Verkehr

Aufhebung Tempo 30 innerorts Bodenseekreis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Regierungspräsident Klaus Tappeser, Regierungspräsidium Tübingen
8.966 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

8.966 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

22.07.2018, 16:04

Liebe Petitionsbefürworter,

nachdem ich den ablehnenden Bescheid zu der eingereichten Petition verdaut habe, möchte ich Ihnen Fehler an der Begründung des Petitionsbeschlusses am Beispiel Hagnau aufzeigen.

- Der Petitionsausschuss räumte ein, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h zu einer Zunahme der Staus führte. Veranlassung den Verkehr mit 50 flüssiger zu gestalten, sahen sie nicht.
-Lärmpegelberechnungen erfolgen anhand eines Lärmaktionsplanes, der für Hagnau abgelaufen war. Dieser behält angeblich trotz Fristablauf weiterhin Gültigkeit. Danach behalten die für Hagnau berechneten Lärmpegelüberschreitungen zum Schutz der Anwohner (>70 db/tags und 60 db/A nachts) weiterhin ihre Gültigkeit.

Der 2012 bei Sanierung der B 31 eingebaute Flüsterasphalt ergab nach Berechnungen nur eine Lärmreduzierung von 2 db/A. Somit wurde die Fortführung von 30 km/h gerechtfertigt. Weshalb wurde nicht, wie von einem Gutachter bei der Anhörung zum Lärmaktionsplan gefordert, ein höhenwertiger Flüsterasphalt eingebaut, der eine Lärmreduzierung von 6-8 db/A erbracht hätte? Damit wären die Lärmpegelwerte deutlich unterschritten worden. Folglich mit der Konsequenz die Beschränkung 30 km/h aufheben zu lassen.

- Nach dem Kooperationserlass des MVI hätte auch durchaus die Möglichkeit bestanden bei dieser stark belasteten und mit unzähligen Staus verbundenen Bundesstraße zur Flüssighaltung des Verkehrs wieder zu 50 km/h innerorts zurück zu kehren.
- Durch die erlassenen 30er Beschränkungen trägt der Staat bewußt zu der Problematik Lärm und Abgas bei. Es ist unstrittig dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h der Verkehr flüssiger läuft als mit 30 km/h. Er trägt somit durch die verursachten Staus zur Gesundheitsgefährdung der Autofahrer aber auch der Anwohner bei.

Dass die Petition gescheitert ist auch dem Umstand zu verdanken, dass das LRA Bodenseekreis auf Millionen von Bußgeldern aus der Blitzerüberwachung jährlich verzichten müsste, wenn 30 km/h wieder aufgehoben werden sollte.

mit freundlichen Grüßen

Ihr Siegfried Wanke
Petitionssprecher


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