Autobahnen - Lage von öffentlichen Damentoiletten auf deutschen Autobahnen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
345 Unterstützende 345 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

345 Unterstützende 345 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:11

Pet 1-18-12-9111-003956

Autobahnen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass Damentoiletten in WC-Gebäuden auf
Autobahnraststätten nicht im rückwärtigen Bereich angeordnet werden.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gingen 345 Mitzeichnungen und 46 Diskussionsbeiträge ein.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, es sei für Frauen besonders im
Dunkeln furchteinflößend, hinter Toilettengebäude gehen zu müssen. Damentoiletten
befänden sich oft im rückwärtigen Teil der Gebäude. Durch eine Änderung der
Aufteilung könnten zumindest das subjektive Gefühl von Sicherheit verbessert und
vielleicht sogar Straftäter abgeschreckt werden.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die weiteren Inhalte der Eingabe und die
Diskussion im Internet verwiesen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf
jeden Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass Technische Regelwerke die Grundlage für
Planung und Bau von Straßen einschließlich der Rastanlagen bilden. Diese werden
z. B. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV)
erarbeitet und herausgegeben. Die Anwendung der Regelwerke liegt in der
Verantwortung der Straßenbaulastträger. Im Wege der Bundesauftragsverwaltung
der Bundesfernstraßen (Artikel 90, 85 Grundgesetz) nehmen die Länder diese

Aufgabe wahr. Die „Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen“ (ERS) wurden von
der FGSV gemeinsam mit den Straßenbauverwaltungen der Länder und dem
Bundesverkehrsministerium erarbeitet. Sie berücksichtigen die praktischen
Erfahrungen der Länder sowie die geltende Gesetzeslage. Sie gelten damit als
anerkannte Regeln der Technik. Die ERS sehen als Regellösung für WC-Gebäude
einen Standort mittig in der Verkehrsanlage zwischen den Pkw- und Lkw-Parkflächen
vor. Durch die Lage zwischen den beiden Parkflächen und den fehlenden Bewuchs
sind regelmäßig alle Bereiche rundherum gut einzusehen. Eine Abfrage bei den
Straßenbauverwaltungen der Länder hat ergeben, dass neue WC-Gebäude
unabhängig von ihrer Positionierung auf der Anlage so gebaut werden, dass
zumindest ein Teil, je nach Bauform auch alle Kabinen auf die Parkflächen
ausgerichtet sind. Der Ausschuss erachtet auch die zunehmende Verbreitung von
Unisex-Kabinen als vorteilhaft im Sinne der Petition.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass WC-Gebäude auf alten Anlagen oder infolge
von Sonderlösungen aufgrund spezifischer Gegebenheiten teilweise am Rand
stehen. Nach Kenntnis des Ausschusses achten die Straßenbauverwaltungen der
Länder darauf, dass der Bewuchs im Umfeld auch dann niedrig bleibt. Zudem wird
darauf geachtet, dass das gesamte Gebäudeumfeld beleuchtet ist. Alte WC-
Gebäude werden nach und nach ersetzt. Insofern werden sich die modernen
Bauformen in den nächsten Jahren durchsetzen. Der Ausschuss begrüßt diese
Entwicklung. Dem Anliegen ist damit teilweise entsprochen. Den Umbau aller
anderen Anlagen allein zur Veränderung der Lage der Toiletteneingänge lehnt der
Ausschuss ab.
Selbst bei guter Ausleuchtung und einsehbarer Anordnung der Toiletteneingänge ist
es nach Einschätzung des Ausschusses nachvollziehbar, wenn besonders allein
reisende Frauen ungern unbewirtschaftete Rastanlagen mit WC-Gebäuden
aufsuchen. Da die Möglichkeiten zur Verbesserung nach Beurteilung des
Ausschusses ausgeschöpft werden, weist er auf die Möglichkeit hin, bewirtschaftete
Tank- und Rastanlagen aufzusuchen. Dort gibt es auch nachts Personal; die Anlagen
sind immer vollständig beleuchtet.
Der Ausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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