Außenpolitik

Bundeswehreinsätze in Afghanistan müssen sofort beendet werden!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
780 Unterstützende 698 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

780 Unterstützende 698 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

09.09.2018, 11:19

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Unterstützer,

da der Gegenstand der Petition gegen die Bundeswehreinsätze in Afghanistan so ernst ist, wäre ich nie auf die Idee gekommen, in diesem Kontext einmal - wenn auch nur flüchtig - erheitert werden zu können.

Wie gesagt: Da alle wissenschaftlichen Beweise dafür sprechen, dass die Ereignisse zu 9/11 von Mitgliedern des "Tiefen Staats" der USA inszeniert wurden, um damit alle schon längst vorher geplanten Völkerrechtsbrüche weltweit endlich in die Tat umsetzen zu können, muss es jeden redlichen Zeitgenossen beschämen, wenn die bundesdeutsche Politik sich in Afghanistan auch noch an diesen Völkerrechtsbrüchen beteiligt.
Dass die Bundesrepublik diesem Treiben der USA aus eigener Kraft nichts entgegen setzen kann, ist das Eine. Sich aber auch noch daran zu beteiligen, ist etwas ganz Anderes.
Solche Völkerrechtsbrüche sind weder vom GG noch vom Völkerrecht gedeckt, schon gar nicht dann, wenn sie schlicht auf einer großen Lüge basieren.

Aber siehe da: Auch Menschlichkeit und Anstand, Völker- und Verfassungsrecht allem Anschein nach bei vielen Abgeordneten zuweilen keine mehr Hemmungen mehr auslösen, so möchte man sich dort aber doch auf keinen Fall über die hochheiligen "Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen" hinwegsetzen.
In meiner Petition sind ein paar Links enthalten, was - nebenbei bemerkt - kein deutsches Gericht kritisieren würde, wenn damit Beweisfragen beantwortet werden, und es werden sogar die Namen von Buchautoren und Völkerrechtsexperten namentlich genannt.

Siehe:

www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2018/09/30.8.2018-Stellungn.Pet_.Aussch.Dt_.Bundestag.pdf

Dass jeder Unterstützer einer OpenPetition-Petition diese "eigenhändig" unterschreiben soll, eine "Online-Unterschrift" also nicht (mehr) ausreichen soll, ist mir ebenfalls vollkommen neu.

Im o.g. Anhang findet jeder die Kontaktdaten des Ausschusses (Mail und Fax-Nr.). Von daher können wir die Mitteilung des Bundestages doch als Einladung verstehen, dass jeder von Euch - unter Bezugnahme auf die Petitions-Nr. 3-19-05-056-010386 - ein Fax an diesen Ausschuss schickt, in dem er noch einmal mit ein/zwei Sätzen und einer eigenhändigen Unterschrift bestätigt, dass er diese Petition unterstützt hat.

Bei der Gelegenheit kann dann jeder mit eigenen Worten seine Stellungnahme dazu abgeben, was er von einer solchen Vorgehensweise des Petitionsausschusses hält. Je mehr sich entsprechend äußern, desto mehr Eindruck wird es machen.

Ich werde zu der obigen Mitteilung des Ausschusses vom 30.8.2018 alsbald noch eine fundierte Stellungnahme abgeben.

Aber die Schamlosigkeit des Petitionsausschusses ist derart, dass ich - zunächst - nur herzhaft darüber lachen konnte. Verfassungsrecht- und Völkerrecht, Menschlichkeit und Respekt vor dem Leben und Friedenswunsch der Menschen anderer Völker jucken solche Politiker offensichtlich nicht mehr. Alles nur bedrucktes Papier, wenn am Völkerrecht vorbei mal einfach beim Krieg in Syrien mitmachen will. Aber ein Weblink in einer Petition, und dann auch noch die namentliche Nennung eines Völkerrechtlers wie Boyle oder von Buchautoren wie Dr. Daniele Ganser oder von David Ray Griffin, meine gute Güte, solche (angeblichen) Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Buchautoren und Juristen, also, das geht dem Bundestag doch zu weit (auch wenn diese Personen erkennbar damit einverstanden waren, dass ihre Interviews, Stellungnahmen und Bücher veröffentlicht wurden).

Für mich ist das Humor von Rechtsnihilisten, die sich selbst wirklich alles generös verzeihen können, aber die Kritik an ihrem Verhalten mit lächerlichen Formalien abblocken wollen.

Herzlicher Gruß

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt


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