Bürgerbegehren gegen das Bauvorhaben Sabel Schulcampus in Taufkirchen

Petition richtet sich an
Rathaus Taufkirchen

462 Unterschriften

Sammlung beendet

462 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet November 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 28.05.2025
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

08.04.2025, 14:51

Hallo zusammen,
Wie versprochen melde ich mich mit Neuigkeiten zum Thema Sabelschulcampus. Ich habe gerade gesehen, dass am Donnerstag eine öffentliche Gemeinderatssitzung ist. Unter Punkt 7. steht folgendes:
7. Überprüfung eines Beschlusses des Bau-und Umweltausschusses zur 18.
Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 "Bil-dungscampus" -
Ergänzungsbeschluss

Ich weiß nicht worum es da geht und was überprüft wird. Ich werde versuchen dort zu sein und vielleicht interessiert sich ja der ein oder andere auch dafür und kommt vorbei. Jeder hat auch zu Beginn der Sitzung die Möglichkeit eine Frage zu stellen.
Im Anhang ein Foto von der Tagesordnung.

Lieben Gruß

Christian




05.04.2025, 08:53

Ich wollte mich bei allen die heute so zahlreich erschienen sind bedanken. Ich fand es sehr wertvoll mich mit vielen von euch zu unterhalten und auszutauschen und so auch mal die Nachbarschaft kennenzulernen. Auch hat es gezeigt, dass es einen großen Zusammenhalt in der Gemeinde gibt. Jetzt hoffe ich das wir gemeinsam noch ein paar Leute mobilisieren können um die nötigen Stimmen für die Petition und vorallem auch das Bürgerbegehren zusammen zu bekommen.
Danke an alle!


03.04.2025, 14:35

Hallo zusammen,
Wir wollen uns am Samstag den 05.04.25 um 11 Uhr für ein Foto am Erdbeerfeld im Oberweg treffen. Dieses wollen wir dann an die Presse weitergeben um so noch mehr Aufmerksamkeit für unser Thema zu bekommen.

Des Weiteren habe ich die Frage bekommen was der Unterschied zwischen einer Petition und einem Bürgerbegehren ist und warum es wichtig ist beides zu unterschreiben.
Folgendes konnte ich im Internet finden:

Der Hauptunterschied zwischen einem Bürgerbegehren und einer Online-Petition liegt in ihrer rechtlichen Verbindlichkeit und ihrem formalen Ablauf:

1. Bürgerbegehren
• Rechtlich verbindlich: Ein Bürgerbegehren ist ein direktdemokratisches Instrument, das in Deutschland auf kommunaler oder Landesebene gesetzlich geregelt ist.
• Ziel: Es fordert eine bestimmte politische Entscheidung oder einen Bürgerentscheid (Abstimmung aller Wahlberechtigten).
• Formale Anforderungen: Bestimmte Quoren (Mindestanzahl an Unterschriften, oft von Wahlberechtigten) und Fristen müssen eingehalten werden.
• Verfahren: Wenn die erforderliche Anzahl an gültigen Unterschriften erreicht ist, muss sich die zuständige Behörde oder der Gemeinderat mit dem Anliegen befassen. Falls sie es ablehnen, kommt es oft zu einem Bürgerentscheid (direkte Abstimmung).
• Beispiel: Ein Bürgerbegehren zur Verhinderung eines Bauprojekts in einer Stadt.

2. Online-Petition
• Unverbindlich: Eine Online-Petition ist eine Meinungsäußerung oder eine politische Forderung, hat aber keine direkte rechtliche Wirkung.
• Ziel: Aufmerksamkeit für ein Thema erzeugen und politische Entscheidungsträger beeinflussen.
• Formale Anforderungen: Keine festen Regeln für Mindestanzahl an Unterschriften oder Fristen.
• Verfahren: Die gesammelten Unterschriften werden meist an eine Institution oder eine politische Instanz übergeben, die aber nicht verpflichtet ist, darauf zu reagieren.
• Beispiel: Eine Online-Petition gegen ein neues Gesetz oder für den Erhalt eines Kulturprojekts.

Fazit
• Bürgerbegehren sind rechtlich bindend und ein offizieller Bestandteil der direkten Demokratie.
• Online-Petitionen sind eher ein Instrument der Meinungsbildung und des politischen Drucks, aber ohne direkte rechtliche Konsequenzen.

Quelle: Chat GPT

Über Ihre Unterstützung beim verbreiten der Petition und des Bürgerbegehrens bin ich Ihnen dankbar. Wir sind bei der Petition schon auf der Zielgraden.

Für Fragen, können Sie mich jederzeit anschreiben.

Danke für die Unterstützung!


29.03.2025, 04:54

Hallo zusammen,
Es ist Wichtig, dass das Bürgerbegehren Doppelseitig ausgedruckt ist. Es müssen alle Informationen auf Vorder und Rückseite abgedruckt sein. Wer noch ein Formular benötigt kann mir gerne schreiben, ich lege dann eines in den Briefkasten.

Danke an alle für die großartige Unterstützung!

Lg

Christian Sokolowski


27.03.2025, 11:51

Dokument anzeigen

Hallo zusammen,
Vielen Dank für die zahlreichen Unterstützer. Wir haben jetzt noch zusätzlich ein Bürgerbegehren gestartet. Bitte nehmen Sie sich Zeit hierfür und Unterschreiben Sie diese bitte zahlreich. Die Datei ist im Anhang!
Wichtig: Bei der Petition ist es wichtig den Wohnort Taufkirchen einzugeben, da nur diese Stimmen gewertet werden können. Wer kein Wohnort eingibt, dessen Unterschrift wird zwar gesehen aber die ist dann leider für die Petition ungültig. Das gleich gilt beim Bürgerbegehren.
Ich Danke allen jetzt schon für die zahlreichen Unterstützer und ich hoffe wir bekommen noch viele Unterschriften zusammen.
Danke und liebe Grüße

Christian Sokolowski


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