Vervoer

Aufhebung Tempo 30 innerorts Bodenseekreis

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Regierungspräsident Klaus Tappeser, Regierungspräsidium Tübingen
8.966 Ondersteunend

De petitie werd geweigerd

8.966 Ondersteunend

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

04-10-2018 22:53

document tonen

Liebe Mitstreiter.

Das Land Baden-Württembergverzichtet auf die Revision gegen das Urteil des VGH zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen (siehe Presseartikel vom 4.9.2018). Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen werden zu Gunsten von Städten und Gemeinden erleichtert. Hierdurch werden ca. 250 000 Straßenlärmbetroffene noch effektiver geschützt. So sind künftig Geschwindigkeitsbeschränkungen auch bei niedrigeren Lärmpegeln > 70 db/A tags und 60 db/A zulässig. Städte und Gemeinden stellen künftig die LAP auf, Fachbehörden setzen sie um. Das MVI Baden-Württemberg appelliert nun an die Gemeinden, das gestärkte Instrument der Lärmaktionsplanung vermehrt und engagiert zu nutzen. Nach dem Dieselfahrverbot ist dies eine weitere schallende Ohrfeige für die Autofahrer. Denn dieses VGH Urteil ermöglicht nun durch die Hintertür flächendeckend Tempo 30, auch auf Hauptverkehrsstraßen innerorts in ganz Baden-Württemberg einzuführen. Autofahrer müssen sich demnach in naher Zukunft auch auf weitere kommunale 30er-Beschränkungen auch außerhalb des Bodenseekreises einstellen. Clevere Autofahrer, die eine Blitzer-App über ihr Handy nutzen (z.B. Blitzer.de) umgehen die Beschränkungen auf ihre Weise.

mit freundlichen Grüßen

S.Wanke

-Petitionssprecher-


Meer over het onderwerp Vervoer

44.063 handtekeningen
31 dagen overblijvend
5.178 handtekeningen
41 dagen overblijvend

Help mee om burgerparticipatie te vergroten. We willen je kwesties kenbaar maken en daarbij onafhankelijk blijven.

Nu ondersteunen