen durch den Stoff hindurch. Hinzu kommt, dass sich in den Masken Bakterien ansammeln, die wir regelmäßig ausatmen. Dadurch das der Stoff der Masken durch das Atmen leicht feucht und warm ist, ist dies ein hervorragender Nährboden für Bakterien und weiteren Gesundheitsrisiken. In Kliniken werden Masken täglich fachmännisch ausgetauscht und entsorgt. Im privaten Bereich, bei Menschen die keinen medizinischen Hintergrund haben, besteht die Gefahr das dies nicht korrekt geschieht und dadurch andere, bakterielle Infektionen entstehen.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111799/COVID-19-Patienten-husten-Viren-durch-chirurgische-Masken-und-Baumwollmasken-hindurch

Beitrag von einer Unterstützerin: Um das ganze wissenschaftlich noch mehr zu untermauern, bietet sich dieses Review über die Auswirkungen des Tragend von Masken an. Darin sind unzählige weitete Quellen zitiert, die keinen Zweifel mehr am Unsinn der derzeitigen Politik lassen:

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4748517/

  1. Unverhältnismäßigkeit

Die Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) verleiht den Menschen in Thüringen noch mehr Angst im Bezug auf das Corona-Virus. Die Maskenpflicht ist absolut unverhältnismäßig.

Quellen: https://www.tagesschau.de/ausland/schutzmaske-oeffentlichkeit-101.html

Das freiwillige Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung sollte jeden Bürger in Thüringen selber überlassen sein.

Дякуємо за вашу підтримку

Посилання на петицію

Зображення з QR-кодом

Відривний листок із QR-кодом

завантажити (PDF)

новини

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Hallo,

    vielen Dank für Deine Unterstützung und Unterschrift für die Petition
    zur Aufhebung der Maskenpflicht in Thüringen.

    Nachdem die Petition am Sonntag online gegangen ist haben bis Montagmittag bereits über 300 Unterstützer aus Thüringen ihre Unterschrift geleistet.

    Leider wurde die Petition von der Redaktion am Montag gesperrt, da Quellenangaben
    ergänzt werden sollten, somit konnten gestern und heute keine Unterschriften
    geleistet werden.

    Ich würde mich freuen, wenn Du nochmals Werbung für die Petition bei gleich Denkenden machen könntest , damit wir min. auf die 1.500 Mitzeichnungen kommen, um öffentlich im Thüringer Petitionsausschuss angehört zu werden.

    Sollte sich jemand unter Euch befinden, der parallel einen rechtlichen Schritt... далі

  • Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

    Petitionen, die inhaltlich gleich oder ähnlich wie bereits laufende Petitionen sind, werden nicht öffentlich gelistet, können aber weiterhin unterschrieben werden. Damit versuchen wir möglichst alle Unterschriften für ein Anliegen zu bündeln.

    Es existiert bereits eine Petition zum Thema: www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-mundschutz-bzw-maskenpflicht-in-deutschland

обговорення

Laut dem auf Infektionskrankheiten spezialisierten Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin gibt es "keine hinreichende Evidenz" dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für gesunde Menschen deutlich verringert.

Auch die allgemeine Maskenpflicht lässt grundsätzlich auf die Generalermächtigung des § 28 Abs. 1 IfSG zu stützen. Zum Schutz des überragenden Gemeinschaftsguts der Gesundheit der Allgemeinheit sowie der Eindämmung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Covid-19-Virus hat eine allgemeine Maskenpflicht begrenzt auf Geschäfte und den ÖPNV mit hoher Wahrscheinlichkeit vor den bundesdeutschen Gerichten Bestand.

Допоможіть в зміцненні громадянської залученості. Ми хочемо, щоб ваші думки були почуті і залишалися незалежними.

просувати зараз