Region: Kalchreuth

Die Zerstörung fränkischer Dörfer muss gestoppt werden - siehe am Beispiel von Kalchreuth

Petition is addressed to
Bürgermeister Otto Klaußner, Gemeinderat Kalchreuth

217 Signatures

100 %
151 from 140 for quorum in Kalchreuth Kalchreuth

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  1. Launched August 2025
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Petition addressed to: Bürgermeister Otto Klaußner, Gemeinderat Kalchreuth

Wie lange lassen wir fränkische Dörfer noch zerstören?
Was gerade in Kalchreuth geplant wird, ist kein Einzelfall - es ist der Ausdruck eines Zeitgeists, der
unseren fränkischen Gemeinden Stück für Stück Ihre Identität, ihre Kultur und ihren Charme raubt.

In der Weißgasse soll ein Bauprojekt entstehen, das mit extremer Verdichtung, Naturzerstörung und Profitdenken die gewachsene Dorfstruktur verdrängt. Wo heute noch Obstwiesen, Ruhe und Lebensqualität herrschen, drohen bald versiegelte Flächen, überlastete Infrastruktur und anonyme Wohnblocks.
Kalchreuth steht exemplarisch für viele Orte in Franken, die unter dem Druck von Investoren leiden. Grundstücksspekulation darf nicht über das Wohl der Bürger/innen gestellt werden.
Der Bund Naturschutz hat sich in einer offiziellen Stellungnahme gegen das so geplante Projekt in der Weißgasse 19 ausgesprochen. Er warnt vor den negativen Folgen für Natur, Artenvielfalt und das Ortsbild.

Unsere Forderung:
Wir fordern die Gemeinde auf, das geplante Bauvorhaben in seiner derzeitigen Dimension zu stoppen und stattdessen eine Lösung zu erarbeiten, die den Bedürfnissen nach Wohnraum ebenso Rechnung trägt wie dem Schutz von Natur, Schutz des Ortscharakters, Landschaftsbild und Lebensqualität aller Dorfbewohner.

Die Bürgerinitiative Lebenswertes Kalchreuth spricht sich für eine maßvolle Bebauung aus. Denkbar wäre im südlichen Teil des Grundstückes die Errichtung von maximal zwei Mehrfamilienhäusern mit zusammen 18 Wohneinheiten. So könnte neuer Wohnraum und der Erhalt von Natur in Einklang gebracht werden

Mit unserer Unterschrift bekennen wir uns für den Erhalt des Kirschgartens, für den Schutz der ansässigen Tierwelt und für eine verantwortungsvolle, zukunftsorientierte Ortsentwicklung.

Reason

Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der bisher einer Familie Heimat und Lebensgrundlage war, wurde aufgegeben. Nach Aufgabe des Betriebs wurde das Anwesen samt angrenzendem Kirschgarten von einem Investor erworben. Auf dieser Fläche sind nun 27 Wohneinheiten in Form von drei Mehrfamilienhäusern und vier Reihenhäusern vorgesehen – insgesamt bedeutet dies eine Ansiedlung von rund 70 bis 80 Personen.
Unsere Bedenken:

  • Massive Nachverdichtung: Der geplante Umfang übersteigt in gravierender Weise die ortsübliche Bebauungsstruktur und beeinträchtigt das gewachsene Dorfbild erheblich.
  • Verlust von Naturraum: Für das Projekt sollen Obst- und Nussbäume gefällt werden. Der Kirschgarten, der bisher als grüner Rückzugsraum wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tierarten bot, würde nahezu vollständig versiegelt.
  • Zunahme von Immissionen: Ein erheblicher Mehrverkehr durch Pkw-Belastung wäre zwangsläufig die Folge.
  • Überlastung der Infrastruktur z.B. Kanal, Gefahr der Überflutung
  • Ökologische AspekteDer Bund Naturschutz hat bereits deutlich gemacht, dass der dargestellte Umfang der Bebauung weder natur- noch umweltverträglich ist und eine Überarbeitung dringend nötig ist.

Offizielle Unterlagen zur Bauleitplanung findet man unter: www.kalchreuth.de
Wirtschaft & Bauen - Bauleitplanung - Weißgasse

Danke für Ihre Unterstützung !

Thank you so much for your support, Lebenswertes Kalchreuth, Kalchreuth
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Petition details

Petition started: 08/20/2025
Collection ends: 05/19/2026
Region: Kalchreuth
Topic: Construction

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News

  • An den
    Ersten Bürgermeister
    Gemeinde Kalchreuth
    Herrn Otto Klaußner
    Kalchreuth, den 17.2.2026

    Betreff: Bedenken zur Kanalbelastung durch das geplante Bauvorhaben in der Weißgasse (Bebauungsplan Nr. 35)

    Teil 2 -

    Der Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes auf die notwendige Grundwasserprüfung verdeutlicht, dass bislang wesentliche hydrologische Grundlagen fehlen. Ohne diese Daten können weder die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes noch die Auswirkungen zusätzlicher Versiegelung fachlich belastbar bewertet werden.

    In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass das Wasserwirtschaftsamt ausdrücklich betont, dass Neubauflächen erst dann ausgewiesen werden dürfen, wenn eine ordnungsgemäße Entwässerung nach den geltenden Vorschriften nachvollziehbar nachgewiesen ist.
    Wir fordern daher, dass vor der Ausweisung neuer Bauflächen ein vollständiges und fachlich fundiertes Entwässerungskonzept vorgelegt wird, das sowohl hydraulische Aspekte (Kanalnetz, Abfluss, Rückstau) als auch hydrologische Faktoren (Grundwasser, Hangwasser, Bodenverhältnisse) berücksichtigt.

    Zudem halten wir es für unerlässlich, dass diese Gutachten von der Gemeinde – und nicht vom Investor – beauftragt werden, um Interessenkonflikte auszuschließen. Die Kosten können anschließend – wie im Erschließungsrecht üblich – dem Investor auferlegt werden. Wir empfehlen, hierfür ein unabhängiges, ausgewiesenes Fachinstitut zu beauftragen.
    In der Antwort der Gemeinde vom 23.07.2025 (beglaubigter Auszug aus der Niederschrift) heißt es, dass „besondere Gefährdungen durch Hochwasser und Starkregenereignisse aufgrund der topographischen Lage des Baugebietes nicht zu erwarten seien“. Diese Einschätzung ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und fachlich unbegründet.

    Angesichts der bekannten Hanglage und der bereits heute auftretenden Rückstau- und Überflutungsereignisse bitten wir um eine schriftlich belegte und fachlich nachvollziehbare Herleitung dieser Bewertung. Sollte diese Einschätzung ohne belastbare Grundlage erfolgt sein, stellt sich die Frage einer möglichen Haftung der Gemeinde im Schadensfall gegenüber betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern.

    Sollte der Gemeinde bereits ein Entwässerungskonzept oder entsprechende Fachgutachten vorliegen, ersuchen wir um Einsicht in diese Unterlagen.

    Abschließend bitten wir noch um Mitteilung:
    • wie die Parkplatzsituation abschließend geregelt werden soll und
    • in welchem Umfang Zufahrten und Wege für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge vorgesehen sind.
    Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und die Bereitschaft zur transparenten Klärung dieser zentralen Fragen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bürgerinitiative Lebenswertes Kalchreuth
  • An den
    Ersten Bürgermeister
    Gemeinde Kalchreuth
    Herrn Otto Klaußner
    Kalchreuth, den 17.2.2026

    Betreff: Bedenken zur Kanalbelastung durch das geplante Bauvorhaben in der Weißgasse (Bebauungsplan Nr. 35)
    Sehr geehrter Herr Klaußner,
    wir, die Bürgerinitiative Lebenswertes Kalchreuth, möchten erneut unsere erheblichen Bedenken hinsichtlich einer möglichen zusätzlichen Belastung des Kanalnetzes durch das geplante Bauvorhaben in der Weißgasse (Bebauungsplan Nr. 35) zum Ausdruck bringen.
    Bereits heute kommt es bei Starkregenereignissen nicht nur in angrenzenden Grundstücken, sondern auch in weiteren im Umfeld der Weißgasse gelegenen Bereichen zu Überflutungen, Rückstauungen und vollgelaufenen Kellern. Diese wiederkehrenden Vorkommnisse machen deutlich, dass das bestehende Kanalnetz bereits jetzt an seine Kapazitätsgrenzen stößt.
    Unsere Sorgen werden nicht nur von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern geteilt, sondern ausdrücklich auch vom Wasserwirtschaftsamt. In dessen Stellungnahme gegenüber der Gemeinde vom 30.07.2025 (s. Anlage), in die wir Einsicht genommen haben, weist das Amt auf mehrere Punkte hin, die aus unserer Sicht von der Gemeinde sorgfältig zu prüfen und zu beantworten sind.
    Wir bitten Sie daher, uns mitzuteilen, welche Maßnahmen die Gemeinde zu den folgenden Punkten des Wasserwirtschaftsamtes plant, wer jeweils für die Umsetzung verantwortlich ist und wann diese erfolgen soll:

    1. Grundwasseruntersuchung
    Vor Baubeginn soll durch geeignete Untergrunderkundungen festgestellt werden, wie hoch das Grundwasser ansteht.

    2. Grundwasserabsenkung
    Permanente Grundwasserabsenkungen werden grundsätzlich nicht befürwortet. Bei hohen Grundwasserständen sind Keller als wasserdichte Wannen auszuführen.

    3. Niederschlagswasser – Planung der Gemeinde (Mischsystem, gedrosselte Einleitung) und Bewertung des Wasserwirtschaftsamtes (§ 55 WHG)
    Laut Bebauungsplan Nr. 35 ist vorgesehen, die Entwässerung im Mischsystem zu führen; die Einleitung von Niederschlagswasser in die Mischwasserkanalisation soll gedrosselt erfolgen.
    Wie das Wasserwirtschaftsamt in seiner Stellungnahme ausführt, soll nach § 55 WHG Niederschlagswasser vorrangig ortsnah versickert oder verrieselt werden bzw. – getrennt vom Schmutzwasser – einem Gewässer zugeführt werden, sofern dem keine wasserwirtschaftlichen oder öffentlich rechtlichen Belange entgegenstehen. Bei Entwässerung im Trennsystem ist eine ortsnahe Versickerung vorrangig umzusetzen. Nur wenn diese nachweislich nicht möglich ist und die wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden, kann einer Einleitung in ein Oberflächengewässer zugestimmt werden.
    Diese Grundsätze stellen die im Bebauungsplan vorgesehene Führung im Mischsystem in Frage und erfordern eine prüfbare Begründung, wenn von der Vorranglösung abgewichen werden soll.
    3.1 Welches Vorgehen ist im Plangebiet konkret vorgesehen?
    • Liegen Nachweise zur (Un )Möglichkeit der ortsnahen Versickerung/Verrieselung vor (Boden, Grundwasser, Hanglage, Flächenverfügbarkeit)?
    • Wie wird die Forderung des Wasserwirtschaftsamtes im Verhältnis zur Mischsystem Planung berücksichtigt?
    3.2 Betrieb der Kanalisation
    Das Wasserwirtschaftsamt weist darauf hin, dass der Betreiber der Kanalisation den ordnungsgemäßen Betrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sicherzustellen hat.
    • Wir bitten daher um Mitteilung, welche Vorgaben, Bemessungsgrundlagen und technischen Standards hierbei zugrunde gelegt werden.
    3.3 Kommunale Überflutungsvorsorge
    Vom Wasserwirtschaftsamt wird empfohlen, Betrachtungen und Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Überflutungsvorsorge vorzunehmen.
    • Wir bitten um Auskunft, in welchem Umfang solche Maßnahmen geplant sind bzw. bereits umgesetzt wurden und wie diese in das Entwässerungskonzept des Baugebietes einfließen.
    3.4 Welche Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung sind vorgesehen?
    • Regenwassersammelbehälter (Nutzung/Retention)
    • Dachbegrünungen (Retention/Verzögerung)
    • Offene Wasserflächen / Mulden Rigolen / Rückhaltevolumen oder vergleichbare Einrichtungen

    4. Abwasserbeseitigung
    Nach Mitteilung des Wasserwirtschaftsamtes ist die Fläche des Bebauungsplanes nur teilweise in den abwassertechnischen Unterlagen der Gemeinde enthalten, die dem wasserrechtlichen Bescheid vom 12.02.2020 zugrunde liegen.
    • Wie plant die Gemeinde in diesem Punkt weiter vorzugehen?

    5. Gewässer / Hochwasser / Starkregen
    5.1 Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Erhalt und die Funktion bestehender, oberhalb liegender Entwässerungsanlagen (z. B. Drainagesammler, Gräben) sicherzustellen?
    5.2 In welchem Umfang wurde die Arbeitshilfe des Bayerischen Staatsministeriums „Hochwasser und Starkregenrisiken in der Bauplanung“ berücksichtigt und wurde eine Risikoabschätzung vorgenommen?
    5.3 Wie wird gewährleistet, dass die Entwässerung bei Hanglage ordnungsgemäß funktioniert und bestehende Bebauungen geschützt bleiben?
  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
    wir hoffen, Sie und Ihre Familien sind gut ins neue Jahr gestartet. Wir wünschen
    Ihnen alles Gute.
    Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Stand unseres Engagements zum
    geplanten Bauprojekt „Weißgasse“

    1. Starke Beteiligung innerhalb der Einwendungsfrist
    Viele Bürgerinnen und Bürger haben fristgerecht Einwendungen eingereicht – ein
    klares Zeichen für das hohe öffentliche Interesse an einer ortsverträglichen
    Entwicklung.
    Nach Auskunft des Bauamts sollen alle Einsenderinnen und Einsender eine
    schriftliche Rückmeldung erhalten; diese Rückmeldungen liegen nach unserem
    Kenntnisstand - noch nicht vor.
    Die Einwendungen wurden formal abgewogen, aus unserer Sicht jedoch knapp.
    Grundlage: uns vorliegende Unterlagen der Gemeinde (nach Terminvereinbarung
    einsehbar).

    2. Gespräch mit der Fraktion der Grünen
    Vor der Gemeinderatssitzung am 13. November 2025 suchten wir den Austausch mit
    den Grünen, um auf den ökologischen Wert der Streuobstwiese hinzuweisen.
    Trotz offenen Dialogs blieb dies ohne erkennbaren Einfluss auf die
    Beschlussfassung. Wir hätten uns von den Grünen eine kritischere Prüfung der
    Bebauung gewünscht, insbesondere zu Umwelt- und Naturschutz Fragen.

    3. Gemeinderatssitzung am 13. November 2025
    Das Bauvorhaben Weißgasse wurde mehrheitlich beschlossen. Laut Protokoll
    stimmten CSU und Bündnis 90/Die Grünen zu;

    !!! die Freien Wähler lehnten geschlossen ab – dafür unser herzliches
    Dankeschön !!!

    In seiner Stellungnahme begründete Herr Wölfel von den Freien Wählern, warum die
    Fraktion der Freien Wähler das Bauprojekt in der so vom Investor geplanten Form
    ablehnt. Sein Statement wurde von den zahlreich erschienenen Bürgerinnen und
    Bürgern mit großem Applaus bedacht; der Saal war voll.
    Die ausführliche Stellungnahme der Freien Wähler zum Bauprojekt Weißgasse findet
    man unter
    https://www.fw-kalchreuth.de/aktuelles/aktuelles-details/stellungnahme-zum-
    Bauvorhaben-Weissgasse

    Die Stellungnahmen der CSU und der Grünen wurden vom Publikum mit sichtbarer
    Enttäuschung aufgenommen.

    4. Akteneinsicht – Punkte der weiteren Klärung
    Unsere Einsicht in die Akten ergab folgende offene Fragen:
    • Hydrologisches Gutachten: Sorgen zur Kanalisation bestehen (es gab in der
    Weißgasse sowie in den angrenzenden Straßen in den letzten Jahren immer
    wieder überflutete Keller); ein solches Gutachten ist nach Aktenlage nicht
    dokumentiert.
    • Wasserwirtschaftsamt: Stellungnahme vom 30.7.25 äußert Bedenken zu
    Kanalführung/Entwässerung und Grundwasser sowie Empfehlungen –
    Umsetzung ist nach unserer Wahrnehmung offen.
    • Artenschutzgutachten: Investor-beauftragt; Fragen zu Vollständigkeit und
    Erhebungszeitpunkt werden von einer Fachperson geprüft.
     Zwischen März und September darf kein Abriss erfolgen - Brutzeit
    • Technische Aspekte: Zufahrt für Feuerwehr/Rettungsdienste zu prüfen;
    Stellplätze und Entwässerung erfordern nach Einschätzung Nachbesserung.
    Es besteht das Risiko, dass man sich freikauft von Stellplätzen.
    • Kanalisation: Wasserwirtschaftsamt empfiehlt Sachverständigengutachten, um
    Belastungen und Folgekosten für Gemeinde/Anwohner zu vermeiden.

    5. Nächste Schritte
    Nach Auskunft des Bauamts-Leiters (Dezember 2025):
    1. Investor überarbeitet Projekt (z. B. Stellplätze).
    2. Erneute Gemeinderatsberatung.
    3. Öffentliche Auslegung.
    4. Einmonatige Einwendungsfrist für Bürger.
    5. Abwägung und finaler Beschluss.
    Das Verfahren läuft weiter – Sie können erneut einwenden!

    6. Ihre Unterstützung gesucht
    Wir brauchen Kontakte/Unterstützung oder Expertise zu Hydrologie, Kanalisation,
    Artenschutz oder Ortsplanung. Sind Sie Fachperson oder kennen Sie welche?
    Melden Sie sich bitte bei uns.

    7. Ausblick – für ein lebenswertes Kalchreuth
    Andere Projekte (z. B. Rathausstraße) zeigen: Verkaufsrisiken müssen geprüft
    werden. Wir plädieren für Nutzung bestehender Flächen vor neuer
    Ökologiebelastung.

    Als ehrenamtliche Initiative arbeiten wir sachlich auf Basis öffentlicher Unterlagen,
    um transparenten Dialog zu fördern.

    Am 8. März 2026 sind Gemeinderatswahlen – Ihre Stimme zählt!

    Herzliche Grüße
    Bürgerinitiative Lebenswertes Kalchreuth
    Ralf Hilt u. a.

Eine wichtige und sehr gut formulierte Petition – danke für das Engagement für unser Dorf und unsere Natur! Endlich spricht jemand aus, was viele denken. Der Kirschgarten muss erhalten bleiben! Ich unterstütze das voll und ganz. Maßvolle Bebauung statt Naturzerstörung – das ist der richtige Weg. Danke an die Bürgerinitiative Lebenswertes Kalchreuth für diesen sachlichen und konstruktiven Vorschlag. So geht verantwortungsvolle Ortsentwicklung.

Das ist eine klassische Nimby Petition. Sich Vehement gegen ein Thema Stimmen ohne eine praktikable und wirtschaftliche Lösung für den Bauherrn vorzulegen. Dass sich ein Ortsbild mit der Zeit verändert ist ganz normal. Im Ballungsraum Nürnberg herrscht ein Wohnraummangel. Auch weil die Menschen gerne am Land wohnen. Ich wohne selbst in so einem Dorf in der Nähe, wo gleiches passiert. Dieser kann nur durch Neubau bekämpft werden. Auch sollte es positiv gesehen werden, dass Neubau stattfindet.

Why people sign

Die Sanierung/ Neugestaltung im Objekt mag wünschenswert sein, dabei soll aber nach meinem Gefühl das Ensemble eines traditionellen Bauernhofs erhalten bleiben. Keinesfalls darf die Wiese und der üppige Baumbestand (es ist fast der dichteste und vollste in der Nähe des Dorfkerns) dem Bauvorhaben zum Opfer fallen. Kalchreuth hat unter vielen Dörfern den Vorzug, noch nicht durch Verdichtung ruiniert zu sein. Viel eher sollte der längere Leerstand einiger Gebäude durch neue Regelungen bekämpft werden.

Weil Natur erhalten bleiben soll und dieses Gebiet sehr wichtig ist. Da Kalchreuth meine Heimat ist, ist es mir auch wichtig, dass diese Dorf ein lebenswerter Ort bleibt.

Dorf soll in seiner bisherigen Struktur erhalten bleiben

Dorfentwicklung , Schutz unserer Kinder

Der Charm und damit auch der Erholungsfaktor von Kalchreuth darf nicht dem zerstört werden.
Überall werden Grünflächen in Wohngebieten geschaffen, hier sind sie schon vorhanden und sollen vernichtet werden.

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