82 signatures
Petition process is finished
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition is addressed to: Deutschen Bundestag
Mit der Eingabe soll der Bau einer Ortsumgehung bei Neubukow im Zuge der Bundesstraße B 105 verhindert werden.
Reason
- Die Voraussetzungen unter denen der Auftrag von der Stadt an den Bundestag für einen OU erging haben sich grundlegend geändert. Das Ansinnen einer OU geht auf 1993 zurück als durch Öffnen der Grenze der Verkehr durch Neubukow sprunghaft zunahm und nach offiziellen Zählungen 24.000 Fahrzeuge/Tag erreichte. Mit Fertigstellung der A20 ist der Fahrzeugstrom stark zurückgegangen auf 5000 Fahrzeuge/Tag (Registrierung an der ESSO-Tankstelle). Die offzielle "Projektbeschreibung und Beurteilungskriterien der OU Neubukow" (1) geht von einem Fahrzeugstrom von 7000 Fahrzeugen/Tag im Jahre 2015 aus. Letzteres entspricht knapp 30 % des ursprünglichen Verkehrs von 1993 ist als Projekt-Nr.: MV8027 am 01.07.2004 als vordringlicher Bedarf in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden. Zuvor wurde die OU als erweiterter Bedarf geführt. Bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes wurde nicht geprüft und berücksichtigt, dass zu diesem Zeitpunkt (2004) schon eine Situation eingetreten ist, die den Sinn dieser Maßnahme durch Fertigstellung der A 20 in Frage stellt.
- Da der Sinn der OU Neubukow unter Berücksichtigung von PKT. 1 angezweifelt werden muss, würden hier Steuermittel mit 15,7 Mio. Euro in nicht unerheblichen Maße verschwendet werden, die an anderer Stelle sicherlich von Segen wären. Neuere Preisentwicklungen lassen eine deutliche Verteuerung des Projektes erwarten.Schlimmer noch die Steuermittel würden kontraproduktiv eingesetzt werden: Für Neubukow wäre eine OU von erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Die Stadt Neubukow mit seinem doch dünn besiedelten Umland gibt nicht soviel her, dass davon alle Geschäfte überleben können, d.h. die Geschäftswelt Neubukows ist auf zusätzlichen Publikumsverkehr angewiesen, der bisher vom Durchreiseverkehr geliefert wurde. Durch eine geringere Frequentierung der Stadt würden Existenzen und Arbeitsplätze vernichtet werden. Hiervon ist Neubukow schon jetzt nicht reich gesegnet (viele Pendler, hohe Arbeitslosigkeit). Eine Folge davon ist der Bevölkerungsschwund, der in Neubukow am höchsten in MV ist. Darunter leidet im zunehmenden Maße das gesellschaftliche Leben (fehlender Nachwuchs in den Sportgruppen, der Freiwilligen Feuerwehr, fehlende Sponsoren, da vorwiegend nur kleine Betriebe). Eine Umgehungsstraße würde dieses nur noch verstärken und beschleunigen.
- Landschaft und Natur würde sinnlos vernichtet werden. Eine breite Unterstützung der Petition wird durch über 1200 Unterschriften dokumentiert.
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Petition details
Petition started:
07/02/2008
Petition ends:
12/04/2008
Region:
Germany
Topic:
News
-
Bürgerinitiative Zukunft für Neubukow Bundesstraßen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2009 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird die Streichung der Maßnahme Ortsumgehung Neubukow aus
dem Bundesverkehrswegeplan und...show moreBürgerinitiative Zukunft für Neubukow Bundesstraßen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2009 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird die Streichung der Maßnahme Ortsumgehung Neubukow aus
dem Bundesverkehrswegeplan und die Einstellung der dazu erforderlichen Planun-
gen gefordert.
Hierzu liegen dem Ausschuss eine öffentliche Petition mit 82 Mitzeichnungen und
15 Diskussionsbeiträgen sowie eine weitere sachgleiche Petition vor, die einer ge-
meinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsaus-
schuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt einge-
gangen werden kann.
Zur Begründung wird in den Petitionen im Wesentlichen ausgeführt, dass durch die
Fertigstellung der Ostseeautobahn A 20 und dem damit einhergehenden starken
Rückgang der Verkehrszahlen kein baulicher Bedarf mehr für eine Ortsumgehung
(OU) bestehe und für eine sinnlose Maßnahme Steuermittel in Höhe von
15,7 Mio. Euro verschwendet würden. Für den Ort Neubukow wäre eine Ortsumge-
hung ferner von erheblichem wirtschaftlichem Schaden, da es keinen Durchgangs-
verkehr mehr geben würde und die Existenz der ortsansässigen Geschäfte bedroht
wäre. Die geplante Baumaßnahme zerstöre zudem Landschaft und Natur. Ergän-
zend werde auf die parallel gelagerte Petition betreffend die Ortsumgehung in Bad
Doberan im Zuge der B 105 Bezug genommen. Wegen weiterer Einzelheiten des Vortrages der Petenten wird auf den Akteninhalt
verwiesen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
zu der Petition eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung (BMVBS) wie folgt zusammenfassen:
Die OU Neubukow im Zuge der B 105 ist als Vordringliche Maßnahme im Jahr 2004
durch den Deutschen Bundestag als neues Vorhaben in den Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen (BPL 2004), der Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz, aufge-
nommen worden. Der Deutsche Bundestag hat somit den Planungsauftrag für die
Maßnahme erteilt.
An den Annahmen, die zur Einstellung in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
geführt haben, sind aus Sicht des BMVBS bislang keine wesentlichen Änderungen
zu beobachten, die eine Streichung der Maßnahme aus dem BPL 2004 und somit
einen Verzicht auf die OU Neubukow erforderlich machen würden bzw. rechtfertigten.
In den Untersuchungen, die der Entscheidung des Deutschen Bundestages vo-
rausgingen, wurde die entlastende Wirkung der Ostseeautobahn A 20 berücksichtigt.
Das Ergebnis der gesamtwirtschaftlichen Bewertung der damaligen Untersuchungen
bestätigte uneingeschränkt die Bauwürdigkeit des Projekts.
Derzeit befindet sich die Planung der Ortsumgehung noch in einer Phase, in der eine
Festlegung hinsichtlich des Wie noch nicht erfolgt ist.
Die Vorzugsvariante für die OU Neubukow verläuft südlich von Neubukow. Alle rele-
vanten Be- und Entlastungswirkungen der Stadt Neubukow und der umliegenden
Erholungsgebiete wurden seitens des BMVBS bei der Planung im Rahmen der
Schall- und Luftschadstoffgutachten sowie der Umweltverträglichkeitsstudie berück-
sichtigt. Dabei wurde u. a. festgestellt, dass keine Schutzgebiete erster Priorität, wie
z. B. Nationalparks, EU-Vogelschutzgebiete, Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, Natur-
schutzgebiete, Important Bird Areas und Feuchtgebiete von internationaler Bedeu-
tung, von der Planung betroffen sind.
Gemäß § 4 Fernstraßenausbaugesetz prüft das BMVBS nach Ablauf von jeweils fünf
Jahren, ob der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL) der Verkehrsentwick-
lung anzupassen ist; eine etwaige Anpassung würde dann durch Gesetz erfolgen.
Ergebnisse der BPL-Überprüfung werden für Ende 2009/Anfang 2010 erwartet. Die
Überprüfung des BPL 2004 erfolgt nicht für Einzelmaßnahmen, sondern betrachtet
die Gesamtentwicklung des Verkehrs in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund hält es der Petitionsausschuss für geboten, die Petition der
Bundesregierung zuzuleiten, um sie auf die Thematik aufmerksam zu machen. Um
vor der nächsten Änderung des BPL über den aktuellen Stand informiert zu werden,
verbindet der Ausschuss dies mit der Bitte, ihn schriftlich bis Ende 2009 über die
weitere Sachbehandlung zu unterrichten.
Entsprechend empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung
dem BMVBS als Material zu überweisen.
Debate
No CONTRA argument yet.
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