Regione: Germania

Aussetzung der Kurzarbeitergeld Besteuerung für 2020 bis 2022

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Bundesregierung

262 Firme

La petizione è stata respinta

262 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2021
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Novità

11/03/2021, 06:49

Es wurden von mir zusätzliche Informationen hinzu gefügt.


Neuer Petitionstext:

Beschäftigte in Kurzarbeit werden doppelt bestraft. Diese erhalten in Kurzarbeit nur 60 oder 67 Prozent des Netto Entgelds. Den meisten ist Homeoffice nicht möglich. Da die nachträgliche Besteuerung des Kurzarbeitergeldes eine zusätzliche Belastung für die Betroffenden ist, sollte diese für die Jahre 2020 bis 2022 ausgesetzt werden. Es sind erhebliche Kosten, die nach einem Jahr mit Kurzarbeit auf den Bundesbürger zu kommen.



Neue Begründung:

Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, aber durch den Progressionsvorbehalt erhöht es den Steuersatz auf Ihr steuerpflichtiges Einkommen,Ihr steuerpflichtiges Einkommen, zum Beispiel Ihr Gehalt. Deshalb kommt es bei Kurzarbeitergeld-Empfängern am Jahresende meist zu einer Steuernachzahlung statt zu einer Erstattung. Selbst auf die Höhe Ihrer späteren Rente hat die Kurzarbeit Einfluss.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 15 (15 in Deutschland)


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