Region: Sachsen
Umwelt

Baumloses Sachsen? Nein, danke!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Landtags
1.077 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.077 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

09.05.2014, 15:13

Letzte Zeile Rechtschreibfehler getilgt.
Neue Begründung: Durch das im Jahre 2010 erlassene „Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts“, auch „Baum-ab-Gesetz“ genannt, wurde der Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen massiv reduziert. Es steht nunmehr bei einer Vielzahl von Gehölzen und einer Reihe von Baumarten wie Pappeln oder Weiden sowie allen Bäumen mit einem Stammumfang unter einem Meter auf bebauten Grundstücken im Belieben des Eigentümers, diese jederzeit und ohne behördliche Genehmigung zu fällen, ohne dass die Gemeinden noch das Recht hätten, hier durch entsprechende Satzungsregelungen schützend auf den Baumbestand in ihrem Gemeindegebiet einzuwirken. Zugleich wurde der Schutzstatus von Bäumen in bestimmten Lagen, z. B. an Deichen oder in Kleingärten, ganz generell entwertet.
Infolgedessen werden eine Vielzahl von Bäumen gefällt, ohne dass diese Fällungen überhaupt erfasst und entsprechende Ersatzpflanzungen geleistet werden.

Für eine Fällung der weiterhin unter Schutz stehenden Bäume z. B. durch Biotop- und Artenschutz sieht das Baum-ab-Gesetzes zwar weiterhin eine Genehmigungspflicht vor, allerdings in Kombination mit einer beispiellos kurzen Frist von drei Wochen, wobei die zuständigen Behörden nicht einmal befugt sind, für das Genehmigungsverfahren Kosten zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist dürfen auch diese Bäume ohne jede Genehmigung gefällt werden (Genehmigungsfiktion).

Der BUND Landesverband Sachsen e.V. hat die Wirkung des Gesetzes auf den Baumbestand in 73 sächsischen Gemeinden und Städten durch eine gezielte Umfrage unter sächsischen Kommunen detailliert nachgefragt und die entsprechenden Antworten ausgewertet:
1. Fast alle Gemeinden gehen davon aus, dass die Zahl der Baumfällungen im Gemeindegebiet angestiegen ist, in einigen Gemeinden sogar erheblich.
2. In den Kommunen herrscht eine große Unsicherheit auf Grund der neuen Gesetzeslage, da die Verwaltungen vielfach nicht mehr in der Lage sind, binnen der Drei-Wochen-Frist eine Genehmigung auszusprechen bzw. eine Fällung zu verweigern. Gleichzeitig gibt es offensichtlich eine hohe Dunkelziffer an gefällten Bäumen, da vielfach überhaupt kein Genehmigungsantrag mehr gestellt wird und die Gemeinden deshalb nur schwer in der Lage sind, den Baumbestand bzw. die Anzahl der Fällungen zu ermitteln.
3. Für die gefällten Bäume werden häufig keine adäquaten Ersatzpflanzungen geleistet – entweder, weil sie auf Grund des beschleunigten Verfahrens gar nicht mehr eingefordert werden können oder weil die Durchführung angeordneter Pflanzungen im Nachgang nicht kontrolliert wird.
4. In den Gemeinden nimmt offenbar die Artenvielfalt unter den Bäumen ab, da eben für bestimmte Baumarten die Fällung vereinfacht wurde. Das hat mehrere, miteinander zusammenhängende Konsequenzen: Es bleiben nicht unbedingt standortgerechte Bäume erhalten bzw. werden nachgepflanzt. Damit reduziert sich gleichzeitig auch die Biodiversität insgesamt, da verschiedene Baumarten auch ein baumspezifisches Arteninventar haben, dem jetzt die Lebensgrundlage entzogen wird.
5. Die Verwaltungen sind mit dem Vollzug des Gesetzes überfordert, da eine beabsichtigte Untersagung einer Fällung innerhalb der extrem kurzen Genehmigungsfrist von drei Wochen (üblich sind bei Genehmigungsfiktionen bisher zumeist drei Monate) rechtssicher nicht geleistet werden kann.
6. Die Gemeinden sind mit einem gestiegenen Beratungsbedarf der Bürger zusätzlich gefordert, da der Inhalt des Gesetzes wenig klar und deshalb stark interpretationsbedürftig ist und dem Bürger die botanischen Kenntnisse fehlen, um Baumarten korrekt einordnen zu können. Die bisher für den Bürger eindeutige, allgemein bekannte und deshalb mit einem hohen Befolgungsgrad ausgestattete Regelung, dass „Bäume nicht ohne Genehmigung gefällt werden dürfen“, ist verloren gegangen.

Insgesamt ist die Umfrage des BUND Sachsen alarmierend, da sie eindeutig aufzeigt, dass in hohem Tempo die Baumbestände und deren Artenvielfalt in den Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen abnehmen. Das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts hat deshalb die befürchtete Wirkung als Baum-ab-Gesetz. bereits jetzt in erheblichem Umfang entfaltet..Dabei sind grüne Städte heute wichtiger denn je, nicht zuletzt unter dem Vorzeichen des weltweiten Klimawandels: Durch ihre Verdunstung und Beschattung sorgen Bäume dafür, dass im Hochsommer die Temperaturen in den Städten nicht so sehr steigen. Sie filtern Feinstaub und andere Schadstoffe aus der Luft und binden CO2.

Die Petenten wollen diese Entwicklung stoppen, damit Sachsens Kommunen weiterhin lebenswerte, stadtgrüne Orte mit hoher Aufenthaltsqualität bleiben oder wieder werden. Der wichtigste formale Schritt dahin ist die Abschaffung des Baum-ab-Gesetzes und die Wiedereinführung des § 22 des SächsNatSchG in seiner Fassung vor dem 19. Oktober 2010. Alternativ bitten die Petenten um geeignete sonstige Maßnahmen zum Schutz des Baumbestandes im Freistaat Sachsen, die dem hier unterbreiteten Regelungsvorschlag gleichwertig sind.
Die Petenten


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