07.05.2019, 17:40
Korrektur eines Formfehlers im letzten Satz.
Neue Begründung: **Seit Jahren plädiert das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis dafür, eine Alternativfläche zum Augustenbühl als angeblich letzte Reservefläche zu suchen. Mit Hinweis auf eine Stellungnahme von 2005 heißt es:**
> „Bezüglich dieser Flächen hatten wir bereits in unserer Stellungnahme vom 22.11.2005 erhebliche Bedenken geäußert, die wir nach wie vor aufrechterhalten. (…) Wir empfehlen hier die Rücknahme der Bauflächen.“
Diese Empfehlung wurde im Jahr 2005 abgegeben, noch bevor das Gebiet nördlich des Augustenbühls von der EU als Vogelschutzgebiet ausgewiesen war.
Der aktuelle Steckbrief des Nachbarschaftsverbandes wurde in seiner ökologischen Bewertung (Schutzstatus „rot“ für das Areal) im Gemeinderat auch deshalb in Frage gestellt, weil der Augustenbühl in der Planungsansicht in das Vogelschutzgebiet hineinragt. Diese Ungenauigkeit diente als willkommener Anlass, die ökologische Wertigkeit des Gebiets anzuzweifeln und eine ökologische Abstufung im Steckbrief zu forcieren. Dass Planungsansichten nicht parzellengenau dargestellt werden, ist allerdings leider gängige Praxis.
In der Sitzung des Gemeinderates am 26. Juni 2018 wurde im Zusammenhang mit der Fortschreibung von den Freien Wählern eine ökologische Neubewertung — mit dem Ziel der Herabwertung — des Gebiets gefordert. Der Antrag der Freien Wähler wurde mit nur einer Stimme Mehrheit angenommen. Dies hinterlässt einen Beigeschmack, da ein Mitglied des Gemeinderates im Augustenbühl Land besitzt. Derzeit wird dieser Antrag vom Nachbarschaftsverband geprüft.
**Der Antrag wurde außerdem begründet mit der punktuellen Vermüllung einzelner Grundstücke. Mit Hilfe der Gemeinde Dossenheim wird es in naher Zukunft Aufräumaktionen im Augustenbühl geben. Es ist uns gelungen dafür Unterstützung zu bekommen, da einige vermüllte Grundstücke Gemeindeeigentum sind. Im angrenzenden Vogelschutzgebiet hat die Gemeinde zusammen mit dem BUND, dem Landschaftserhaltungsverband (LEV) und der AG Naturschutz ebenfalls Müll beseitigt. Hier hat niemand versucht, in diesem Zusammenhang den ökologischen Wert zu hinterfragen.**
**Wir verweisen in Zeiten des Klimawandels auf die kühle Luft aus dem Odenwald, die durch den Augustenbühl bis nach Dossenheim gelangen kann.** Der Schutz vorhandener weitgehend intakter Naturflächen ist ein aktiver Beitrag für unser Klima und die Artenvielfalt, was durch Ausgleichsflächen wie in Dossenheim nahe der Autobahn nicht erreicht werden kann.
Derzeit werden Pächter im Augustenbühl und Umweltschützer durch anonyme Immobilien-Anzeigen verunsichert. Oftmals sind Pachtverträge nur ein Jahr gültig, was eine nachhaltige Entwicklung unmöglich macht. Gezielte Baumfällungen, die Grundstücke ökologisch entwerten sollten, belasten Anwohner und Naturliebhaber. Mit der Herausahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan wäre allen Spekulationen ein Ende gesetzt.
Die politische Haltung im Gemeinderat in Dossenheim stellt sich wie folgt dar:
Nur die Fraktion B90/Die Grünen stimmten bei der Fortschreibung dafür, den Augustenbühl aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen.
Den kommenden Generationen ist zu wünschen, dass der Gemeinderat Dossenheim sich für eine ökologische Lösung dieses Konfliktes entscheiden wird.
**Die Bevölkerung von Dossenheim ist seit 1960 um circa 180% gewachsen, sodass jegliches weitere Wachstum sorgfältig überlegt werden muss.**
In einer Veranstaltung von B90/Die Grünen und dem BUND über Wohnraum (Demographie und Neubaugebiete) wurde durch Stefan Flaig, Ökonsult Stuttgart, gezeigt, dass durch Maßnahmen wie Bedarfsermittlung und Leerstandskataster sowie durch Wohnraum-Konzepte dem Flächenfraß auch in Dossenheim Einhalt geboten werden kann.
** Der BUND Ortsverband Dossenheim und der Augustenbühl e.V. fordern den Gemeinderat auf, den Augustenbühl eine Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. beim Nachbarschaftsverband zu beantragen. **
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 19 (10 in Dossenheim)