Περιοχή: Κέμνιτς
Επιτυχία
Κατασκευές

Nein zum Aldi auf der Bornaer Straße 65

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Stadtrat & Stadt Chemnitz
2.581 Υποστηρικτικό 2.261 σε Κέμνιτς

Το ψήφισμα έγινε δεκτό.

2.581 Υποστηρικτικό 2.261 σε Κέμνιτς

Το ψήφισμα έγινε δεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2019
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Επιτυχία

Η αναφορά ήταν επιτυχής!

Ανάγνωση των νέων

17/05/2021, 8:26 μ.μ.

Zum derzeitigen Stand gibt es folgendes zu berichten:

Jetziger Stand: das Stadtplanungsamt im beschleunigten Verfahren einen Bebauungsplan mit diesen Planungszielen festgelegt:

1. Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes,
2. Festsetzung von Baufeldern und der darin max. überbaubaren Grundstücksfläche mit 180 m2 sowie straßenbegleitend zur Bornaer Straße mit 300 m2,
3. Festsetzung von mind. 2, max. 3 Vollgeschossen entlang der Bornaer Straße sowie von max. 2 Vollgeschossen entlang der Auerswalder Straße und im
Gebietsinnenbereich,
4. Festsetzung von Sattel- und Walmdächern mit 40° - 55° Dachneigung entlang der Bornaer Straße und mit 20° - 45° Dachneigung entlang der Auerswalder Straße und im Gebietsinnenbereich sowie dunkle Dachdeckung,
5. die Möglichkeit der Einordnung von Nahversorgungsangeboten/Einrichtungen im Erdgeschoss der mehrgeschossigen Gebäude.

Im Bauausschuss wurde dies auch so beschlossen.

Der letzte Punkt wurde in der Sitzung noch aufgenommen, damit sich im EG ggf. ein Blumen- oder Bäckereigeschäft niederlassen könnte, bei Bedarf. Ein Lebensmittelmarkt wäre hier ausgeschlossen.

Der Investor hat Widerspruch bei der Landesdirektion eingereicht, wegen der Nichterteilung der Genehmigung. Und dem hat sie stattgegeben, so dass der Vorbescheid erteilt werden musste. Aktuell liegt nun ein Bauantrag für eine Markt unter 800 m² vor und der wäre eben nach Ansicht der Rechtsaufsicht (nicht der Stadt) zulässig. Das ist vermutlich sogar richtig, weil §34 des Baugesetzbuchs so ein Vorhaben zulässt, es gibt ja aktuell keinen Bebauungsplan, der dagegen spräche. Mit dem für die Wohnbebauung verabschiedeten Plan dann schon. Und bei einer maximalen Grundstücksfläche von 300m² wird sich da kein potentieller Lebensmittelmarkt ansiedeln, zumal für den Einzelhandel ja auch noch der 5. Punkt eine Richtigstellung vornimmt. Nur solange es den nicht gibt, kann der Investor natürlich einen Bauantrag stellen und erhält bei der gegenwärtigen Lage einen positiven Vorbescheid.

Als Kontakt für Rückfragen steht die SPD Fraktion Chemnitz den Anwohnern zur Seite, sie haben die Petenten unterstützt und sich im Ausschuss für die Petition stark gemacht.

Ansprechpartner:
Detlef Müller, Fraktionsvorsitzender

Stefan Kraatz, Fraktionsgeschäftsführer, TEL: 488 1306, E-Mail: spd.fraktion@stadt-chemnitz.de


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