Den Kommunen die Freiheit zur Anordnung angepasster Geschwindigkeiten geben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss Bundestag

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 25.09.2023
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

09.02.2023, 12:03

Hinweis auf meine zweite Petition eingefügt, keine Änderung dieser Petition


Neuer Petitionstext:

Die Unterzeichnenden fordern von der Bundesregierung:

  1. umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten und damit den Forderungen der über 425 im Bündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zusammengeschlossenen Kommunen, der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020,  und17.01.2020, und der Resolution des Deutschen Städtetages vom 31.1.2023 zu entsprechen.
  2. über die Verkehrssicherheit hinaus auch die Ziele Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Verbesserung der Lebensqualität an geeigneter Stelle in die maßgeblichen gesetzlichen Regelwerke aufzunehmen.
  3. durch diese Entfesselung der Kommunen Möglichkeiten zur Förderung des Radverkehrs und mehr Verkehrssicherheit sowie zur Erhöhung der Lebensqualität durch attraktive öffentliche Räume, weniger Lärm und bessere Luft zu schaffen.

(Nähere Erläuterungen zu den Forderungen siehe in der ausführlichen Begründung)

Dazu wendet sich diese Petition an Herrn Bundeskanzler Scholz, Herrn Vizekanzler Habeck und Herrn Verkehrsminister Wissing sowie den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages.

FilmBitte desunterstützen UmweltbundesamtesSie zuauch Tempomeine 30zweite Petition zur Unterstützung der Kommunen:

Angemessene Finanzierung der Klimaneutralität für Kommunen



Neue Begründung:

1. Bezogen auf die Förderung des Radverkehrs (u.a. zum Erreichen der Klimaneutralität nötig):

Auf vielen Hauptverkehrsstraßen kann aus Platzgründen nicht oder nur mit erheblichem zeitlichem Vorlauf eine ausreichend dimensionierte separate Radverkehrsinfrastruktur geschaffen werden. Die Anordnung von Tempo 30 kann hier (auch als Zwischenlösung) bei Mischverkehr bzw. nicht ausreichenden Infrastrukturangeboten (z. B. Schutzstreifen) die Sicherheit erhöhen. Das Bundeskabinett hat seiner Sitzung am 23.04.2021 einen neuen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) beschlossen, u. a. mit der Feststellung, dass es bedeutsam ist, “in Mischverkehren Geschwindigkeitsunterschiede zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu reduzieren“. Damit liefert der Bund eine weitere Begründung, Tempo 30 auch im Hauptverkehrsstraßennetz anzuordnen

2. Allgemein:

Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte.

Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

Seit langem wissen wir, dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswirkungen haben würde:

  • Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
  • Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen, deutlich angenehmer und gesünder.
  • Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
  • Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B.

Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen - es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr richtet.

Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung - ein Bundesgesetz - fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.

Mit dieser Petition können Menschen bundesweit die mittlerweile 411 Kommunen, Städte und Gemeinden der Initiative (Stand: 26.1.2023) unterstützen.

Die Forderungen der Kommunen sind im Positionspapier der Initiative zusammengefasst:

lebenswerte-staedte.de/images/pdf/Positionspapier_Staedteinitiative_Tempo30_050721_oU.pdf

Die Resolution des Deutschen Städtetages finden Sie hier:

www.staedtetag.de/files/dst/docs/Presse/2023/Deutscher-Staedtetag-Resolution-Tempo-30.pdf

Die Resolution des Deutschen Bundestages finden Sie hier:

dserver.bundestag.de/btd/19/157/1915779.pdf

Homepage des Bündnisses "Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeiten:

www.lebenswerte-staedte.de/

Homepage des Deutschen Städtetages zur Mobolität:

www.staedtetag.de/themen/verkehrswende-und-mobilitaet

Studie des Umweltbundesamtes zu den Auswirkungen von Tempo 30

www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf

Hintergrundinformationen des Umweltbundesamtes:

www.umweltbundesamt.de/themen/uba-empfiehlt-tempo-30-als-inneroertliche

Film des Umweltbundesamtes zu Tempo 30


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