Bundesstraßen - Vorrangiger und zeitnaher Bau der Ortsumgehung Brome (B248)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
131 Unterstützende 131 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

131 Unterstützende 131 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:50

Pet 1-17-12-9110-031480

Bundesstraßen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Landesvolksvertretung von Niedersachsen zuzuleiten.

Begründung

Mit der Petition wird die vorrangige und rasche Realisierung der Ortsumgehung
Brome (Bundesstraße 248) gefordert.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 131 Mitzeichnungen und 58 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, seit Langem
würde der Schwerlastverkehr der B 248 über Umleitungen geführt. Dafür würden
Kreisstraßen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt in Anspruch genommen. Die
ausbleibende Verwirklichung der Ortsumgehung habe gravierende Folgen. Verbote
für den Schwerlastverkehr würden ignoriert. Der Lkw-Verkehr beschädige Gebäude.
Dies treibe den Verfall des Ortskerns voran. Die Anwohner müssten übermäßige
Lärm- und Abgasemissionen ertragen. Fußgänger könnten nicht mehr gefahrlos die
Straße überqueren.
Als es zu Protesten der Anwohner gekommen sei, habe man den Anliegern erklärt,
die kritisierte Verkehrsführung stelle lediglich eine vorübergehende Lösung dar.
Aufgrund der unerträglichen Verkehrssituation müsse die zum Verkehrsprojekt
Deutsche Einheit gehörende Ortsumgehung Brome schnellstmöglich realisiert
werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, die Ortsumgehung
Brome wurde im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als „Vordringlicher Bedarf“
qualifiziert. Beim Bedarfsplan handelt es sich um eine Anlage zum
Fernstraßenausbaugesetz. Damit hat der Deutsche Bundestag den gesetzlichen
Planungsauftrag für das Projekt erteilt. Dieser richtet sich an das Land
Niedersachsen, es ist gemäß Artikel 90 und 85 Grundgesetz zuständig.
Im ersten Planungsschritt wurden seitens des Landes unter Beteiligung der
Öffentlichkeit im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens verschiedene
Streckenvarianten untersucht. Mit landesplanerischer Feststellung vom 26. Mai 2009
ist nach umfangreichen Prüfungen der ökonomischen, ökologischen, kulturellen und
sozialen Auswirkungen sowie der Abwägung privater Belange die
„modifizierte Variante Süd 1“ als Vorzugsvariante ausgewiesen worden. Aufgrund
zahlreicher Einwendungen wurde im Anschluss eine länderübergreifende,
weiträumige Umfahrung geprüft. Die raumordnerische Ergänzungsuntersuchung
ergab aber hohe Risiken in natur- und artenschutzrechtlicher Hinsicht sowie
mangelnde verkehrswirtschaftliche Effizienz. Ergebnis war die Bestätigung der
„Variante Süd 1“. Nach den Feststellungen handelt es sich um die einzige
verbleibende Variante zur verkehrlichen Entlastung Bromes mit Blick auf die
Erfordernisse der Raumplanung. Das Bundesverkehrsministerium hat im Juli 2010
die Vorzugsvariante im Rahmen einer Linienabstimmung bestätigt. Anschließend hat
die niedersächsische Straßenbauverwaltung auf dieser Grundlage die Ausarbeitung
des Straßenentwurfs in die Wege geleitet.
Das Land Niedersachsen hat die OU Brome für den BVWP 2015 als Projekt
angemeldet. Alle Anmeldungen zum BVWP werden einer gesamtwirtschaftlichen
Bewertung unterzogen. Für die Dringlichkeitsreihung sind neben dem Nutzen-
Kosten-Verhältnis auch netzkonzeptionelle, raumordnerische, städtebauliche und
naturschutzfachliche Aspekte einzubeziehen. Die abschließende Entscheidung zur
Einstufung eines Vorhabens in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und
dessen Dringlichkeit obliegen dem Deutschen Bundestag mit der Verabschiedung
des Fernstraßenausbauänderungsgesetzes.
Die Liste der für den BVWP erwogenen und zu bewertenden Projekte im Internet ist
einsehbar.

Auf Grundlage der landesplanerischen Feststellung und der in Folge mit dem Bund
abgestimmten Linienführung der südlichen Umfahrung von Brome ist die
niedersächsische Straßenbauverwaltung derzeit dabei, die detaillierten technischen
Entwurfsunterlagen zu erstellen. Die bei diesem Projekt bekannten planerischen
Zielkonflikte erfordern eine intensive Auseinandersetzung mit allen
entscheidungserheblichen Belangen und den maßgebenden Abwägungskriterien wie
beispielsweise Umwelt, Verkehr, Immissionen, Kosten, Raumordnung und
Städtebau. Nachdem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
dem Planungsentwurf zugestimmt hat, werden im nächsten Arbeitsschritt die
Planfeststellungsunterlagen erstellt.
Nach den Artikeln 90 und 85 des Grundgesetzes planen, bauen, unterhalten und
verwalten die Länder im Auftrag des Bundes die Bundesfernstraßen. Die hierfür zu
erbringenden Planungsaufwendungen bestreiten die Länder mit eigenen
Haushaltsmitteln. Somit entscheiden die Länder unter Berücksichtigung ihrer
Planungsmittel und Planungskapazitäten auch über den Einsatz ihrer
Planungsressourcen. Aufgrund des großen Investitionsvolumens des Bedarfsplans
für die Bundesfernstraßen und des jährlich begrenzten Finanzrahmens können nicht
alle vordringlichen Maßnahmen gleichzeitig geplant und realisiert werden. Die
begrenzten Planungsmittel und Planungskapazitäten des Landes Niedersachsen
erfordern somit zwangsläufig eine Priorisierung der vorrangig weiter zu verfolgenden
Planungen. Aufgrund der verfassungsrechtlich geregelten Aufgabenverteilung hat
der Bund keinen Anspruch, beim Land Niedersachsen eine beschleunigte Planung
zu erwirken.
Der Ausschuss weist ausdrücklich auf den Vorbehalt, der sich aus der Aufstellung
der neuen Bundesverkehrswegeplanung ergibt, hin. Vor diesem Hintergrund können
derzeit keine konkreten zeitlichen Angaben zu den weiteren Planungsschritten
gemacht werden. Jedoch kann für ein solches Planfeststellungsverfahren mit einem
weiteren Zeitaufwand von bis zu zwei Jahren gerechnet werden. Die Dauer des
Verfahrens ist abhängig vom Umfang eingehender und in der Folge zu prüfender
Einwendungen und Stellungnahmen sowie sich gegebenenfalls anschließender
Klagen.
Erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens liegen die rechtlichen
Grundlagen für den Bau vor. Dann kann im Rahmen von Finanzierungsgesprächen
zwischen dem Bund und dem Land Niedersachen unter Berücksichtigung der zur

Verfügung stehenden Haushaltsmittel über den möglichen Baubeginn der OU Brome
entschieden werden.
Der Ausschuss hat mit Blick auf die belastende Situation großes Verständnis für die
Forderung der Petenten. Dennoch kann er nur darauf hinweisen, dass zunächst
gründlich geprüft, geplant und entworfen wird, auch wenn die hierfür benötigten
Zeiträume für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner unbefriedigend sind.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Landesvolksvertretung von Niedersachsen zuzuleiten, um auf die Situation der
Betroffenen aufmerksam zu machen.

Begründung (PDF)


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