Promet

Aufhebung Tempo 30 innerorts Bodenseekreis

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Regierungspräsident Klaus Tappeser, Regierungspräsidium Tübingen
8.966 podpornik

Peticija je bila zavrnjena

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Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2017
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

04. 03. 2017 19:20

Postalische Zustellung für Petitionsunterstützer ohne E-Mail-Adresse


Neue Begründung: Aus Lärmschutzgründen werden im Bodenseekreis vermehrt 50 km/h innerorts auf Bundes- und Hauptdurchgangsstraßen auf 30 km/h reduziert. Um die Einnahmen des Landkreises Bodensee zu maximieren wurden jetzt 8 neue Blitzeranlagen installiert. Die Einnahmen 2016 betrugen 2,8 Millionen Euro. Für Straßen des überörtlichen Verkehrs ist innerorts die Regelgeschwindigkeit auf 50km/h festgelegt. Anliegern dieser Straßen ist wegen der entsprechenden Verkehrsbedeutung mehr Verkehrslärm zuzumuten als Anliegern reiner Wohngebiete. Dennoch stellen die Behörden den Lärmschutz der Anwohner über die Leichtigkeit des Verkehrs und den Verkehrsfluss. Von Baumaßnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit (z.B. Flüsterasphalt, Fahrbahnteiler, Kreisverkehr etc.) wird kaum Gebrauch gemacht. Die Forderung lautet Aufhebung der 30 km/h und Rückkehr zu 50 km/h .
Pressemedien (Südkurier, Schwäbische Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Bild, Spiegel) wurden über die laufende Petition unterrichtet. Des weiteren Wahlkreisabgeordnete, CDU-Fraktion Landtag Baden-Württemberg
www.schwaebische.de/region_artikel,-Sigmaringer-kaempft-gegen-Tempo-30-_arid,10621227_toid,482.html
www.facebook.com/Aufhebung-Tempo-30-innerorts-Bodenseekreis-1848339868788041/
Zuschriften zur Unterstützung der Petition können auch an den Petitionssprecher Siegfried Wanke, Weidenweg 18/1 , 72488 Sigmaringen-Laiz erfolgen. Der Text sollte lauten:
Ich unterstütze die Petition mit meiner Unterschrift: Aufhebung Tempo 30 innerorts Bodenseekreis.( Bitte Name, Vorname, Straße, PLZ Wohnort, Datum, Unterschrift)..
(Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke dieser Petition verwendet. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig).
Hinweis: Eintragung nur persönlich und handschriftlich. Nur einmal (entweder online oder handschriftlich) unterschrieben.



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