Soziales

Bundeskanzlerin Frau Merkel, die Vertreibung/Ausweisung von faktisch Deutschen soll verboten werden.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
210 Unterstützende 208 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

210 Unterstützende 208 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

28.08.2016, 19:10

Verbesserung und texte Umänderung.


Neuer Titel: Bundeskanzlerin Frau Merkel, die Vertreibung/Ausweisung von faktisch Deutschen soll verboten werden.


Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Dr. Angela Merkel,
ich fühle mich ungerecht behandelt, deshalb bitte Bitte ich Sie um Mithilfe in meiner Sache wegen meiner Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland.
Ich bin 1983 in 89415 Lauingen geboren und habe seitdem einen festen Wohnsitz in Deutschland.
Ich bin bereits die 3.Generation und besaß die Niederlassungserlaubnis (türkischer Pass).
Ich bin hier zur Schule gegangen habe eine Ausbildung gemacht. Ich habe mich in Deutschland integriert und kenne die Sprache.
Im Leben hat man Höhen und Tiefen dazu gehört auch die Familie, Freundschaft und Bekanntschaft die einen begleiten. Nicht immer ist alles gleich und keiner ist perfekt, deshalb gibt es verschiedene Meinungen, Erfolge, Niederlagen, Liebe, Hass, Zuneigung, Motivation oder Konflikte die Ausdiskutiert werden.
Wegen mein Fehlverhalten,habe ich ein ganz unerwartetes Erlebnis mit dem Amtsgericht gehabt. Ich wurde dann insgesamt
zu 4 Jahre Haft verurteilt.
Kann sein das ich ein "Türkenbonus" erhielt, dass kann ich aber nicht genau sagen.
gehabt.
Die Strafen waren einmal 1 Jahr und 10 Monate und das 2.Urteil lautete 2 Jahre und 2 Monate. Die saß ich 3 Jahre und 2 Monaten ab und kam wegen guter Führung und wegen meiner Therapie gegen Gewalt/Aggression frei. Die Therapie besuche ich bis jetzt noch.
Nach dem Gefängnis habe ich eine Ausbildung angefangen. Jetzt bin ich selbstständig und habe Erfolg.
Die Ausländerbehörde Möchte mich Ausweisen möchte Ausweisug/Abschiebung nach §53 Abs. 1, 3 AufenthG. 2016 Am 08.März.2016 hatte ich einen Gericht eine Gerichtsverhandlung bezüglich der Ausweisung, was leider erfolglos für mich war. Am 17.März.2016 wurde der Paragraph §53 AufenthG neu aufgefaßt und ich leider verloren habe.
Sollten die mich abschieben,
bestehe hier auf mein Recht. Das darf ich nach 3 Jahren wieder einreisen. Ist das sinnvoll?
noch einmal überprüft werden.
Ich habe aus meine Fehlern gelernt, lebe mit Kritik,Wahrnehmung, Selbstdisziplin, Toleranz, Respekt vor meine Mitmenschen. Seit meiner Haftentlassung, habe ich einen festen Wohnsitz, eine feste Freundin mit der ich glücklich zusammen lebe, betreibe meine Selbstständigkeit mit Erfolg und besuche regelmäßig die Therapie gegen Gewalt und Aggressionen, deshalb darf keine Ausweisung in Betracht kommen.
Ich bin bereits die 3 Generation. Ich bin hier in der BRD geboren, hier aufgewachsen, habe mich voll und ganz niedergelassen auch meine Familie genießt die Niederlassungserlaubnis, deshalb darf keine Ausweisung in Betracht kommen.
Ich bin hier zur Schule gegangen, Deutschland ist meine Heimat. Heimat, vielleicht nicht auf Papier aber das darf kein Grund sein gegen mich. Ich habe in meinem ganzen Leben nichts anderes kennengelernt, bin ein Mensch, wie alle anderen, mein Herkunft ist das soziokulturelle Erbe von Ressourcen und Wertesystemen der BRD, auch deshalb darf die Ausweisung nicht in den Betracht kommen.
Hier lebt meine ganze Familie und hat hier auch ihre Existenz, haben auch festen Wohnsitz bzw. Häuser, deshalb darf die Ausweisung nicht in den Betracht kommen.
Ich
.
ich
habe hier meine Kindheit, es sind Erinnerungen, Erlebnisse die mir keiner nehmen darf. Es ist ein Gefühl, als würden sie die mir mein Leben nehmen. Auch deshalb darf die Ausweisung nicht in den Betracht kommen.

Hier leben meine Freunde, Bekannte und habe hier meine Sozialen Kontakte. Ich habe mein Geschäft bin hier aufgebaut. sozialisiert, deshalb darf keine Ausweisung in Betracht kommen.
Wenn man einem Menschen sein Leben weg nimmt, wird er dann zu einem besseren Menschen?
Nach 3 Jahren dürfte ich wahrscheinlich wieder Einreisen aber was macht das für ein Sinn? Das wäre wieder eine Strafe die ich bereits abgesessen habe, deshalb darf keine Ausweisung in Betracht kommen.
Ich fühle mich auch ungerecht behandelt, da ich vor 1995 in Deutschland geboren bin und trotzdem kein automatischen deutschen Pass erhielt wie meine Nachkommen.
Auch das Assoziierungsabkommen in Ankara EWG-Türkei 1963 wurde nicht in Betracht gezogen. geneommen. Sondern ich behaupte, dass die Gesetze, die für mich sprechen mit Absicht nicht anerkannt berücksichtigt wurden zu meinen meine Gunsten.
Die öffentliche Ordnung ist berührt, wenn innerstaatliche Rechtsvorschriften verletzt werden. Der EuGH hat hervorgehoben, dass eine strafrechtliche Verurteilung nicht automatisch die öffentliche Ordnung beeinträchtigt. Vielmehr muss eine aktuelle „gegenwärtige“ Gefahr erneuter Rechtsverstöße gegeben sein. Damit kommt also nur die Wiederholungsgefahr als Ausweisungsgrund in Betracht. Die Generalprävention scheidet bei türkischen Staatsangehörigen, die ein Aufenthaltsrecht nach Art.6 oder 7 ARB 1/180 besitzen ebenso wie bei Unionsbürgern als Grund für eine Ausweisung aus. Die Gefahrenprognose erfordert eine individuelle Würdigung des persönlichen Verhaltens des Betreffenden. Vom Einzelfall losgelöste Erwägungen sind nicht zulässig. Deshalb ist es gemeinschaftsrechtlich nicht erlaubt, die Wiederholungsgefahr allein mit der Art und Schwere der begangenen Straftat zu begründen. Ich bin die 3.Generation, schade dass die guten Werte nicht erkannt werden. Unsere Opas und Väter haben das Land unterstützt und beigetragen. Darf ich das Grundgesetz Art.1 genießen, steht das mir auch zu?
Ich bitte um Ihre Mithilfe, bei der Aufklärung in meiner Sache.
Bitte um Stellungnahme und um Überprüfung meines Anliegens mit dem Az: 31-1610 bei der Ausländerbehörde im Landratsamt 89407 Dillingen a.d.Donau, Postfach 1160.
Hochachtungsvoll
Hüseyin Ugur



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