08.06.2017, 13:01
Bürgerinitiative Zukunft für Neubukow Bundesstraßen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2009 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird die Streichung der Maßnahme Ortsumgehung Neubukow aus
dem Bundesverkehrswegeplan und die Einstellung der dazu erforderlichen Planun-
gen gefordert.
Hierzu liegen dem Ausschuss eine öffentliche Petition mit 82 Mitzeichnungen und
15 Diskussionsbeiträgen sowie eine weitere sachgleiche Petition vor, die einer ge-
meinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsaus-
schuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt einge-
gangen werden kann.
Zur Begründung wird in den Petitionen im Wesentlichen ausgeführt, dass durch die
Fertigstellung der Ostseeautobahn A 20 und dem damit einhergehenden starken
Rückgang der Verkehrszahlen kein baulicher Bedarf mehr für eine Ortsumgehung
(OU) bestehe und für eine sinnlose Maßnahme Steuermittel in Höhe von
15,7 Mio. Euro verschwendet würden. Für den Ort Neubukow wäre eine Ortsumge-
hung ferner von erheblichem wirtschaftlichem Schaden, da es keinen Durchgangs-
verkehr mehr geben würde und die Existenz der ortsansässigen Geschäfte bedroht
wäre. Die geplante Baumaßnahme zerstöre zudem Landschaft und Natur. Ergän-
zend werde auf die parallel gelagerte Petition betreffend die Ortsumgehung in Bad
Doberan im Zuge der B 105 Bezug genommen. Wegen weiterer Einzelheiten des Vortrages der Petenten wird auf den Akteninhalt
verwiesen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
zu der Petition eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) wie folgt zusammenfassen:
Die OU Neubukow im Zuge der B 105 ist als Vordringliche Maßnahme im Jahr 2004
durch den Deutschen Bundestag als neues Vorhaben in den Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen (BPL 2004), der Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz, aufge-
nommen worden. Der Deutsche Bundestag hat somit den Planungsauftrag für die
Maßnahme erteilt.
An den Annahmen, die zur Einstellung in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
geführt haben, sind aus Sicht des BMVBS bislang keine wesentlichen Änderungen
zu beobachten, die eine Streichung der Maßnahme aus dem BPL 2004 und somit
einen Verzicht auf die OU Neubukow erforderlich machen würden bzw. rechtfertigten.
In den Untersuchungen, die der Entscheidung des Deutschen Bundestages vo-
rausgingen, wurde die entlastende Wirkung der Ostseeautobahn A 20 berücksichtigt.
Das Ergebnis der gesamtwirtschaftlichen Bewertung der damaligen Untersuchungen
bestätigte uneingeschränkt die Bauwürdigkeit des Projekts.
Derzeit befindet sich die Planung der Ortsumgehung noch in einer Phase, in der eine
Festlegung hinsichtlich des Wie noch nicht erfolgt ist.
Die Vorzugsvariante für die OU Neubukow verläuft südlich von Neubukow. Alle rele-
vanten Be- und Entlastungswirkungen der Stadt Neubukow und der umliegenden
Erholungsgebiete wurden seitens des BMVBS bei der Planung im Rahmen der
Schall- und Luftschadstoffgutachten sowie der Umweltverträglichkeitsstudie berück-
sichtigt. Dabei wurde u. a. festgestellt, dass keine Schutzgebiete erster Priorität, wie
z. B. Nationalparks, EU-Vogelschutzgebiete, Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, Natur-
schutzgebiete, Important Bird Areas und Feuchtgebiete von internationaler Bedeu-
tung, von der Planung betroffen sind.
Gemäß § 4 Fernstraßenausbaugesetz prüft das BMVBS nach Ablauf von jeweils fünf
Jahren, ob der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL) der Verkehrsentwick-
lung anzupassen ist; eine etwaige Anpassung würde dann durch Gesetz erfolgen.
Ergebnisse der BPL-Überprüfung werden für Ende 2009/Anfang 2010 erwartet. Die
Überprüfung des BPL 2004 erfolgt nicht für Einzelmaßnahmen, sondern betrachtet
die Gesamtentwicklung des Verkehrs in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund hält es der Petitionsausschuss für geboten, die Petition der
Bundesregierung zuzuleiten, um sie auf die Thematik aufmerksam zu machen. Um
vor der nächsten Änderung des BPL über den aktuellen Stand informiert zu werden,
verbindet der Ausschuss dies mit der Bitte, ihn schriftlich bis Ende 2009 über die
weitere Sachbehandlung zu unterrichten.
Entsprechend empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung
dem BMVBS als Material zu überweisen.