05/09/2013 10:52
Die Eltern von Bülent haben gegen den Eilentscheid des Verwaltungsgerichts Minden Einspruch erhoben. Das Oberverwaltungsgericht hat am 4.9. entschieden, dass die Schule das Kind ablehnen darf, weil seine Eltern die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht verweigern. Gegen diesen Entscheid ist kein Einspruch möglich. Dies ist noch keine Entscheidung in der Hauptsache.
Damit ist klar: Nach Ansicht der Gerichte ist davon auszugehen, dass es mit Recht und Gesetz von Nordrhein-Westfalen vereinbar ist, dass Bülent nicht mit seinen Freunden auf die Grundschule seiner Schwester gehen darf. Nach Gerichtsangaben gilt das Recht auf Abweisung aber nur, weil in erreichbarer Nähe eine Regelschule besucht werden könne. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist laut einer Verordnung "nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als drei Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss". Theoretisch ist also möglich, dass gerade in sehr ländlichen Regionen muslimische Schüler aufgenommen werden müssen. Im vorliegenden Fall blieb der Schulweg des Jungen zu einer "normalen" Schule nach Gerichtsangaben nur knapp innerhalb des Zeitlimits. (zitiert aus www1.wdr.de/themen/politik/bekenntnisschule102.html).
Die Beine von Berliner Schulanfängern sind offenbar kürzer: Dort darf laut Gerichtsentscheidung der Schulweg für Grundschüler nicht länger sein als etwa einen Kilometer (s. www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/schulwegurteil-fuenf-kilometer-sind-vier-zu-viel-a-778209.html). In Berlin gibt es aber auch keine öffentlichen Bekenntnisschulen.
Bülent wird seinen ersten Schultag heute trotz der Entscheidung des OVG an der Bonifatiusschule feiern. Wir sind gespannt, ob die Stadt die Eltern mit einem Bußgeld belegen wird oder ob Stadt und Schule sich doch noch einmal die Bibel zu Herzen nehmen und Gnade vor Recht walten lassen, nach dem biblischen Motto: "Lasset die Kindlein zu mir kommen". Schließlich sagt das Urteil nicht, dass Bülent von der Schule abgelehnt werden MUSS.
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