Region: Bayern

Bayern für das AfD-Verbot

Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

19.977 Unterschriften

99 %
20.000 für Sammelziel

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  1. Gestartet Juni 2025
  2. Sammlung noch > 7 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

20.04.2026, 06:55

Zu Punkt 4 der Begründung wurde ein Update erstellt, um das Urteil des VG Köln mit einzubeziehen.


Neue Begründung:

Die AfD ist unserer Meinung nach eine verfassungswidrig handelnde Partei. Seit ihrer Gründung hat sie sich zunehmend radikalisiert und stellt inzwischen eine schwerwiegende Bedrohung für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dar. Im Einzelnen: 1.           Menschenwürdewidrige Zielsetzung der GesamtparteiDie AfD spricht in ihrer politischen Zielsetzung Menschengruppen pauschal die Menschenwürde ab. Dies zeigt sich in ständigen Agitationen gegen Geflüchtete, Deutsche, deren Vorfahren zugewandert sind, religiöse Minderheiten wie Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens, Queers, Roma und Sinti, Menschen mit Behinderung und rassifizierte Menschen durch zahlreiche AfD-Funktionärinnen und Funktionäre von der Kommunalebene bis zur Bundesspitze. Hervorzuheben ist die kontinuierliche Verwendung rechtsextremer Begriffe wie „biodeutsch“, „passdeutsch“ und „großer Austausch“, mit denen Menschen aufgrund unüberwindbarer Merkmale unterschieden und herabgewürdigt werden. Mit der Forderung nach einer groß angelegten „Remigration“ bezieht sich die AfD inzwischen auch in ihrem Parteiprogramm offen auf die menschenwürdewidrigen Deportationspläne gegen Millionen von Menschen, auch deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund, die im Januar 2024 aufgedeckt wurden.Die Menschenverachtung der AfD ist nichts Abstraktes: Die AfD legitimiert Gewalt und ist schon jetzt eine konkrete Gefahr für das Leben aller Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen. 2.           Angriffe auf Demokratie und RechtsstaatDie AfD verfolgt in unseren Augen das Ziel, den demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen. In öffentlichen Reden, sozialen Medien und Parteitagsbeschlüssen zeigt sich eine Agenda, die den Pluralismus, die Menschenrechte und die Gleichheit vor dem Gesetz systematisch in Frage stellt. AfD-Funktionärinnen und Funktionäre und Abgeordnete äußern sich regelmäßig in herabwürdigender Weise über Parlamente, Gerichte, freie Medien und politische Gegner. Die Partei betreibt bewusst eine Strategie der Spaltung und der Radikalisierung, indem sie das Vertrauen in die demokratischen Institutionen untergräbt. In zahlreichen Äußerungen wird ein autoritärer Staat gefordert oder das bestehende demokratische System als "Systemparteien-Diktatur" diffamiert. 3.           Einschätzung führender Verfassungsrechtlerinnen und VerfassungsrechtlerBereits im Juni 2023 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem 70-seitigen Analyse gezeigt, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot gegen die AfD vorliegen. Im November 2024 haben 17 der renommiertesten Verfassungsrechtler des Landes in einer Stellungnahme an den Bundestag diesen Befund bekräftigt und dargelegt, dass die sofortige Einleitung eines Verbotsverfahrens rechtspolitisch geboten ist. Im Januar 2025 haben sich über 600 Juristinnen und Juristen dieser Stellungnahme angeschlossen. 4.           Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV)Im Mai 2025 hat nun auch das BfV die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Es bewertet die AfD als eine Partei, deren politische Zielsetzungen mit zentralen Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar sind. Zur Begründung führt es insbesondere an: das ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, fremden- und muslimfeindliche Agitationen, antisemitische Agitationen, die Relativierung der NS-Zeit, die systematische Verunglimpfung und Delegitimierung demokratischer Institutionen, die Befürwortung autoritärer Maßnahmen zur Umgestaltung des Staates sowie strukturelle Verbindungen der Partei zu rechtsextremen Gruppen. 5.           Fazit:DieGruppen.

Update:Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat 2025 die Bundespartei der AfD als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Dagegen hat die AfD geklagt. In einem Eilverfahren wurde der Klage der AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln stattgegeben. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren darf das BfV die Bundespartei der AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextrem behandeln. Diese Entscheidung hat keine juristische Relevanz für die Einleitung eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

 5.           Fazit:Die AfD agiert unserer Meinung nach nicht mehr im Rahmen legitimer demokratischer Auseinandersetzung, sondern verfolgt eine autoritär-nationalistische Agenda, die den Kernbestand unserer Verfassung gefährdet. Ein Verbot der AfD wäre kein Verbot von Meinung – sondern die Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegen eine Partei, die sie abschaffen will. Das schließt nicht aus, die Partei auch auf anderen Ebenen zu bekämpfen. Aber die historische Chance, ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen, darf jetzt nicht vertan werden.Werden Sie Ihrer Verantwortung für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Menschen in Deutschland gerecht. Ergreifen Sie endlich die erforderlichen Mittel und stoßen ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD an!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 19.697


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