25.02.2014, 03:39
Neue Begründung: Lediglich einzelne Bundesländer schreiben diese Art der Kennzeichnung inzwischen für gefährliche oder große Hunde vor, nur in den Ländern Hamburg, Berlin, Niedersachsen und Thüringen gilt eine generelle Kennzeichnungspflicht. (Quelle: www.tierischinformiert.de/chip-pflicht-hunde-deutschland/)
Zudem benötigt man seit Juli 2004 für Reisen mit dem Hund, innerhalb der EU, einen EU-Heimtierausweis. (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/EU-Heimtierausweis)
Durch eine flächendeckende Registrierung aller in Deutschland lebenden Hunde und auf Grundlage dieser entstehenden Datenbank wäre es möglich,
- entlaufene Hunde den Besitzern schneller zurückzuführen;
- unfallverursachende, ausgesetzte und getötete Hunde ausnahmslos zuzuordnen;
- weitere Maßnahmen für Hundebesitzer ("Hundeführerschein") durchzusetzen;
- die züchterische Glaubwürdigkeit zu wahren;
- unkontrollierte Vermehrung und "Welpenhandel" zu vermeiden;
- Seuchen und Krankheiten einzudämmen;
- im grenzüberschreitenden Verkehr die gesetzlichen Vorschriften zu Erfüllen (→ EU-Heimtierverordnung).
In England gilt ab April 2016 eine generelle Chip-Pflicht für Hunde. Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit bis zu 750 Pfund Geldstrafe geahndet werden.