03/20/2014, 20:30
Mit Verwunderung habe ich in der Ausgabe des „Darmstädter Echo“ vom 19. März die Darstellungen der Stadt Heppenheim zu den Vorgängen am Steigkopf zur Kenntnis genommen. Es wurde hier das Bild eines gewinnorientierten Umweltverschmutzers aufgezeichnet, das auf den Gastwirt Pfeifer absolut nicht zutrifft. Hierzu bedarf es einiger Klarstellungen:
Der Pächter, Jochen Pfeifer, betreibt seit mehr als 5 Jahren die zum Zankapfel gewordene Gaststätte „Zum Steigkopf“.
Vor fast drei Jahren wandte er sich an die Stadt HP und den Sängerbund 01, um die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung bei einer notwendigen Dachsanierung, der Erneuerung der Sanitärräume und der Modernisierung der Heizungsanlage zu erörtern. Nachdem sich beide, unter Bezugnahme auf die vertraglichen Regelungen, hierzu nicht bereit zeigten, war Herr Pfeifer uneingeschränkt bereit, die nötigen Investitionen zu tätigen. Vor dieser kostspieligen Maßnahme wollte er aber eine vorzeitige Verlängerung seines Pachtvertrages erwirken. Darum bemühte er sich zusammen mit seinen Rechtsanwälten. Im Laufe zahlreicher Anfragen an Sängerbund und Stadt stellte Herr Pfeifer immer wieder klar, dass er für alle möglichen Optionen zur Verfügung stehe. Denkbar war ein Kauf ebenso wie eine Verlängerung des Pachtvertrages mit dem Sängerbund oder aber direkt mit der Stadt.
Bereits zuvor hatte Herr Pfeifer beabsichtigt die Gaststätte mit einer modernen und immissionsarmen Gasheizung ausstatten zu lassen. Da die Stadt diesem Vorhaben widersprach investierte Herr Pfeifer in einen modernen doppelwandigen Heizöltank als Ersatz für den Tank, den er nach Ausführungen der Stadt im o.g. Artikel angeblich weiternutzte.
Im Laufe der Verhandlungen mit Stadt und Sängerbund wegen der übrigen anstehenden Investitionen ereignete sich eine Überschwemmung des Kellers am Steigkopf. Herr Pfeifer ließ die Ursache durch eine Fachfirma ermitteln. Dabei stellte sich ein weiterer Baumangel heraus, der wohl seit Errichtung des Gebäudes existierte: Ein Teil des Abwassers lief in den Wald.
Auf Herrn Pfeifers Veranlassung wurde allerdings sofort festgestellt, dass es sich nicht um Abwasser aus den Sanitärräumen oder um Fettrückstände handelt. Letztgenannte wurden und werden durch einen gesonderten Fettabscheider aufgefangen. Herr Pfeifer ließ sich von der Fachfirma ein Angebot zur Herstellung einer ordnungsgemäßen neuen Abwasserlösung erstellen. Verständlicherweise stellte er jedoch auch die Durchführung dieser Maßnahmen zurück, bis ihm entsprechende Investitionssicherheit durch Vertragsverlängerung in Aussicht gestellt würde. Gleichzeitig beauftragte er seine Anwälte damit, den soeben entdeckten Missstand gegenüber der Eigentümerin des Grundstücks, der Stadt Heppenheim, anzuzeigen. Die Gefahr einer wasserschutz- oder ordnungsrechtlichen Gewerbeuntersagung, die ihm sein Anwalt in Aussicht stellte nahm er in Kauf.