Regiji: Hessen
Izobraževanje

Die Einführung der Bildungs- und Unterrichtsfreiheit im Bundesland Hessen

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Peticija je naslovljena na
Hessischen Landtag
101 Podpora 23 v Hessen

Vlagatelj je peticijo umaknil.

101 Podpora 23 v Hessen

Vlagatelj je peticijo umaknil.

  1. Začelo 2020
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Neuspešen

26. 05. 2020 08:43

Änderungen im Text

**Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung.**

**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland.**

**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Die Wahl der Methode und des Ortes bleibt frei. Die Eltern können wählen, ob das Kind durch Unterrichtung gebildet wird, oder ob es beispielsweise durch selbstbestimmte Lernformen zu seiner Bildung gelangt. und bei einer Bildungspflicht müssen Kinder ab dem 6. Lebensjahr mindestens am Ende eines jeden Schuljahres entsprechende Leistungsnachweise erbringen. In welchem Rahmen, ob in einer Privatschule, im Familienunterrich


Neuer Titel: Die Einführung einer Bildungspflicht von 5 6 bis 18 Jahre im Bundesland Hessen


Neuer Petitionstext: Der Hessische Landtag möge beschließen, die Einführung einer allgemeinen Bildungspflicht von 5 6 bis 18 Jahre um den Schulzwang zu ersetzen in Hessen.
Wir fordern nicht nur eine Digitalisierung der Schulen, sondern auch die Akzeptanz verschiedener und für die Kinder individueller Schul/Lernsysteme in Deutschland.
In den meisten Ländern Europas besteht keine Schulpflicht und Schulzwang, jedoch eine Unterrichtspflicht beziehungsweise Bildungspflicht. Diese sieht zur Vermittlung von Wissen keine Bindung an den Besuch einer Schule vor.


Neue Begründung: **Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung.**
**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland.**
**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Die Wahl der Methode und des Ortes bleibt frei. Die Eltern können wählen, ob das Kind durch Unterrichtung gebildet wird, oder ob es beispielsweise durch selbstbestimmte Lernformen zu seiner Bildung gelangt. und bei einer Bildungspflicht müssen Kinder ab dem 5. 6. Lebensjahr mindestens am Ende eines jeden Schuljahres entsprechende Leistungsnachweise erbringen. In welchem Rahmen, ob in einer Privatschule, im Familienunterricht oder konventionell in einer staatlichen Schule das zu erbringende Wissen vermittelt wird, obliegt der freien Entscheidung der Eltern. Bei Nichterbringung des Leistungsnachweises setzt zum Beginn des nächsten Schuljahres die Schulpflicht ein.**
**Selbstverständlich besteht bei einer Bildungspflicht weiterhin die Möglichkeit, unentgeltlich an einer staatlichen Schule zu lernen.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 101 (23 in Hessen)


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