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Bayern: Rückerstattung der Kita- &Krippengebühren sowie Hortgebühren & Kosten für Tagesmütter #Corona

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Vetoomus on osoitettu
Bayerischer Landtag & Staatskanzlei
10 224 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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21.04.2020 klo 12.17

Hallo,

mich erreichen derzeit viele Anfragen ob wir Eltern nun die Einzugsermächtigung einfach zurückziehen sollen- ich bitte alle dies nicht voreilig zu tun, da entsprechende Informationen über die weitere Vorgehensweise mit Sicherheit von jeder Einrichtung direkt an die Eltern gehen werden.

Gleichzeitig möchte ich nochmal darauf hinweisen, das meine Petition sich auf die Rückerstattung der Gebühren bezieht- über die Übernahme von Hortkosten für die nächsten 3 Monate kann ich nichts sagen, da sollte man beim jeweiligen Träger bestenfalls direkt nachfragen.

Wir haben soviel geschafft bis hierher, jetzt sollte man nichts überstürzen und auch den Einrichtungen die Gelegenheit und Zeit geben alles zu managen und zu planen. Wir bleiben aber dran, je nach Zeitpunkt der Übernahme und wann alles seinen geregelten Weg gehen wird,sind wir persönlich bei 640 € die wir zurückerstattet bekommen wollen, da unser Sohn seit 16.März 2020 seine Einrichtung nicht betreten darf. Und bei zahlreichen Eltern ist es deutlich höher was am Ende für "nichts" bezahlt wurde.

Das wird!

Sonnige Grüße an euch alle.
Monique


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