Bundesstraßen - Vorrangiger und zeitnaher Bau der Ortsumgehung Brome (B248)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

131 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

131 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Unvollendetes Projekt Deutsche Einheit, Bau der Ortsumgehung Brome im Zuge der B248. Wo früher Pferdegespanne problemlos fahren konnten, können sich heute kleinere Lkw"s und Pkw"s nur noch ampelgesteuert im Ortskern begegnen. Der Bundestag möchte beschließen, dass die Ortsumgehung Brome, als Teil des Projekts der Deutschen Einheit, vorrangig und zeitnah realisiert wird.
Die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit und die damit einhergehenden Finanzierungsmittel sind zeitlich begrenzt.

Begründung

Über 20 Jahre haben die heute betroffenen Bürger in Brome und in den Gemeinden von Sachsen-Anhalt die jetzige Verkehrsführung nahezu klaglos ertragen. Auf ca. 20 Km Umleitungsstrecken wird der Schwerlastverkehr über Kreisstraßen in Nieders. und Sachsen-Anhalt geführt. Als es zu ersten Protesten der Anwohner kam, erklärte man den Anliegern, dass die jetzige Verkehrsführung nur eine kurzfristige, temporäre Lösung darstellt. Die Nichtrealisierung und eine mögliche Verzögerung der OU hat für Brome und deren Nachbargemeinden in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ? die heute den Schwerlastverkehr aufnehmen ? gravierende Folgen : ?Pkw?s werden weiter in den Hauptverkehrszeiten ? um schneller voranzukommen ? auf die Bürgersteige ausweichen. ?Kinder und Anwohner im Ortskern können nicht mehr gefahrlos den Bürgersteig betreten. ?Bürger können nicht gefahrlos die Straßenseite wechseln. ?Noch mehr Lkw?s werden sich im Ortskern Bromes (Nadelöhr ?Junkerende?) festfahren, die Anwohner gefährden und die Häuser beschädigen. Entsprechende Verkehrsschilder (Durchfahrt < 10m) werden häufig vom Schwerlastverkehr ignoriert. ?Anwohner im Ortskern deren Häuser zwischen 0,50m und 3 Meter vom Bordstein entfernt sind, müssen weiterhin noch mehr Autoabgase und Straßenlärm in ihren Wohnungen ertragen. ?Der Verfall der Häuser im Ortskern von Brome und in den Gemeinden von Sachsen-Anhalt wird weiter voranschreiten. Im Frühjahr 2009 wurde das Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit abgeschlossen. Aufgrund politischer Einflussnahme in der Verbandsversammlung des Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) wurde zus. eine länderübergreifende weiträumige OU geprüft. Bei der Suche nach einer länderübergreifenden weiträumigen OU von Brome erklärte am 13.11.2009 der ZGB, dass die enge Südumgehung (4,9 Km) die einzige verbliebene und mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang stehende Trassenvariante zur verkehrlichen Entlastung von Brome ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die von der unerträglichen Verkehrssituation im Bromer Ortskern betroffenen Bürger die BI ?OU-Brome jetzt? gegründet haben. 650 Menschen aus Brome und Umgebung fordern mit Ihrer Unterschrift, die zügige Realisierung der Ortsumgehung. 20 Jahre nach der Wiedervereinigung muss nun endlich auch das zur Deutschen Einheit zählende Verkehrsprojekt OU-Brome realisiert werden. In einer weiteren BI ?Pro OU-Brome? fordern ebenfalls 2330 Anwohner in Sachsen Anhalt mit ihrer Unterschrift den kurzfristigen Bau der OU. Die betroffenen Bürger in Sachsen-Anhalt nehmen auf Grund der bestehen Verkehrssituation im Ortskern von Brome den Schwerlastverkehr auf. Es soll auch erwähnt werden, dass einige Bromer Bürger - mit dem Hinweis auf eine vermeintlich optimierte Trassenführungen - versuchen, die Planung für die OU-Brome zu torpedieren, da die identifizierte Trasse ihren persönlichen und wirtschaftlichen Interessen zu widersprechen scheint.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.12.2011
Sammlung endet: 22.02.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9110-031480

    Bundesstraßen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Landesvolksvertretung von Niedersachsen zuzuleiten.

    Begründung

    Mit der Petition wird die vorrangige und rasche Realisierung der Ortsumgehung
    Brome (Bundesstraße 248) gefordert.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen 131 Mitzeichnungen und 58 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
    gebeten, dass nicht auf alle vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
    werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, seit Langem
    würde der Schwerlastverkehr der B 248 über Umleitungen geführt. Dafür würden
    Kreisstraßen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt in Anspruch genommen. Die
    ausbleibende Verwirklichung der Ortsumgehung habe gravierende Folgen. Verbote
    für den Schwerlastverkehr würden ignoriert. Der Lkw-Verkehr beschädige Gebäude.
    Dies treibe den Verfall des Ortskerns voran. Die Anwohner müssten übermäßige
    Lärm- und Abgasemissionen ertragen. Fußgänger könnten nicht mehr gefahrlos die
    Straße überqueren.
    Als es zu Protesten der Anwohner gekommen sei, habe man den Anliegern erklärt,
    die kritisierte Verkehrsführung stelle lediglich eine vorübergehende Lösung dar.
    Aufgrund der unerträglichen Verkehrssituation müsse die zum Verkehrsprojekt
    Deutsche Einheit gehörende Ortsumgehung Brome schnellstmöglich realisiert
    werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Zunächst macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, die Ortsumgehung
    Brome wurde im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als „Vordringlicher Bedarf“
    qualifiziert. Beim Bedarfsplan handelt es sich um eine Anlage zum
    Fernstraßenausbaugesetz. Damit hat der Deutsche Bundestag den gesetzlichen
    Planungsauftrag für das Projekt erteilt. Dieser richtet sich an das Land
    Niedersachsen, es ist gemäß Artikel 90 und 85 Grundgesetz zuständig.
    Im ersten Planungsschritt wurden seitens des Landes unter Beteiligung der
    Öffentlichkeit im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens verschiedene
    Streckenvarianten untersucht. Mit landesplanerischer Feststellung vom 26. Mai 2009
    ist nach umfangreichen Prüfungen der ökonomischen, ökologischen, kulturellen und
    sozialen Auswirkungen sowie der Abwägung privater Belange die
    „modifizierte Variante Süd 1“ als Vorzugsvariante ausgewiesen worden. Aufgrund
    zahlreicher Einwendungen wurde im Anschluss eine länderübergreifende,
    weiträumige Umfahrung geprüft. Die raumordnerische Ergänzungsuntersuchung
    ergab aber hohe Risiken in natur- und artenschutzrechtlicher Hinsicht sowie
    mangelnde verkehrswirtschaftliche Effizienz. Ergebnis war die Bestätigung der
    „Variante Süd 1“. Nach den Feststellungen handelt es sich um die einzige
    verbleibende Variante zur verkehrlichen Entlastung Bromes mit Blick auf die
    Erfordernisse der Raumplanung. Das Bundesverkehrsministerium hat im Juli 2010
    die Vorzugsvariante im Rahmen einer Linienabstimmung bestätigt. Anschließend hat
    die niedersächsische Straßenbauverwaltung auf dieser Grundlage die Ausarbeitung
    des Straßenentwurfs in die Wege geleitet.
    Das Land Niedersachsen hat die OU Brome für den BVWP 2015 als Projekt
    angemeldet. Alle Anmeldungen zum BVWP werden einer gesamtwirtschaftlichen
    Bewertung unterzogen. Für die Dringlichkeitsreihung sind neben dem Nutzen-
    Kosten-Verhältnis auch netzkonzeptionelle, raumordnerische, städtebauliche und
    naturschutzfachliche Aspekte einzubeziehen. Die abschließende Entscheidung zur
    Einstufung eines Vorhabens in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen und
    dessen Dringlichkeit obliegen dem Deutschen Bundestag mit der Verabschiedung
    des Fernstraßenausbauänderungsgesetzes.
    Die Liste der für den BVWP erwogenen und zu bewertenden Projekte im Internet ist
    einsehbar.

    Auf Grundlage der landesplanerischen Feststellung und der in Folge mit dem Bund
    abgestimmten Linienführung der südlichen Umfahrung von Brome ist die
    niedersächsische Straßenbauverwaltung derzeit dabei, die detaillierten technischen
    Entwurfsunterlagen zu erstellen. Die bei diesem Projekt bekannten planerischen
    Zielkonflikte erfordern eine intensive Auseinandersetzung mit allen
    entscheidungserheblichen Belangen und den maßgebenden Abwägungskriterien wie
    beispielsweise Umwelt, Verkehr, Immissionen, Kosten, Raumordnung und
    Städtebau. Nachdem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
    dem Planungsentwurf zugestimmt hat, werden im nächsten Arbeitsschritt die
    Planfeststellungsunterlagen erstellt.
    Nach den Artikeln 90 und 85 des Grundgesetzes planen, bauen, unterhalten und
    verwalten die Länder im Auftrag des Bundes die Bundesfernstraßen. Die hierfür zu
    erbringenden Planungsaufwendungen bestreiten die Länder mit eigenen
    Haushaltsmitteln. Somit entscheiden die Länder unter Berücksichtigung ihrer
    Planungsmittel und Planungskapazitäten auch über den Einsatz ihrer
    Planungsressourcen. Aufgrund des großen Investitionsvolumens des Bedarfsplans
    für die Bundesfernstraßen und des jährlich begrenzten Finanzrahmens können nicht
    alle vordringlichen Maßnahmen gleichzeitig geplant und realisiert werden. Die
    begrenzten Planungsmittel und Planungskapazitäten des Landes Niedersachsen
    erfordern somit zwangsläufig eine Priorisierung der vorrangig weiter zu verfolgenden
    Planungen. Aufgrund der verfassungsrechtlich geregelten Aufgabenverteilung hat
    der Bund keinen Anspruch, beim Land Niedersachsen eine beschleunigte Planung
    zu erwirken.
    Der Ausschuss weist ausdrücklich auf den Vorbehalt, der sich aus der Aufstellung
    der neuen Bundesverkehrswegeplanung ergibt, hin. Vor diesem Hintergrund können
    derzeit keine konkreten zeitlichen Angaben zu den weiteren Planungsschritten
    gemacht werden. Jedoch kann für ein solches Planfeststellungsverfahren mit einem
    weiteren Zeitaufwand von bis zu zwei Jahren gerechnet werden. Die Dauer des
    Verfahrens ist abhängig vom Umfang eingehender und in der Folge zu prüfender
    Einwendungen und Stellungnahmen sowie sich gegebenenfalls anschließender
    Klagen.
    Erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens liegen die rechtlichen
    Grundlagen für den Bau vor. Dann kann im Rahmen von Finanzierungsgesprächen
    zwischen dem Bund und dem Land Niedersachen unter Berücksichtigung der zur

    Verfügung stehenden Haushaltsmittel über den möglichen Baubeginn der OU Brome
    entschieden werden.
    Der Ausschuss hat mit Blick auf die belastende Situation großes Verständnis für die
    Forderung der Petenten. Dennoch kann er nur darauf hinweisen, dass zunächst
    gründlich geprüft, geplant und entworfen wird, auch wenn die hierfür benötigten
    Zeiträume für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner unbefriedigend sind.
    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
    Landesvolksvertretung von Niedersachsen zuzuleiten, um auf die Situation der
    Betroffenen aufmerksam zu machen.

    Begründung (PDF)

Der CO²-Ausstoß würde durch eine Umgehung verringert werden, immerhin müssen jetzt etliche Kilometer "extra" gefahren werden. Sicherlich wäre auch eine finanzielle Entlastung für die Spediteure zu merken. Die Lebensqualität würde sich in den betroffenen Ortschaften erheblich steigern, ganz zu schweigen von den Schäden, die die Brummis an den Häusern verursachen (Risse, etc.).

Noch kein CONTRA Argument.

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