12.10.2018 02.11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
27.11.2014 12.26
Veraltete Zahlen wurden ersetzt durch aktuelle.
Neue Begründung: Cannabis birgt für die Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Die Gesellschaft wird indirekt durch den Schwarzmarkt bedroht sowie durch die Kosten für die Strafverfolgung belastet. Neben den gesundheitlichen Risiken des Konsums ist die Strafverfolgung für Konsumierende die schlimmste Nebenwirkung.
Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.
Das Modell des Cannabis Social Clubs liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:
Das Cannabis kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln.
Die Förderung von tabak– und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Schäden der Atemwege durch Cannabiskonsum.
Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität und das unkontrollierte Angebot insbesondere an Jugendliche, geschmälert.
Die Präventions-, Informations-, Hilfe– und Schadensminderungangebote in einem CSC können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.
Menschen, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen wird über einen CSC ihre Medizin kostengünstig zugänglich gemacht.
Der §3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“.
Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,5 Millionen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von Würzburg wären dies 4600 Gebraucher von Cannabis im letzten Jahr. Laut der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin könnten zudem 0,1 – 1% der Bevölkerung von Cannabis als Medizin profitieren, dies wären bis zu weitere 1200 Personen.
Das Modell des CSC wird in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben. Die Ausgaben des Staates zur Verfolgung von Cannabisgebrauchern kosten die 125.000 Bürger unserer Stadt geschätzt 1,5 Millionen Euro jährlich, während statistisch nur 46.000 Euro in die Suchtprävention für alle legalen betrieben und illegalen Drogen fließen. Die Mehrheit der Menschen in Bayern spricht hat sich laut einer EMNID Umfrage gegen die heutige Kriminalisierung und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus. dort bewährt.
19.11.2014 15.47
Beschreibung und Begründung wurden mit Argumenten belegt.
Diese sollen das Projekt stärken.
Und die positiven Aspekte hervorheben.
Neuer Petitionstext: Cannabis ist ein Thema, welches die Presse seit nun geraumer Zeit dominiert. Die große Frage: legalisieren? Ja? Nein? Und für wen? Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir fordern wir möchten Ihnen als unseren gewählten Volksvertretern folgende Petition unterbreiten:
„Die Stadt Düsseldorf möge gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Cannabis Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel konzipieren und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hierfür nach §3 (2) BtMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen.
Als konkretes Modell schlagen wir einen Cannabis Social Club. Club (CSC) vor. Dieser soll Räumlichkeiten bieten, in denen man Cannabis konsumieren an einem gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:
- Mitglied werden kann jeder Einwohner ab 18 Jahren.
- Anbau, Ernte und Privat anbauen. Er soll geführt werden Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder.
- Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Unkostenbeitrag.
- Jedes Mitglied erhält höchstens ein Gramm pro Tag.
- Mitgliedern ist der Besitz von bis zu 6 Gramm außerhalb der Räumlichkeiten des CSC gestattet.
- Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss.
- Für Menschen, die Cannabis auf ärztliche Empfehlung konsumieren, können die Regeln bedarfsgerecht modifiziert werden.
- Die Gemeinde sorgt für einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib des Cannabis. Zudem sorgt die Gemeinde für bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs– und Schadensminderungsangebote, u.a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung wie ein Verein, heißt man muss dort Mitglied sein, um Ansprüche stellen Vaporizer.
- Das Modell ist so zu können. konzipieren, dass Menschen durch ihre Beteiligung keine Nachteile, insbesondere kein Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung, entstehen.
Eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts ist hierbei ausdrücklich erwünscht. Neue Begründung: Es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann es in Deutschland entkriminalisiert wird oder gar legalisiert wird und es ist nun an der Zeit Forderungen zu stellen, um Druck auf die Regierungen auszuüben. Dieses Konzept überlässt es jedem frei zu entscheiden, ob man es konsumieren möchte und es wird nur in den jeweiligen Räumlichkeiten konsumiert. Es entsteht somit keine Belästigung Cannabis birgt für die restliche Gesellschaft. Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Die Gesellschaft wird indirekt durch den Schwarzmarkt bedroht sowie durch die Kosten für die Strafverfolgung belastet. Neben den gesundheitlichen Risiken des Konsums ist die Strafverfolgung für Konsumierende die schlimmste Nebenwirkung.
Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.
Das Modell des Cannabis Social Clubs liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:
Das Cannabis kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln.
Die Förderung von tabak– und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Schäden der Atemwege durch Cannabiskonsum.
Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität und das unkontrollierte Angebot insbesondere an Jugendliche, geschmälert.
Die Präventions-, Informations-, Hilfe– und Schadensminderungangebote in einem CSC können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.
Menschen, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen wird über einen CSC ihre Medizin kostengünstig zugänglich gemacht.
Wir freuen uns über ihren Support Der §3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“.
Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und über Rückfragen. Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,5 Millionen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von Würzburg wären dies 4600 Gebraucher von Cannabis im letzten Jahr. Laut der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin könnten zudem 0,1 – 1% der Bevölkerung von Cannabis als Medizin profitieren, dies wären bis zu weitere 1200 Personen.
Das Modell des CSC wird in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben. Die Ausgaben des Staates zur Verfolgung von Cannabisgebrauchern kosten die 125.000 Bürger unserer Stadt geschätzt 1,5 Millionen Euro jährlich, während statistisch nur 46.000 Euro in die Suchtprävention für alle legalen und illegalen Drogen fließen. Die Mehrheit der Menschen in Bayern spricht sich laut einer EMNID Umfrage gegen die heutige Kriminalisierung und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus.