An den Gewässern des Rheinauenparks Bonn leben ca. 40-60 Nutrias.
Die possierlichen Tiere stammen ursprünglich aus Südamerika (wo sie lokal bereits ausgerottet sind) und wurden in Mitteleuropa zur Pelzgewinnung gezüchtet und gehalten. Inzwischen sind sie fester Bestandteil des Rheinauenparks und werden nach Beschlussfassung der Stadtverwaltung Bonn, bereits seit Anfang/Mitte November gejagt und getötet.
Begründet wird diese Maßnahme zur Populationsdezimierung mit einer EU-Verordnung zu invasiven Arten. Die Verordnung schreibt aber nicht zwingend eine Tötung vor, sondern verweist auf andere "Managementmaßnahmen, wie z.B. die Sterilisation. Hierzu hat der Deutsche Tierschutzbund mit Sitz in Bonn, Unterstützung angeboten und in mehreren Gesprächen ein entsprechendes Angebot an die Stadtverwaltung gerichtet. Leider ohne Erfolg, denn die Verwaltung der Stadt Bonn beharrt weiter auf einer Tötung der Tiere, wie in der Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes vom 19.10.2022 mitgeteilt wird.
Gemeinsam mit anderen Tierschützer:innen möchte ich mich für eine tierschutzgerechte "Managementmaßnahme" stark machen und fordere die Stadtverwaltung auf, das Angebot des DTSchB anzunehmen und umzusetzen.
Demnach könnten die Nutrias des Rheinauenparks mithilfe eines Tierrettungswagens oder einer mobilen Tierarztstation vor Ort sterilisiert werden. Mit dieser Maßnahme kann eine langfristige Populationskontrolle erreicht werden.
Mit einer einmaligen Bejagung, ist eine nachhaltige Populationskontrolle nicht möglich, so dass in regelmäßigen Abständen erneut Tiere gefangen und getötet werden müssen.
Reason
Gemäß § 1 Satz 2. Tierschutzgesetz (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, leiden oder Schäden zufügen. Die vorsätzliche Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund stellt gemäß § 17 Nr. 1 TierschG eine Straftat dar.
Auch wenn die Tötung von Tieren, denen eine schädliche Wirkung auf andere Tierarten oder Ökosysteme nachgewiesen werden konnte, einen vernünftiger Grund darstellen könnte, so ist dies im vorliegenden Falle und auch im Allgemeinen nicht nachgewiesen. Mehr noch: eine Tötung der Nutrias in den Rheinauen würde den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzen, da mildere Mittel zur Abwehr von (vermuteten) Gefahren vorhanden sind.
Auf einer Vermutung basierend, werden nun Tiere getötet und Familenstrukturen zerstört. Dies ist mit erheblichem Tierleid verbunden.
Wir meinen, dass es Zeit ist, das TierSchG endlich ernst zu nehmen und unnötigen Schaden von den Tieren abzuwenden.
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Änderungen an der Petition
2 days ago -
Änderungen an der Petition
on 20 Dec 2022 -
Änderungen an der Petition
on 15 Dec 2022
Debate
Weil das Argument der Unteren Naturschutzbehörde, man müsse aus rechtlichen Gründen die Tötungen vornehmen lassen, offenbar unwahr ist. Leicht zu recherchierende Regelungen - siehe hier: https://www.nutria-info.com/wissenswertes/eu-verordnung-ias/schriftverkehr-eu-verordnung/ - wurden offensichtlich (vorsätzlich ?) nicht berücksichtigt !
Leider hat die Antragstellerin keinerlei Ahnung von Populationsdynamik im allgemeinen und dem Leben der Nutrias im speziellen. Es werden immer Nutrias aus der Umgebung zuwandern. Inwiefern kann da eine Sterilisation "nachhaltig " sein?
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Oberau
Ich finde es nicht okay, daß Tiere die uns gar nichts getan haben ermordet werden. Auch ich habe letztens eine Pedition gegen die Tötung der Wölfe in unserem Landkreis (Garmisch-Partenkirchen) erstellt.
Recklinghausen
Weil ich Tiere liebe.
Garmisch-Partenkirchen
Die Tötung der Nutrias ist unnötig und verstößt somit gegen das Tierschutzgesetz.
Köln
Tötung ist MORD!!!
Mühlhausen
gesunde Tiere sollten nicht getötet werden