Bildung

Der Zugang zur Ausbildung im Rehasport muss flexibler umgesetzt werden.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

34 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

34 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

23.07.2019, 07:47

verbesserte Gliederung


Neuer Petitionstext: Die Innerhalb der letzten beiden Wochen habe ich auf zwei Wegen versucht, einen flexiblen Zugang zu einer Qualifizierung als Übungsleiterin für den Rehasport zu erlangen. Zum einen über den Landessportbund NRW, zum anderen über den Deutschen Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW. In beiden Fällen waren die jeweiligen Entscheidungsträger nicht dazu bereit, mir eine flexible Lösung zu ermöglichen.
Daher möchte ich erreichen, dass der Deutsche Olympische Sportbund [DOSB] seine Rahmenrichtlinien zur
Erlangung einer Übungsleiter-Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes muss vom DOSB selbst durch eine Aktualisierung der Rahmenrichtlinien flexibilisiert werden. Die Übungsleiter-Lizenzen zügig und gründlich überarbeitet. Ich möchte weiter erreichen, dass die Landessportbünde und Behinderten- und Rehasportverbände müssen dies Rehabilitationsportverbände in ihren Konzeptionen stärker berücksichtigen. Dabei muss der den Zugang zu Qualifizierung sowie die Anrechnung vorhandener Qualifikationen stärker an den im Einzelfall real vorhandenen Kompetenzen orientiert werden. orientieren müssen.
Ansätze zu einer möglichen Flexibilisierung Lösungsansätze können ggf. dem Deutschen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen entnommen werden.
Dies gilt www.dqr.de/
cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/fm-dosb/arbeitsfelder/Ausbildung/Rahmenrichtlinien_2006/Rahmenrichtlinien_fuer_Qualifizierung_von_2005.pdf
cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/fm-dosb/arbeitsfelder/Ausbildung/downloads/Handreichung_DQR.pdf
Für die Erlangung der Übungsleiter-B-Lizenz mit dem Profil Rehasport sieht der DOSB folgende Reihenfolge vor [hier vereinfacht]:
1. Basismodul Übungsleiter C
2. Aufbaumodul Übungsleiter C
1. Basismodul Übungsleiter B Reha
2. Aufbaumodul Übungsleiter B Reha
Ein erheblicher Teil der Lernziele des Basismoduls Übungsleiter C bezieht sich auf allgemeinpädagogische Fragen, z.B. wie man mit Gruppen umgeht, oder wie man Teilnehmer einer Gruppe individuell fördert. Die Anerkennung von Abschlüssen aus anderen Ausbildungen regeln die Landesverbände eigenständig. Mit der Erlangung der Übungsleiter-Lizenzen des DOSB könnte man im Verein, aber auch selbstständig z.B.
in gleicher Form für die Ausbildung im der VHS Sportangebote realisieren.
Der Deutsche
Behinderten- und Rehabilitationssport.
Rehabilitationssport Nordrhein-Westfalen bietet die Qualifizierung für den Rehasport wie folgt an:
1. Grundlagen-Modul je nach Vorbildung [3 Varianten]
2. Profil-Modul; z.B. Psychiatrie, Neurologie, …
Mit einer Vereinsbindung und der entsprechenden Qualifizierung kann man auch ohne DOSB-Lizenz Angebote realisieren. Vereinsbindung bedeutet hier, dass man nur als Mitarbeiterin bzw. Mitglied eines Vereins Maßnahmen anbieten darf, nicht aber selbstständig.


Neue Begründung: Am 16.07.2019 stellte Mit dem Verweis auf meine Ausbildung und Berufserfahrung sowie auf Terminüberschneidungen beantragte ich beim Landessportbund Landesportbund NRW einen Antrag auf Erteilungen einer Sondergenehmigung für die flexibilisierte Qualifizierung zur Übungsleiterin B – Rehasport Neurologie. Im Hinblick auf die Sondergenehmigung flexibilisierten Qualifizierungsweg. Dabei ging es mir hauptsächlich um zwei Dinge:
- Antrag auf Abweichung • Abweichung von der Reihenfolge bezüglich der Basis- und Aufbaumodule.
- Antrag auf Prüfung
Aufbaumodule
• Prüfung
der Anrechnungsmöglichkeiten im Hinblick auf meine berufliche Qualifikation.

Qualifikation
Konkret hatte ich danach gefragt, mich wie folgt anzumelden für die kostenpflichtigen und nicht billigen Kurse [teils Wochenende, teils während der Woche] anmelden zu dürfen:
1. Aufbau-Modul ÜL-C G2019-2002-21104 [22.07. – 08.09.]
[Beginn 22.07.]
2. Basis-Modul ÜL-C G2019-2003-20001 [14.09. – 29.09.]
Die Daten nennen nur einen Zeitraum, innerhalb dessen einzelne Tage oder WE Fortbildungen stattfinden. Es wären minimale Überschneidungen vorgekommen, die ich anbot auszugleichen.
[Beginn 14.09.]
3. Basis-Modul ÜL-B Reha Erwachsene [21.-22.09.]
[Beginn 21.09.]
4. Aufbau-Modul ÜL-B Reha Erwachsene Neurologie [03.10. -01.12.]
Wohlgemerkt, es handelt sich um kostenpflichtige Kurse. Das liste ich noch einmal explizit auf, da ich denke, ich habe keine abgehobenen Forderungen gestellt.
[Beginn 03.10.]
Meine berufliche Qualifikation stellte ich dem Vorstand des LSB NRW wie folgt dar:
- Erstes und Zweites 1. + 2. Staatsexamen der Fächer Pädagogik und Geografie für das Lehramt der Sekundarstufen II und I
- langjährige Tätigkeit als Lehrkraft im Schuldienst der SEK I, inklusive langjähriger langjährige Klassen- und Jahrgangsstufenleitung
- langjährige Tätigkeit in der Schulleitung, inklusive Zuständigkeit für die Unterrichtsverteilung im Fach Sport
- zahlreiche Fortbildungen und Qualifizierungen in den Bereichen individuelle Förderung, Unterrichtsentwicklung, kooperatives Lernen
- zahlreiche Fortbildungen und Qualifizierungen in den Bereichen Leitungs- und Verwaltungshandeln, Arbeits- und Gesundheitsschutz
- zurzeit Belegung eines Fernlehrgangs zur Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung zur Erlangung der Heilpraktikererlaubnis
Für die vorliegende Petition ergänze ich, dass ich mich im Rahmen des oben erwähnten Lehrgangs ausgiebig etwa mit dem Thema Demenz auseinander gesetzt habe.
Meinem Antrag legte ich zwei Dokumente zu Grunde:
Zum einen die Handreichung DOSB. Die Rahmenrichtlinien für Qualifizierung des Deutschen Olympischen Sportbundes. Einordnung in den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR).
Zum anderen die Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Sportbundes.
Ich wies in meinem Antrag zudem darauf hin, dass ich jederzeit eine Fortbildungsliste, Zertifikate sowie Arbeitsproben zum Thema “Sport und Gesundheit” vorlegen könne.
Der Vorstand des Landessportbundes NRW lehnte den Antrag mit Schreiben vom 17.07.2019 vollständig ab, forderte keinerlei Belege, Zertifikate o.Ä. ein und erklärte das Verfahren für abgeschlossen.
Die Haltung des Landessportbundes NRW lässt damit eine sachgrundlose Unflexibiliät erkennen. Darüber hinaus ist auf Seiten der Entscheidungsträger hier
-
Für die Minderbewertung bzw. Fehlbeurteilung eines Lehramtsstudienganges Pädagogik sowie
- die Minderbewertung bzw. Fehlbeurteilung des Wertes und der Inhalte beruflicher Erfahrung und beruflicher Fort- und Weiterbildung
vorliegende Petition ergänze ich im Hinblick auf eine Tätigkeit das Aufbaumodul Übungsleiter B Neurologie, dass ich mich im Schuldienst
vermuten.
Der Landessportbund NRW trägt
Rahmen des oben erwähnten Lehrgangs ausgiebig mit dieser Haltung nicht zur Förderung des Sportes in der Gesellschaft bei.
dem Thema Demenz auseinandergesetzt habe und dies auch hätte nachweisen können.
Eine Erkundigung beim Justiziariat der Geschäftsstelle des DOSB ergab, dass die Landesverbünde selbstständig über die Anerkennung von Ausbildungen entscheiden können [S. 80 der Rahmenrichtlinien] und dass der DOSB kein Aufsichtsgremium über die Landessportbünde sei. Wie beim Landessportbund NRW die Anerkennung anderer Ausbildungen und mögliche Einzelfallprüfungen gehandhabt würden, sei dem Justiziariat der DOSB-Geschäftsstelle nicht bekannt
Hintergrundinfos:
[1]
cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/fm-dosb/arbeitsfelder/Ausbildung/Rahmenrichtlinien_2006/Rahmenrichtlinien_fuer_Qualifizierung_von_2005.pdf
[2] www.dqr.de/
[3] cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/fm-dosb/arbeitsfelder/Ausbildung/downloads/Handreichung_DQR.pdf
bekannt.
Daraufhin versuchte ich, mit dem Deutschen Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW [DBRSNW] zu eine einer Lösung zu kommen kommen. Ich wurde sehr freundlich und da schien erst einmal etwas mehr gut beraten und fand auch sofort einen Verein, der Interesse an einer zukünftigen Zusammenarbeit zeigte. Die erhoffte Flexibilität zu herrschen.
Heute
des DBRSNW stellte sich das dann aber als Irrtum heraus, all meiner Vorqualifikation und Berufserfahrung fehle der Bezug zum Sport und daher sei auch hier keinerlei Anerkennung möglich.
Dazu kann
und keinerlei terminliche Abweichung möglich.
Zum Zwecke der Petition ergänze
ich vielleicht hier wie folgt ergänzen:
folgt:
Als junge Referendarin begleitete ich bereits in meiner Ausbildung eine Klasse 8 Gruppe von etwa 12 Schülerinnen und Schülern der Klasse 8 während einer Klassenfahrt auf eine einer 1-2 stündigen Radtour und auf einer etwa 1-2 stündigen Kanutour. Ist Das habe ich nicht zertifiziert bekommen, aber ist das kein Sport?
Mit meine eigenen der von mir langjährig geleiteten Klasse von 27 [!!!] Jugendlichen, die ich langjährig leitete, Jugendlichen ging ich im Rahmen der "Bewegungslehre" – sozusagen als Vertretungslehrerin im Fach Sport – regelmäßig auf einen etwa 45-minütigen Spaziergang. Ist Das habe ich nicht zertifiziert bekommen, aber ist das kein Sport?
Als Lehrerin leitete ich einmal eine Gruppe von etwa 10 Mädchen in einer Projektwoche: Mädchenfußball. Ist Das habe ich nicht zertifiziert bekommen, aber ist das kein Sport?
Ich könnte diese Liste noch erweitern, lass es aber dabei.
dabei.
Die Haltungen des Landessportbundes NRW und des Deutschen Behinderten- und Rehabilitationsverbandes NRW lassen damit aus meiner Sicht eine sachgrundlose Unflexibilität bzw. eine nur begrenzte und nicht kompetenzorientierte Flexibilität erkennen. Darüber hinaus ist auf Seiten der Entscheidungsträger hier
• die Minderbewertung bzw. Fehlbeurteilung eines Lehramtsstudienganges Pädagogik sowie
• die Minderbewertung bzw. Fehlbeurteilung des Wertes und der Inhalte beruflicher Erfahrung und beruflicher Fort- und Weiterbildung im Hinblick auf eine Tätigkeit im Schuldienst
zu vermuten.
Beide Verbände tragen mit dieser Haltung nicht zur Förderung des Sportes in der Gesellschaft und auch nicht zur Qualitätssicherung im Rehasport bei, da die de facto vorhandenen Kompetenzen nicht zählen. Dies wäre aber ein unerlässlicher Schritt der realen Qualitätssicherung, die über das Abhaken formaler Vorgaben hinausgeht. Dem muss seitens des DOSB und anderer Stellen u.a. durch die Überarbeitung der Rahmenrichtlinien entgegengewirkt werden.
Vielen Dank, falls ihr mich unterstützen werdet.
Dank für eure Unterstützung.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (9 in Nordrhein-Westfalen)


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