Region: Kalchreuth

Die Zerstörung fränkischer Dörfer muss gestoppt werden - siehe am Beispiel von Kalchreuth

Petition richtet sich an
Bürgermeister Otto Klaußner, Gemeinderat Kalchreuth

219 Unterschriften

100 %
151 von 140 für Quorum in Kalchreuth Kalchreuth

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  1. Gestartet August 2025
  2. Sammlung noch > 7 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

18.02.2026, 07:04

An den
Ersten Bürgermeister
Gemeinde Kalchreuth
Herrn Otto Klaußner
Kalchreuth, den 17.2.2026

Betreff: Bedenken zur Kanalbelastung durch das geplante Bauvorhaben in der Weißgasse (Bebauungsplan Nr. 35)

Teil 2 -

Der Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes auf die notwendige Grundwasserprüfung verdeutlicht, dass bislang wesentliche hydrologische Grundlagen fehlen. Ohne diese Daten können weder die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes noch die Auswirkungen zusätzlicher Versiegelung fachlich belastbar bewertet werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass das Wasserwirtschaftsamt ausdrücklich betont, dass Neubauflächen erst dann ausgewiesen werden dürfen, wenn eine ordnungsgemäße Entwässerung nach den geltenden Vorschriften nachvollziehbar nachgewiesen ist.
Wir fordern daher, dass vor der Ausweisung neuer Bauflächen ein vollständiges und fachlich fundiertes Entwässerungskonzept vorgelegt wird, das sowohl hydraulische Aspekte (Kanalnetz, Abfluss, Rückstau) als auch hydrologische Faktoren (Grundwasser, Hangwasser, Bodenverhältnisse) berücksichtigt.

Zudem halten wir es für unerlässlich, dass diese Gutachten von der Gemeinde – und nicht vom Investor – beauftragt werden, um Interessenkonflikte auszuschließen. Die Kosten können anschließend – wie im Erschließungsrecht üblich – dem Investor auferlegt werden. Wir empfehlen, hierfür ein unabhängiges, ausgewiesenes Fachinstitut zu beauftragen.
In der Antwort der Gemeinde vom 23.07.2025 (beglaubigter Auszug aus der Niederschrift) heißt es, dass „besondere Gefährdungen durch Hochwasser und Starkregenereignisse aufgrund der topographischen Lage des Baugebietes nicht zu erwarten seien“. Diese Einschätzung ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und fachlich unbegründet.

Angesichts der bekannten Hanglage und der bereits heute auftretenden Rückstau- und Überflutungsereignisse bitten wir um eine schriftlich belegte und fachlich nachvollziehbare Herleitung dieser Bewertung. Sollte diese Einschätzung ohne belastbare Grundlage erfolgt sein, stellt sich die Frage einer möglichen Haftung der Gemeinde im Schadensfall gegenüber betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern.

Sollte der Gemeinde bereits ein Entwässerungskonzept oder entsprechende Fachgutachten vorliegen, ersuchen wir um Einsicht in diese Unterlagen.

Abschließend bitten wir noch um Mitteilung:
• wie die Parkplatzsituation abschließend geregelt werden soll und
• in welchem Umfang Zufahrten und Wege für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge vorgesehen sind.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und die Bereitschaft zur transparenten Klärung dieser zentralen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Lebenswertes Kalchreuth


18.02.2026, 06:56

An den
Ersten Bürgermeister
Gemeinde Kalchreuth
Herrn Otto Klaußner
Kalchreuth, den 17.2.2026

Betreff: Bedenken zur Kanalbelastung durch das geplante Bauvorhaben in der Weißgasse (Bebauungsplan Nr. 35)
Sehr geehrter Herr Klaußner,
wir, die Bürgerinitiative Lebenswertes Kalchreuth, möchten erneut unsere erheblichen Bedenken hinsichtlich einer möglichen zusätzlichen Belastung des Kanalnetzes durch das geplante Bauvorhaben in der Weißgasse (Bebauungsplan Nr. 35) zum Ausdruck bringen.
Bereits heute kommt es bei Starkregenereignissen nicht nur in angrenzenden Grundstücken, sondern auch in weiteren im Umfeld der Weißgasse gelegenen Bereichen zu Überflutungen, Rückstauungen und vollgelaufenen Kellern. Diese wiederkehrenden Vorkommnisse machen deutlich, dass das bestehende Kanalnetz bereits jetzt an seine Kapazitätsgrenzen stößt.
Unsere Sorgen werden nicht nur von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern geteilt, sondern ausdrücklich auch vom Wasserwirtschaftsamt. In dessen Stellungnahme gegenüber der Gemeinde vom 30.07.2025 (s. Anlage), in die wir Einsicht genommen haben, weist das Amt auf mehrere Punkte hin, die aus unserer Sicht von der Gemeinde sorgfältig zu prüfen und zu beantworten sind.
Wir bitten Sie daher, uns mitzuteilen, welche Maßnahmen die Gemeinde zu den folgenden Punkten des Wasserwirtschaftsamtes plant, wer jeweils für die Umsetzung verantwortlich ist und wann diese erfolgen soll:

1. Grundwasseruntersuchung
Vor Baubeginn soll durch geeignete Untergrunderkundungen festgestellt werden, wie hoch das Grundwasser ansteht.

2. Grundwasserabsenkung
Permanente Grundwasserabsenkungen werden grundsätzlich nicht befürwortet. Bei hohen Grundwasserständen sind Keller als wasserdichte Wannen auszuführen.

3. Niederschlagswasser – Planung der Gemeinde (Mischsystem, gedrosselte Einleitung) und Bewertung des Wasserwirtschaftsamtes (§ 55 WHG)
Laut Bebauungsplan Nr. 35 ist vorgesehen, die Entwässerung im Mischsystem zu führen; die Einleitung von Niederschlagswasser in die Mischwasserkanalisation soll gedrosselt erfolgen.
Wie das Wasserwirtschaftsamt in seiner Stellungnahme ausführt, soll nach § 55 WHG Niederschlagswasser vorrangig ortsnah versickert oder verrieselt werden bzw. – getrennt vom Schmutzwasser – einem Gewässer zugeführt werden, sofern dem keine wasserwirtschaftlichen oder öffentlich rechtlichen Belange entgegenstehen. Bei Entwässerung im Trennsystem ist eine ortsnahe Versickerung vorrangig umzusetzen. Nur wenn diese nachweislich nicht möglich ist und die wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden, kann einer Einleitung in ein Oberflächengewässer zugestimmt werden.
Diese Grundsätze stellen die im Bebauungsplan vorgesehene Führung im Mischsystem in Frage und erfordern eine prüfbare Begründung, wenn von der Vorranglösung abgewichen werden soll.
3.1 Welches Vorgehen ist im Plangebiet konkret vorgesehen?
• Liegen Nachweise zur (Un )Möglichkeit der ortsnahen Versickerung/Verrieselung vor (Boden, Grundwasser, Hanglage, Flächenverfügbarkeit)?
• Wie wird die Forderung des Wasserwirtschaftsamtes im Verhältnis zur Mischsystem Planung berücksichtigt?
3.2 Betrieb der Kanalisation
Das Wasserwirtschaftsamt weist darauf hin, dass der Betreiber der Kanalisation den ordnungsgemäßen Betrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sicherzustellen hat.
• Wir bitten daher um Mitteilung, welche Vorgaben, Bemessungsgrundlagen und technischen Standards hierbei zugrunde gelegt werden.
3.3 Kommunale Überflutungsvorsorge
Vom Wasserwirtschaftsamt wird empfohlen, Betrachtungen und Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Überflutungsvorsorge vorzunehmen.
• Wir bitten um Auskunft, in welchem Umfang solche Maßnahmen geplant sind bzw. bereits umgesetzt wurden und wie diese in das Entwässerungskonzept des Baugebietes einfließen.
3.4 Welche Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung sind vorgesehen?
• Regenwassersammelbehälter (Nutzung/Retention)
• Dachbegrünungen (Retention/Verzögerung)
• Offene Wasserflächen / Mulden Rigolen / Rückhaltevolumen oder vergleichbare Einrichtungen

4. Abwasserbeseitigung
Nach Mitteilung des Wasserwirtschaftsamtes ist die Fläche des Bebauungsplanes nur teilweise in den abwassertechnischen Unterlagen der Gemeinde enthalten, die dem wasserrechtlichen Bescheid vom 12.02.2020 zugrunde liegen.
• Wie plant die Gemeinde in diesem Punkt weiter vorzugehen?

5. Gewässer / Hochwasser / Starkregen
5.1 Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Erhalt und die Funktion bestehender, oberhalb liegender Entwässerungsanlagen (z. B. Drainagesammler, Gräben) sicherzustellen?
5.2 In welchem Umfang wurde die Arbeitshilfe des Bayerischen Staatsministeriums „Hochwasser und Starkregenrisiken in der Bauplanung“ berücksichtigt und wurde eine Risikoabschätzung vorgenommen?
5.3 Wie wird gewährleistet, dass die Entwässerung bei Hanglage ordnungsgemäß funktioniert und bestehende Bebauungen geschützt bleiben?


31.01.2026, 06:39

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir hoffen, Sie und Ihre Familien sind gut ins neue Jahr gestartet. Wir wünschen
Ihnen alles Gute.
Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Stand unseres Engagements zum
geplanten Bauprojekt „Weißgasse“

1. Starke Beteiligung innerhalb der Einwendungsfrist
Viele Bürgerinnen und Bürger haben fristgerecht Einwendungen eingereicht – ein
klares Zeichen für das hohe öffentliche Interesse an einer ortsverträglichen
Entwicklung.
Nach Auskunft des Bauamts sollen alle Einsenderinnen und Einsender eine
schriftliche Rückmeldung erhalten; diese Rückmeldungen liegen nach unserem
Kenntnisstand - noch nicht vor.
Die Einwendungen wurden formal abgewogen, aus unserer Sicht jedoch knapp.
Grundlage: uns vorliegende Unterlagen der Gemeinde (nach Terminvereinbarung
einsehbar).

2. Gespräch mit der Fraktion der Grünen
Vor der Gemeinderatssitzung am 13. November 2025 suchten wir den Austausch mit
den Grünen, um auf den ökologischen Wert der Streuobstwiese hinzuweisen.
Trotz offenen Dialogs blieb dies ohne erkennbaren Einfluss auf die
Beschlussfassung. Wir hätten uns von den Grünen eine kritischere Prüfung der
Bebauung gewünscht, insbesondere zu Umwelt- und Naturschutz Fragen.

3. Gemeinderatssitzung am 13. November 2025
Das Bauvorhaben Weißgasse wurde mehrheitlich beschlossen. Laut Protokoll
stimmten CSU und Bündnis 90/Die Grünen zu;

!!! die Freien Wähler lehnten geschlossen ab – dafür unser herzliches
Dankeschön !!!

In seiner Stellungnahme begründete Herr Wölfel von den Freien Wählern, warum die
Fraktion der Freien Wähler das Bauprojekt in der so vom Investor geplanten Form
ablehnt. Sein Statement wurde von den zahlreich erschienenen Bürgerinnen und
Bürgern mit großem Applaus bedacht; der Saal war voll.
Die ausführliche Stellungnahme der Freien Wähler zum Bauprojekt Weißgasse findet
man unter
www.fw-kalchreuth.de/aktuelles/aktuelles-details/stellungnahme-zum-
Bauvorhaben-Weissgasse

Die Stellungnahmen der CSU und der Grünen wurden vom Publikum mit sichtbarer
Enttäuschung aufgenommen.

4. Akteneinsicht – Punkte der weiteren Klärung
Unsere Einsicht in die Akten ergab folgende offene Fragen:
• Hydrologisches Gutachten: Sorgen zur Kanalisation bestehen (es gab in der
Weißgasse sowie in den angrenzenden Straßen in den letzten Jahren immer
wieder überflutete Keller); ein solches Gutachten ist nach Aktenlage nicht
dokumentiert.
• Wasserwirtschaftsamt: Stellungnahme vom 30.7.25 äußert Bedenken zu
Kanalführung/Entwässerung und Grundwasser sowie Empfehlungen –
Umsetzung ist nach unserer Wahrnehmung offen.
• Artenschutzgutachten: Investor-beauftragt; Fragen zu Vollständigkeit und
Erhebungszeitpunkt werden von einer Fachperson geprüft.
 Zwischen März und September darf kein Abriss erfolgen - Brutzeit
• Technische Aspekte: Zufahrt für Feuerwehr/Rettungsdienste zu prüfen;
Stellplätze und Entwässerung erfordern nach Einschätzung Nachbesserung.
Es besteht das Risiko, dass man sich freikauft von Stellplätzen.
• Kanalisation: Wasserwirtschaftsamt empfiehlt Sachverständigengutachten, um
Belastungen und Folgekosten für Gemeinde/Anwohner zu vermeiden.

5. Nächste Schritte
Nach Auskunft des Bauamts-Leiters (Dezember 2025):
1. Investor überarbeitet Projekt (z. B. Stellplätze).
2. Erneute Gemeinderatsberatung.
3. Öffentliche Auslegung.
4. Einmonatige Einwendungsfrist für Bürger.
5. Abwägung und finaler Beschluss.
Das Verfahren läuft weiter – Sie können erneut einwenden!

6. Ihre Unterstützung gesucht
Wir brauchen Kontakte/Unterstützung oder Expertise zu Hydrologie, Kanalisation,
Artenschutz oder Ortsplanung. Sind Sie Fachperson oder kennen Sie welche?
Melden Sie sich bitte bei uns.

7. Ausblick – für ein lebenswertes Kalchreuth
Andere Projekte (z. B. Rathausstraße) zeigen: Verkaufsrisiken müssen geprüft
werden. Wir plädieren für Nutzung bestehender Flächen vor neuer
Ökologiebelastung.

Als ehrenamtliche Initiative arbeiten wir sachlich auf Basis öffentlicher Unterlagen,
um transparenten Dialog zu fördern.

Am 8. März 2026 sind Gemeinderatswahlen – Ihre Stimme zählt!

Herzliche Grüße
Bürgerinitiative Lebenswertes Kalchreuth
Ralf Hilt u. a.



11.11.2025, 10:57

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

in unserer letzten Mitteilung hat sich leider ein Fehler eingeschlichen: Der Termin der Gemeinderatssitzung wurde an einer Stelle versehentlich falsch angegeben.

Richtig ist: Donnerstag, 13.11.2025 um 19:00 Uhr.

Wir bitten um Entschuldigung für das Versehen und hoffen, dass ihr euch den korrekten Termin einrichten könnt. Eure Anwesenheit ist wichtig – sie macht sichtbar, was uns bewegt.

Herzliche Grüße Eure Bürgerinitiative „Lebenswertes Kalchreuth"


10.11.2025, 13:14

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Petition,

wir möchten uns ganz herzlich für Ihre großartige Unterstützung unserer Petition „Die Zerstörung fränkischer Dörfer muss gestoppt werden – siehe am Beispiel Kalchreuth“ bedanken.
Dank Ihres Engagements haben wir in kurzer Zeit das Quorum erreicht– ein Erfolg, den nur etwa 11 bis 15 Prozent aller Petitionen schaffen. Das ist ein gemeinsamer Erfolg, auf den wir stolz sein können.
Besonders erfreulich: 147 Stimmen aus Kalchreuth (insgesamt 210 Unterschriften) sind über die Plattform eingegangen. Zusätzlich haben wir über 200 Unterschriften direkt in Kalchreuth gesammelt. Dieses klare Signal zeigt: Das geplante Bauvorhaben in der Weißgasse wird in seiner derzeitigen Form nicht von der Bevölkerung akzeptiert.
Ebenso erfreulich ist der große Zuspruch zu unserem Alternativvorschlag, der den Erhalt des Ortsbildes und der Natur mit einer maßvollen Entwicklung verbindet. Ein herzliches Dankeschön auch für die vielen sachlichen, fundierten und konstruktiven Kommentare auf der Petitionsseite. Ihre Beiträge spiegeln gelebtes Bürgerschaftsengagement wider und machen deutlich, wie wichtig uns allen der Schutz und die Zukunft unseres Dorfes sind.
___
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Donnerstag, 13.11.2025, 19:00 Uhr
Tagesordnung, die für uns relevanten Punkte:
5. Petition der Bürgerinitiative Lebenswertes Kalchreuth; Die Zerstörung fränkischer Dörfer muss gestoppt werden – siehe am Beispiel von Kalchreuth
6. Bebauungsplan Kalchreuth Nr. 35 „Weißgasse“ und 12. Änderung Flächennutzungsplan; Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

Wir kommen – Sie auch? Wäre prima!!!
Nach wie vor gilt es zu vermeiden, dass die Streuobstwiese mit den alten Baumbeständen (Wahlnussbäume, alte Apfelsorten, Reneklodenbäume) als Baugebiet ausgewiesen wird.

___

Bisherige Schritte der Bürgerinitiative

• Bürgermeister und Gemeinderat wurden schriftlich informiert; übergeben wurden dabei sowohl die Unterschriften der Befragungsaktion als auch die Petition.
Beigefügt waren zudem die Stellungnahme des Bundes Naturschutzes, der sich gegen das Bauvorhaben in seiner derzeitigen Form ausspricht, sowie eine Liste mit 35 Vogelarten, die im Kirschgarten vorkommen.
• Eine Anzeige im Wochenblatt und ein Flyer zur Petition wurden veröffentlicht.
• In der nächsten Ausgabe des Wochenblatts wird das Erreichen des Quorums thematisiert.
• Bürgermeister Klaußner und der Gemeinderat wurden von Openpetition und um eine Stellungnahme zum Bauvorhaben gebeten. Siehe auch Pkt. 5 der Tagesordnung.
___
Weitere Entwicklungen und offene Punkte
In unserem Schreiben an den Bürgermeister haben wir gebeten,
• vor einer Genehmigung ein hydrologisches Gutachten einzuholen – dem wurde inzwischen entsprochen,
• ein vom Investor unabhängiges artenschutzrechtliches Gutachten zu beauftragen,
• sowie die Frage zu klären, wer die Kosten möglicher Kanalerweiterungen oder -sanierungen trägt.
Auf Letzteres steht eine Antwort noch aus. In der letzten Gemeinderatssitzung entstand allerdings der Eindruck, dass die Gemeinde – und somit die Bürgerinnen und Bürger – und nicht der Investor dafür aufkommen müssten. Hier warten wir noch auf eine verbindliche Klärung.

___
Wir halten Sie weiterhin informiert und hoffen auf Ihre anhaltende Unterstützung.
Gemeinsam setzen wir uns für ein lebenswertes, naturnahes und charaktervolles Kalchreuth ein.

Mit herzlichen Grüßen
Ihre Bürgerinitiative „Lebenswertes Kalchreuth“


06.11.2025, 00:00

openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament eine persönliche Stellungnahme angefordert.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/die-zerstoerung-fraenkischer-doerfer-muss-gestoppt-werden-siehe-am-beispiel-von-kalchreuth

Warum fragen wir das Parlament?

Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.

Was können Sie tun?

Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.
Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich überwiegend aus Kleinspenden unserer Nutzer.


25.08.2025, 03:04

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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