06. 11. 2025 04:03
Zwei Zeichen verändert. Den Satzbau leicht verändert.
Neuer Petitionstext:
Wenn Kinder in Deutschland Opfer von Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, müssen Jugendämter nach § 42 SGB VIII sofort handeln –handeln, sie nehmen die Kinder in Obhut. In diesen Momenten sind Bereitschaftspflegeeltern diejenigen, die ihr Zuhause öffnen, Schutz bieten, Trost spenden und Stabilität schaffen. Sie sind die erste sichere Anlaufstelle für Kinder in akuter Not.
Diese Arbeit verlangt höchste Verantwortung, Empathie und Belastbarkeit. Bereitschaftspflegeeltern sind 24 Stunden täglich erreichbar, arbeiten eng mit Jugendämtern, Familiengerichten und Fachstellen zusammen und übernehmen pädagogische und psychologische Aufgaben auf professionellem Niveau.Trotzdem wird diese Tätigkeit nicht als Beruf anerkannt. Bereitschaftspflegeeltern erhalten nur eine Aufwandsentschädigung nach § 39 SGB VIII –- ohne Sozialversicherung, ohne Rentenansprüche, ohne berufliche Sicherheit.
Das ist ein Missverhältnis, das dringend geändert werden muss. Denn der Schutz von Kindern darf nicht vom guten Willen überlasteter Familien abhängen, sondern braucht verlässliche Rahmenbedingungen und soziale Absicherung.
Wir fordern:
- Anerkennung der Bereitschaftspflege als berufliche Tätigkeit im öffentlichen Auftrag,
- Sozialversicherungspflicht und Rentenansprüche,
- Verbindliche Vergütung und Bereitschaftspauschalen nach bundesweit einheitlichen Standards,
- Anerkennung von Fortbildungen und Supervision als Arbeitszeit,
- Langfristige Unterstützung und psychologische Begleitung für Bereitschaftspflegeeltern.
Neue Begründung:
Warum das wichtig ist:Kinder, die in Krisen zu Bereitschaftspflegeeltern kommen, brauchen Ruhe, Stabilität und Liebe. Doch diese Qualität hängt unmittelbar von der Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Pflegefamilien ab. Wenn diese Familien keine soziale Sicherheit und faire Entlohnung erhalten, gefährdet das langfristig die gesamte Struktur der Krisenhilfe.
Bereitschaftspflege ist kein Hobby – sieHobby! Sie ist professionelle, lebensrettende Arbeit. Deshalb müssen Berlin, Brandenburg und der Bund handeln, um diese Tätigkeit als Beruf mit klaren Rechten, Pflichten und sozialer Absicherung zu gestalten.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 36 (34 in Deutschland)