10.03.2026, 13:15
Bei der Durchsicht, der jedermann zugänglichen Genehmigungsunterlagen haben wir entgegen unseren ursprünglichen Annahmen festgestellt, dass von der Verschattungsproblematik durch die geplanten Anlagen nicht nur Grundstücke in Ninive, sondern auch in Oberoderwitz im Bereich der Hinteren Dorfstraße betroffen sind.
Zu beachten ist hierbei, dass es sich bei diesen Adressen um Messpunkte handelt, bei denen die Verschattung ohne technische Drosselung in jedem Fall die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet.
Das bedeutet, dass benachbarte Grundstücke freilich ebenso verschattet werden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Bekanntmachung der Genehmigung im digitalen Amtsblatt des Landkreises die Frist für den Widerspruch gegen die Genehmigung am 27.03.2026 ausläuft.
Gerne können Sie sich als Betroffener bei diesbezüglichen Fragen kurzfristig an uns wenden.
Nachfolgend ein Auszug aus dem Bescheid mit der Grundstücksauflistung