Reģions: Vācija
Ģimene

Aufnahme des Suchtpotentials von Computer- und Videospielen in die Alterskennzeichung !

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

113 Paraksti

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

15.07.2013 18:18

Korrektere Beschreibung des Sachverhaltes
Neuer Petitionstext: Unser Alltag und auch der unserer Kinder wird zunehmend von Medien bestimmt.
Das hat viele Vorteile aber auch Risiken. Immer mehr Menschen insbesondere auch Jugendliche sind von Computerspielsucht betroffen.
Der Staat ist verpflichtet Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen durch Medien zu schützen, dazu dient das Jugendmedienschutzgesetz. der Jugendmedienschutz. Allerdings wird das Suchtpotential von Computer- und Videospielen nicht im Jugendmedienschutzgesetz Jugendschutzgesetz erwähnt und aus diesem Grund ist es auch kein Kriterium bei der Alterskennzeichung von Spielen. dieser Spiele.
Das kann nicht sein ! Spiele, Computerspiele, die eine Suchtgefahr darstellen, dürfen nicht bereits für 12-Jährige zugelassen werden Wir fordern ein Anpassung des Jugendmedienschutzgesetzes Jugendschutzgesetzes und eine Aufnahme des Suchtpotentials von Computer- und Videospielen in die Alterskennzeichung dieser Spiele.


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