Deutsche Bahn AG - Rückabwicklung der Deutschen Bahn AG in ein staatliches Unternehmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
182 Unterstützende 182 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

182 Unterstützende 182 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 12:57

Pet 1-18-12-9312-031705

Deutsche Bahn AG


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Deutsche Bahn AG wieder in ein staatliches
Unternehmen rückabgewickelt wird.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 183 Mitzeichnungen und 39 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass seit der
Bahnreform viele ländliche Bahnstrecken und Bahnhöfe stillgelegt worden seien. Dies
habe zur Folge, dass viele Bürger auf ein Auto zurückgreifen müssten, um mobil zu
bleiben. Dadurch würden vermehrt Schadstoffe ausgestoßen, was insbesondere auch
negative Folgen für die Umwelt habe. Durch eine Verstaatlichung der Deutschen Bahn
(DB) AG könne dem abgeholfen werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der
sachgleichen Angelegenheit wie folgt zusammenfassen:
Der Ausschuss weist hinsichtlich der mit der Petition geforderten Verstaatlichung der
DB AG auf die Regelung des Artikels 87e Grundgesetz (GG) hin. Hiernach werden die
Eisenbahnen des Bundes als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form
geführt. Der Gesetzgeber sieht eine klare Trennung von staatlichen und
unternehmerischen Aufgaben vor. Den Wirtschaftsunternehmen unterliegen der Bau,
die Unterhaltung und das Betreiben der Schienenwege. Der Bund erfüllt hingegen
durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als
zuständigem Ministerium den in Artikel 87e Absatz 4 GG geregelten

Gewährleistungsauftrag für Verkehrsangebote auf dem Schienennetz. Er ist
verantwortlich für die Gewährleistung, dass den Verkehrsbedürfnissen beim Ausbau
und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes Rechnung getragen
wird. Dies umfasst inhaltlich die Sicherung einer Grundversorgung mit
Eisenbahninfrastrukturangeboten und –dienstleistungen. Ausgenommen ist
ausdrücklich der Schienenpersonennahverkehr. Die geforderte Umwandlung in eine
Anstalt des öffentlichen Rechts ist somit aus verfassungsrechtlichen Gründen
unzulässig.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass auch die aktuelle Bundesregierung bis heute an
den Zielen der im Jahre 1993 angestoßenen Bahnreform festhält. Danach soll die
staatliche Verantwortung für die Infrastruktur und die privatrechtliche Organisation der
DB AG weitergeführt werden. Der Wettbewerb auf dem deutschen Schienennetz soll
durch ein geplantes Eisenbahnregulierungsgesetz weiter verbessert werden. Die
Entwicklung vor der Bahnreform war gekennzeichnet durch einen stark wachsenden
Verkehrsmarkt mit rückläufigen Marktanteilen der Schiene im Güter- und
Personenverkehr. Die beiden früheren Staatsbahnen Deutsche Bundesbahn (DB) und
Deutsche Reichsbahn (DR) waren in den bestehenden Strukturen nicht in der Lage,
ihrer notwendigen Rolle im Verkehrsmarkt gerecht zu werden. Gleichzeitig
verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation der Staatsbahnen. Eine Reform war
nötig, um dem wachsenden Schuldenstand beider Bahnen entgegenzuwirken. Die
DB AG konnte sich durch die Bahnreform zu einem wirtschaftlich erfolgreichen und
international tätigen Unternehmen entwickeln.
Zu der Beschwerde, dass viele Bahnhöfe stillgelegt wurden, stellt der Ausschuss fest,
dass die DB Station & Service AG nach eigenen Angaben grundsätzlich alle Bahnhöfe
und Haltepunkte betreibt, für die eine Bestellung von Nutzungen vorliegt. Im Bereich
des Schienenpersonennahverkehrs obliegt diese Bestellerfunktion den
entsprechenden Organisationen der Bundesländer. Zu der Streckenstillegung hält der
Ausschuss fest, dass zum Zeitpunkt der Bahnreform nicht abzusehen war, in welchem
Umfang Strecken nicht mehr oder nur so schwach genutzt werden würden, dass weder
eine Bestellung von Schienenpersonennahverkehr-Leistungen durch Aufgabenträger
noch eine Übernahme der Infrastruktur durch Dritte zur Weiterführung des Betriebes
eine wirtschaftliche Alternative darstellten. Im Übrigen wurden seit der Bahnreform
135 Streckenabschnitte mit insgesamt rund 2500 Kilometern Länge durch Dritte zur
Weiterführung des Betriebs der Infrastruktur übernommen. Stillgelegt wurden
Strecken, die nicht mehr oder nur sporadisch genutzt wurden. In dünn besiedelten

Räumen kann eine Erschließung durch Busse mit Anbindung an zentrale Bahnhöfe
die ökologisch verträglichere Lösung darstellen.
Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, die Deutsche Bahn AG wieder
in ein staatliches Unternehmen rückabzuwickeln, nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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