12/20/2022, 12:15
Da die Bejagung bereits im November begonnen hat, die Petition aber schon im Oktober gestartet wurde, musste der zeitliche Rahmen korrigiert werden.
Neuer Petitionstext:
An den Gewässern des Rheinauenparks Bonn leben ca. 40-60 NutriasNutrias.
Die possierlichen Tiere stammen ursprünglich aus Südamerika (wo sie lokal bereits ausgerottet wurden)sind) und wurden in Mitteleuropa zur Pelzgewinnung gezüchtet und gehalten. Inzwischen sind sie fester Bestandteil des Rheinauenparks und sollenwerden lautnach eines BeschlussesBeschlussfassung der Stadtverwaltung BonnBonn, inbereits Kürzeseit mitAnfang/Mitte LebendfallenNovember gefangen, abtransportiertgejagt und von einem Jagdausübungsberechtigten erschossen werden.getötet.
Begründet wird die geplantediese Maßnahme zur Populationsdezimierung mit einer EU-Verordnung zu invasiven Arten. Die Verordnung schreibt aber nicht zwingend eine Tötung vor, sondern verweist auf andere "Managementmaßnahmen, wie z.B. die Sterilisation. Hierzu hat der Deutsche Tierschutzbund mit Sitz in Bonn, Unterstützung angeboten und in mehreren Gesprächen ein entsprechendes Angebot an die Stadtverwaltung gerichtet. Leider ohne Erfolg, denn die Verwaltung der Stadt Bonn beharrt weiter auf einer Tötung der Tiere, wie in der Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 19.10.2022 mitgeteilt wird.
Gemeinsam mit anderen Tierschützer:innen möchte ich mich für eine tierschutzgerechte "Managementmaßnahme" stark machen und fordere die Stadtverwaltung auf, das Angebot des DTSchB anzunehmen und umzusetzten.umzusetzen.
Demnach könnten die Nutrias des Rheinauenparks mithilfe eines Tierrettungswagens oder einer mobilen Tierarztstation vor Ort sterilisiert werden. Mit dieser Maßnahme kann eine langfristige Populationskontrolle erreicht werden.
Mit einer einmaligen Bejagung, wäreist eine nachhaltige Populationskontrolle nicht möglich, so dass in regelmäßigen Abständen erneut Tiere gefangen und getötet werden müssten.müssen.
Neue Begründung: Gemäß § 1 Satz 2. Tierschutzgesetz (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, leiden oder Schäden zufügen. Die vorsätzliche Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund stellt gemäß § 17 Nr. 1 TierschG eine Straftat dar.
Auch wenn die Tötung von Tieren, denen eine schädliche Wirkung auf andere Tierarten oder Ökosysteme nachgewiesen werden konnte, einen vernünftiger Grund darstellen könnte, so ist dies im vorliegenden Falle und auch im Allgemeinen nicht nachgewiesen. Mehr noch: eine Tötung der Nutrias in den Rheinauen würde den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen, da mildere Mittel zur Abwehr von (vermuteten) Gefahren vorhanden sind.
Auf einer Vermutung basierend, sollenwerden nun Tiere getötet und FamiienstrukturenFamilenstrukturen zerstört werden.zerstört. Dies ist mit erheblichem Tierleid verbunden.
WierWir meinen, dass es Zeit ist, das TierSchG endlich ernst zu nehmen und unnötigen Schaden von den Tieren abzuwenden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.557 (932 in Bonn)
11/03/2022, 17:42
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