Region: Berlin

Berliner Straßen zurück in Bürgerhand – Für einen Volksentscheid gegen Kiezblocks und Poller!

Petition richtet sich an
Abgeordnetenhaus von Berlin

731 Unterschriften

6 %
679 von 11.000 für Quorum in Berlin Berlin

731 Unterschriften

6 %
679 von 11.000 für Quorum in Berlin Berlin
  1. Gestartet 27.04.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

03.05.2026, 08:41

Anpassung gemäß Vorgabe von Openpetition


Neuer Petitionstext:

Wir fordern den Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus auf, das Berliner MobilitätsgesetzStraßengesetz so zu reformieren, dass das Entwidmen von Straßen und das Aufstellen von Pollern denselben rechtlichen Anforderungen unterliegt wie heute das Aufstellen eines Pollers auf einer nicht entwidmeten Straße. Bereits erfolgte Entwidmungen sollen anhand der neuen Regeln überprüft und gegebenenfalls rückgängig gemacht werden.werden.Konkret fordern wir:

1. Gleichstellung der Anforderungen: Eine Straße zu entwidmen soll mindestens dieselben rechtlichen Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Aufstellen eines Pollers auf einer nicht entwidmeten Straße.

2. Überprüfung bestehender Entwidmungen: Bereits vorgenommene Entwidmungen werden anhand der neuen Regeln überprüft und gegebenenfalls rückgängig gemacht.

3. Reform des Berliner Straßengesetzes und des Mobilitätsgesetzes: Beide Gesetze werden so nachgebessert, dass alle Mobilitätsbedürfnisse, zu Fuß, per Rad, mit Bus und Bahn und mit dem Auto, gleichwertig berücksichtigt werden und die Lebensrealität aller Berlinerinnen und Berliner abgebildet wird.

4. Direktdemokratische Beteiligung: Maßnahmen, die ganze Kieze dauerhaft für den Durchgangsverkehr sperren, sollen einer verpflichtenden Bürgerbeteiligung mit klarem Abstimmungsverfahren unterliegen.

Sollte das Abgeordnetenhaus diesen Forderungen nicht folgen, werden wir ein formales Volksbegehren einleiten. Diese Petition ist der erste Schritt aufdieses Prozesses: Sie dokumentiert den Rückhalt in der Bevölkerung und bildet die Grundlage für die anschließende Unterschriftensammlung zur Einleitung des Volksentscheidverfahrens, dem Weghöchsten zudemokratischen einemInstrument, verbindlichendas Volksentscheid.Berlinerinnen und Berlinern zur Verfügung steht.



Neue Begründung:

In vielen Berliner Bezirken werden Straßen durch Bezirksstadträte stillschweigendper Verwaltungsakt entwidmet oder durch Poller und Kiezblocks für den Durchgangsverkehr gesperrtgesperrt. -Bezirksstadträte sind durch demokratische Wahlen legitimiert, Verwaltungsentscheidungen zu treffen. Doch diese allgemeine Legitimation rechtfertigt keine dauerhaften Eingriffe in die Infrastruktur eines ganzen Kiezes ohne Bürgerbefragung,konkrete Abstimmung mit den Betroffenen, ohne demokratischetransparente Abstimmung,Bürgerbefragung und ohne Legitimationklares Beteiligungsverfahren zu der jeweiligen Maßnahme. Die allgemeine Wahl eines Bezirksstadtrats ist kein Mandat für den Umbau einzelner Straßenzüge gegen den erklärten Willen der dort lebenden und arbeitenden Menschen.

Die Folgen solcher Entscheidungen sind dokumentiert:Gefährdung von Rettungseinsätzen. Am 4. Dezember 2024 brannte es in einem Altbau am Maybachufer in Neukölln. Mehrere Löschfahrzeuge wurden durch Modalfilter (Poller) rund 100 Meter vor dem Brandhaus aufgehalten, weil sich die Betroffenen.DasPoller Ergebnis:nicht Hauptstraßenumlegen verstopfen,oder Umwegeentfernen ließen. Für das erste Löschfahrzeug bedeutete das zwei Minuten Zeitverlust, in denen das Feuer sich in die Bausubstanz fraß. Die Berliner Feuerwehr geht davon aus, dass die Verzögerung maßgeblich dazu beigetragen hat, dass das gesamte Haus geräumt werden erzwungen, Rettungskräfte werden behindert, Gewerbetreibende verlieren Kunden,musste und Pendleralle sowieWohnungen Familienunbewohnbar zahlenwurden. denNeun PreisMenschen wurden verletzt, einer davon schwer. Bereits im November 2024 hatte eine Notärztin am Lausitzer Platz in Kreuzberg einen Elektropoller nicht öffnen können, Anwohner berichteten von zehn Minuten Verzögerung für eineRettungswagen ideologischund getriebeneNotärztin. Verkehrspolitik,Am die3. Februar 2025 folgte der nächste Fall: Bei einem Wohnungsbrand in der Weserstraße in Neukölln mussten zwei nachalarmierte Feuerwehrfahrzeuge wegen der Poller an der LebensrealitätKreuzung Weichselstraße/Weserstraße einen Umweg fahren. Die Berliner Feuerwehr erklärte dazu offiziell: „Grundsätzlich stellt jede Änderung des Verkehrsflusses durch Diagonalsperren, Poller, Einbauten in die Verkehrsfläche oder Verknappung der meistenBewegungsflächen für Fahrzeuge eine mögliche Behinderung für die Einsatzmittel dar.” (Berliner Kurier, 8. Februar 2025)

Verlagerung des Verkehrs auf Hauptstraßen. Das erklärte Ziel von Kiezblocks ist es, den Durchgangsverkehr aus Wohnstraßen auf umliegende Hauptstraßen zu verlagern. Die Befürworter bezeichnen das als gewollten Effekt. Die Konsequenz für Anwohnerinnen und Anwohner dieser Hauptstraßen, für Pendler und für den Wirtschaftsverkehr ist eine höhere Belastung genau dort, wo der Verkehr sich am dichtesten bündelt. Ohne ein bezirksübergreifendes Gesamtkonzept werden mit jedem neuen Kiezblock die Probleme auf die Nachbarstraßen und Nachbarkieze verschoben.

Einschränkungen für Gewerbetreibende. Betriebe, die auf motorisierten Kundenverkehr oder direkte Warenanlieferung angewiesen sind, berichten von erschwerten Bedingungen nach der Einrichtung von Kiezblocks. Selbst Kiezblockbefürworter räumen ein, dass für bestimmte Gewerbetreibende Sonderlösungen nötig sind. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat sich in seinem Policy Paper „Verkehrsberuhigung und Einzelhandel” ausführlich mit diesen Zielkonflikten befasst und festgestellt, dass die Auswirkungen auf den Einzelhandel stark von der konkreten Planung und dem Beteiligungsgrad der Betroffenen abhängen.

Das rechtliche Ungleichgewicht nach geltendem Berliner vorbeigeht.WasStraßengesetz heutekann problemlos möglich ist:Einein Bezirksstadtrat entwidmet eine Straße per Verwaltungsakt -entwidmen, mit deutlich geringeren formalen Anforderungen, als wenn er auf derselbenderselben, noch gewidmeten Straße einen einzelnen Poller aufstellen würde. Für den Poller gelten strengere Prüf und Beteiligungspflichten als für die vollständige Umwidmung. Dieses rechtliche Ungleichgewicht mussist beseitigtweder werden.sachlich gerechtfertigt noch demokratisch vertretbar.Wer wir sind

Wir, die Allianz gegen Poller und Kiezblocks, bestehendbestehen aus Bürgerinitiativen aus fünf Berliner Bezirken,Bezirken.

Wir fordern:vertreten Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende, Pendler und Familien, die täglich die Konsequenzen einer Verkehrspolitik tragen, die an ihrer Lebensrealität vorbeigeht.

Gleichstellung

Wir sind nicht gegen Fahrräder, nicht gegen Fußgänger und nicht gegen eine lebenswerte Stadt.

Wir sind dafür, dass solche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden, nicht über die Köpfe der Anforderungen:Betroffenen Eine Straße zu entwidmen soll mindestens dieselben rechtlichen Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Aufstellen eines Pollers auf einer nicht entwidmeten Straße.Überprüfung bestehender Entwidmungen: Bereits vorgenommene Entwidmungen werden anhand der neuen Regeln überprüft und gegebenenfalls rückgängig gemacht.Reform des Mobilitätsgesetzes: Das Berliner Mobilitätsgesetz wird so nachgebessert, dass alle Mobilitätsbedürfnisse - zu Fuß, per Rad, mit Bus und Bahn, und mit dem Auto - gleichwertig berücksichtigt werden und die Lebensrealität aller Berlinerinnen und Berliner abgebildet wird.Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden lassen. Unser Ziel ist ein verbindlicher Volksentscheid - das höchste demokratische Instrument, das Berlinerinnen und Berlinern zur Verfügung steht.Diese Petition begleitet die Vorbereitungsphase und zeigt dem Abgeordnetenhaus, wie viele Berliner hinter dieser Forderung stehen. Sie bildet die Grundlage für die anschließende formale Unterschriftensammlung zur Einleitung des Volksentscheid-Verfahrens.Berlin hat genug von der Strategie, einen Kiez nach dem anderen lahmzulegen.hinweg.

Unterzeichne jetzt und hol dir deine Straßen zurück.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 525 (485 in Berlin)


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