21.12.2025, 15:19
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
zunächst möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken:
Bis jetzt haben fast 1.200 Menschen unsere Petition unterzeichnet und damit ein starkes Zeichen der Solidarität, Aufmerksamkeit und Unterstützung gesetzt. Dies hat unsere Erwartungen massiv übertroffen! Dafür danken wir Ihnen – gerade in einer Zeit, in der Mitbestimmung und faire Verfahren keine Selbstverständlichkeit sind.
Gerne möchten wir Sie über den aktuellen Stand informieren, wie wir ihn heute auch in einer Pressemitteilung dargestellt haben.
Im Zentrum steht die fristlose Kündigung der amtierenden Betriebsrätin Isabella Paape bei Siemens Energy Erlangen. Bis heute hat das Unternehmen keinen konkreten Kündigungsgrund benannt. Gegen die Kündigung wurde Kündigungsschutzklage erhoben.
Wichtig ist:
Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ist diese Kündigung rechtlich nicht wirksam. Damit ist die Kandidatur von Isabella Paape zu den im März 2026 anstehenden Betriebsratswahlen am Standort Erlangen zulässig. Frau Paape kandidiert als Spitzenkandidatin der Liste „Gemeinsam AKTIV!“. Hier der Link zur Liste: gemeinsamaktiverlangen.de/index.html#de
Seit dem 12. November 2025 wird Frau Paape jedoch der Zugang zum Betrieb verwehrt. Dadurch ist es ihr aktuell nicht möglich, sich den wahlberechtigten Beschäftigten persönlich vorzustellen oder auch jene Kolleginnen und Kollegen zu erreichen, die im Homeoffice oder weltweit für Siemens Energy tätig sind. Insgesamt sind rund 7.500 Beschäftigte zur Wahl aufgerufen.
Um den Zugang zum Betrieb ausschließlich zu Zwecken der Wahlwerbung zu ermöglichen, wurde eine einstweilige Verfügung beantragt.
Diese wird am 9. Januar 2026 um 09:30 Uhr vor dem Arbeitsgericht Nürnberg (Saal 315) verhandelt.
Der Gütetermin in der Kündigungsschutzklage ist auf den 5. Februar 2026 um 10:30 Uhr, ebenfalls im Saal 315, angesetzt.
Der Rechtsanwalt von Isabella Paape, Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht (AfA Rechtsanwälte), hat die Vorgänge wie folgt eingeordnet:
„Fachanwalt für Arbeitsrecht Marc-Oliver Schulze von der Kanzlei AfA Rechtsanwälte, der Isabella Paape in ihren arbeitsgerichtlichen Verfahren vertritt:
"Es ist höchst ungewöhnlich, dass in einer solchen Situation der Betriebsrat einer Kündigung explizit zustimmt. Hier erfolgte die Zustimmung zudem nur durch den Personalausschuss und ohne vorherige Anhörung von Frau Paape, die das Gesetz grds. vorsieht. Doch damit nicht genug: Die Anhörung des Arbeitgebers und die Stellungnahme/ Zustimmungserklärung des Personalausschusses wurden rechtswidrig zur Verschlusssache erklärt – mit der Folge, dass nicht einmal die meisten BR-Mitglieder überhaupt wissen, was Frau Paape vorgeworfen wird und warum eine Zustimmung zur Kündigung erfolgte – obwohl nicht einmal die Sichtweise der zu Kündigenden eingeholt wurde. Das öffnet Spekulationen Tür und Tor: Wirken hier einzelne BR-Mitglieder kollusiv mit dem Arbeitgeber zusammen, um eine missliebige Betriebsrätin von einer Wiederwahl auszuschließen? Auch von Arbeitgeberseite konnten bislang keine Kündigungsgründe dargelegt werden.“
Wir halten Sie weiterhin über die Entwicklung auf dem Laufenden.
Ihre Unterstützung – sei es durch die Petition, durch Weiterverbreitung oder durch offene Diskussion – stärkt den Einsatz für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und echte Mitbestimmung.
Mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage möchten wir Ihnen außerdem von Herzen danken und Ihnen ruhige, hoffnungsvolle Tage sowie einen guten Start in das neue Jahr wünschen.
Mit solidarischen Grüßen
Wolfgang Schreyer und Franz-Josef Abs