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An den
Ersten Bürgermeister
Gemeinde Kalchreuth
Herrn Otto Klaußner
Kalchreuth, den 17.2.2026
Betreff: Bedenken zur Kanalbelastung durch das geplante Bauvorhaben in der Weißgasse (Bebauungsplan Nr. 35)
Teil 2 -
Der Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes auf die notwendige Grundwasserprüfung verdeutlicht, dass bislang wesentliche hydrologische Grundlagen fehlen. Ohne diese Daten können weder die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes noch die Auswirkungen zusätzlicher Versiegelung fachlich belastbar bewertet werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass das Wasserwirtschaftsamt ausdrücklich betont, dass Neubauflächen erst dann ausgewiesen werden dürfen, wenn eine ordnungsgemäße Entwässerung nach den geltenden Vorschriften nachvollziehbar nachgewiesen ist.
Wir fordern daher, dass vor der Ausweisung neuer Bauflächen ein vollständiges und fachlich fundiertes Entwässerungskonzept vorgelegt wird, das sowohl hydraulische Aspekte (Kanalnetz, Abfluss, Rückstau) als auch hydrologische Faktoren (Grundwasser, Hangwasser, Bodenverhältnisse) berücksichtigt.
Zudem halten wir es für unerlässlich, dass diese Gutachten von der Gemeinde – und nicht vom Investor – beauftragt werden, um Interessenkonflikte auszuschließen. Die Kosten können anschließend – wie im Erschließungsrecht üblich – dem Investor auferlegt werden. Wir empfehlen, hierfür ein unabhängiges, ausgewiesenes Fachinstitut zu beauftragen.
In der Antwort der Gemeinde vom 23.07.2025 (beglaubigter Auszug aus der Niederschrift) heißt es, dass „besondere Gefährdungen durch Hochwasser und Starkregenereignisse aufgrund der topographischen Lage des Baugebietes nicht zu erwarten seien“. Diese Einschätzung ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und fachlich unbegründet.
Angesichts der bekannten Hanglage und der bereits heute auftretenden Rückstau- und Überflutungsereignisse bitten wir um eine schriftlich belegte und fachlich nachvollziehbare Herleitung dieser Bewertung. Sollte diese Einschätzung ohne belastbare Grundlage erfolgt sein, stellt sich die Frage einer möglichen Haftung der Gemeinde im Schadensfall gegenüber betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern.
Sollte der Gemeinde bereits ein Entwässerungskonzept oder entsprechende Fachgutachten vorliegen, ersuchen wir um Einsicht in diese Unterlagen.
Abschließend bitten wir noch um Mitteilung:
• wie die Parkplatzsituation abschließend geregelt werden soll und
• in welchem Umfang Zufahrten und Wege für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge vorgesehen sind.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und die Bereitschaft zur transparenten Klärung dieser zentralen Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Lebenswertes Kalchreuth -
An den
Ersten Bürgermeister
Gemeinde Kalchreuth
Herrn Otto Klaußner
Kalchreuth, den 17.2.2026
Betreff: Bedenken zur Kanalbelastung durch das geplante Bauvorhaben in der Weißgasse (Bebauungsplan Nr. 35)
Sehr geehrter Herr Klaußner,
wir, die Bürgerinitiative Lebenswertes Kalchreuth, möchten erneut unsere erheblichen Bedenken hinsichtlich einer möglichen zusätzlichen Belastung des Kanalnetzes durch das geplante Bauvorhaben in der Weißgasse (Bebauungsplan Nr. 35) zum Ausdruck bringen.
Bereits heute kommt es bei Starkregenereignissen nicht nur in angrenzenden Grundstücken, sondern auch in weiteren im Umfeld der Weißgasse gelegenen Bereichen zu Überflutungen, Rückstauungen und vollgelaufenen Kellern. Diese wiederkehrenden Vorkommnisse machen deutlich, dass das bestehende Kanalnetz bereits jetzt an seine Kapazitätsgrenzen stößt.
Unsere Sorgen werden nicht nur von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern geteilt, sondern ausdrücklich auch vom Wasserwirtschaftsamt. In dessen Stellungnahme gegenüber der Gemeinde vom 30.07.2025 (s. Anlage), in die wir Einsicht genommen haben, weist das Amt auf mehrere Punkte hin, die aus unserer Sicht von der Gemeinde sorgfältig zu prüfen und zu beantworten sind.
Wir bitten Sie daher, uns mitzuteilen, welche Maßnahmen die Gemeinde zu den folgenden Punkten des Wasserwirtschaftsamtes plant, wer jeweils für die Umsetzung verantwortlich ist und wann diese erfolgen soll:
1. Grundwasseruntersuchung
Vor Baubeginn soll durch geeignete Untergrunderkundungen festgestellt werden, wie hoch das Grundwasser ansteht.
2. Grundwasserabsenkung
Permanente Grundwasserabsenkungen werden grundsätzlich nicht befürwortet. Bei hohen Grundwasserständen sind Keller als wasserdichte Wannen auszuführen.
3. Niederschlagswasser – Planung der Gemeinde (Mischsystem, gedrosselte Einleitung) und Bewertung des Wasserwirtschaftsamtes (§ 55 WHG)
Laut Bebauungsplan Nr. 35 ist vorgesehen, die Entwässerung im Mischsystem zu führen; die Einleitung von Niederschlagswasser in die Mischwasserkanalisation soll gedrosselt erfolgen.
Wie das Wasserwirtschaftsamt in seiner Stellungnahme ausführt, soll nach § 55 WHG Niederschlagswasser vorrangig ortsnah versickert oder verrieselt werden bzw. – getrennt vom Schmutzwasser – einem Gewässer zugeführt werden, sofern dem keine wasserwirtschaftlichen oder öffentlich rechtlichen Belange entgegenstehen. Bei Entwässerung im Trennsystem ist eine ortsnahe Versickerung vorrangig umzusetzen. Nur wenn diese nachweislich nicht möglich ist und die wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden, kann einer Einleitung in ein Oberflächengewässer zugestimmt werden.
Diese Grundsätze stellen die im Bebauungsplan vorgesehene Führung im Mischsystem in Frage und erfordern eine prüfbare Begründung, wenn von der Vorranglösung abgewichen werden soll.
3.1 Welches Vorgehen ist im Plangebiet konkret vorgesehen?
• Liegen Nachweise zur (Un )Möglichkeit der ortsnahen Versickerung/Verrieselung vor (Boden, Grundwasser, Hanglage, Flächenverfügbarkeit)?
• Wie wird die Forderung des Wasserwirtschaftsamtes im Verhältnis zur Mischsystem Planung berücksichtigt?
3.2 Betrieb der Kanalisation
Das Wasserwirtschaftsamt weist darauf hin, dass der Betreiber der Kanalisation den ordnungsgemäßen Betrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sicherzustellen hat.
• Wir bitten daher um Mitteilung, welche Vorgaben, Bemessungsgrundlagen und technischen Standards hierbei zugrunde gelegt werden.
3.3 Kommunale Überflutungsvorsorge
Vom Wasserwirtschaftsamt wird empfohlen, Betrachtungen und Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Überflutungsvorsorge vorzunehmen.
• Wir bitten um Auskunft, in welchem Umfang solche Maßnahmen geplant sind bzw. bereits umgesetzt wurden und wie diese in das Entwässerungskonzept des Baugebietes einfließen.
3.4 Welche Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung sind vorgesehen?
• Regenwassersammelbehälter (Nutzung/Retention)
• Dachbegrünungen (Retention/Verzögerung)
• Offene Wasserflächen / Mulden Rigolen / Rückhaltevolumen oder vergleichbare Einrichtungen
4. Abwasserbeseitigung
Nach Mitteilung des Wasserwirtschaftsamtes ist die Fläche des Bebauungsplanes nur teilweise in den abwassertechnischen Unterlagen der Gemeinde enthalten, die dem wasserrechtlichen Bescheid vom 12.02.2020 zugrunde liegen.
• Wie plant die Gemeinde in diesem Punkt weiter vorzugehen?
5. Gewässer / Hochwasser / Starkregen
5.1 Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Erhalt und die Funktion bestehender, oberhalb liegender Entwässerungsanlagen (z. B. Drainagesammler, Gräben) sicherzustellen?
5.2 In welchem Umfang wurde die Arbeitshilfe des Bayerischen Staatsministeriums „Hochwasser und Starkregenrisiken in der Bauplanung“ berücksichtigt und wurde eine Risikoabschätzung vorgenommen?
5.3 Wie wird gewährleistet, dass die Entwässerung bei Hanglage ordnungsgemäß funktioniert und bestehende Bebauungen geschützt bleiben? -
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir hoffen, Sie und Ihre Familien sind gut ins neue Jahr gestartet. Wir wünschen
Ihnen alles Gute.
Gerne informieren wir Sie über den aktuellen Stand unseres Engagements zum
geplanten Bauprojekt „Weißgasse“
1. Starke Beteiligung innerhalb der Einwendungsfrist
Viele Bürgerinnen und Bürger haben fristgerecht Einwendungen eingereicht – ein
klares Zeichen für das hohe öffentliche Interesse an einer ortsverträglichen
Entwicklung.
Nach Auskunft des Bauamts sollen alle Einsenderinnen und Einsender eine
schriftliche Rückmeldung erhalten; diese Rückmeldungen liegen nach unserem
Kenntnisstand - noch nicht vor.
Die Einwendungen wurden formal abgewogen, aus unserer Sicht jedoch knapp.
Grundlage: uns vorliegende Unterlagen der Gemeinde (nach Terminvereinbarung
einsehbar).
2. Gespräch mit der Fraktion der Grünen
Vor der Gemeinderatssitzung am 13. November 2025 suchten wir den Austausch mit
den Grünen, um auf den ökologischen Wert der Streuobstwiese hinzuweisen.
Trotz offenen Dialogs blieb dies ohne erkennbaren Einfluss auf die
Beschlussfassung. Wir hätten uns von den Grünen eine kritischere Prüfung der
Bebauung gewünscht, insbesondere zu Umwelt- und Naturschutz Fragen.
3. Gemeinderatssitzung am 13. November 2025
Das Bauvorhaben Weißgasse wurde mehrheitlich beschlossen. Laut Protokoll
stimmten CSU und Bündnis 90/Die Grünen zu;
!!! die Freien Wähler lehnten geschlossen ab – dafür unser herzliches
Dankeschön !!!
In seiner Stellungnahme begründete Herr Wölfel von den Freien Wählern, warum die
Fraktion der Freien Wähler das Bauprojekt in der so vom Investor geplanten Form
ablehnt. Sein Statement wurde von den zahlreich erschienenen Bürgerinnen und
Bürgern mit großem Applaus bedacht; der Saal war voll.
Die ausführliche Stellungnahme der Freien Wähler zum Bauprojekt Weißgasse findet
man unter
https://www.fw-kalchreuth.de/aktuelles/aktuelles-details/stellungnahme-zum-
Bauvorhaben-Weissgasse
Die Stellungnahmen der CSU und der Grünen wurden vom Publikum mit sichtbarer
Enttäuschung aufgenommen.
4. Akteneinsicht – Punkte der weiteren Klärung
Unsere Einsicht in die Akten ergab folgende offene Fragen:
• Hydrologisches Gutachten: Sorgen zur Kanalisation bestehen (es gab in der
Weißgasse sowie in den angrenzenden Straßen in den letzten Jahren immer
wieder überflutete Keller); ein solches Gutachten ist nach Aktenlage nicht
dokumentiert.
• Wasserwirtschaftsamt: Stellungnahme vom 30.7.25 äußert Bedenken zu
Kanalführung/Entwässerung und Grundwasser sowie Empfehlungen –
Umsetzung ist nach unserer Wahrnehmung offen.
• Artenschutzgutachten: Investor-beauftragt; Fragen zu Vollständigkeit und
Erhebungszeitpunkt werden von einer Fachperson geprüft.
Zwischen März und September darf kein Abriss erfolgen - Brutzeit
• Technische Aspekte: Zufahrt für Feuerwehr/Rettungsdienste zu prüfen;
Stellplätze und Entwässerung erfordern nach Einschätzung Nachbesserung.
Es besteht das Risiko, dass man sich freikauft von Stellplätzen.
• Kanalisation: Wasserwirtschaftsamt empfiehlt Sachverständigengutachten, um
Belastungen und Folgekosten für Gemeinde/Anwohner zu vermeiden.
5. Nächste Schritte
Nach Auskunft des Bauamts-Leiters (Dezember 2025):
1. Investor überarbeitet Projekt (z. B. Stellplätze).
2. Erneute Gemeinderatsberatung.
3. Öffentliche Auslegung.
4. Einmonatige Einwendungsfrist für Bürger.
5. Abwägung und finaler Beschluss.
Das Verfahren läuft weiter – Sie können erneut einwenden!
6. Ihre Unterstützung gesucht
Wir brauchen Kontakte/Unterstützung oder Expertise zu Hydrologie, Kanalisation,
Artenschutz oder Ortsplanung. Sind Sie Fachperson oder kennen Sie welche?
Melden Sie sich bitte bei uns.
7. Ausblick – für ein lebenswertes Kalchreuth
Andere Projekte (z. B. Rathausstraße) zeigen: Verkaufsrisiken müssen geprüft
werden. Wir plädieren für Nutzung bestehender Flächen vor neuer
Ökologiebelastung.
Als ehrenamtliche Initiative arbeiten wir sachlich auf Basis öffentlicher Unterlagen,
um transparenten Dialog zu fördern.
Am 8. März 2026 sind Gemeinderatswahlen – Ihre Stimme zählt!
Herzliche Grüße
Bürgerinitiative Lebenswertes Kalchreuth
Ralf Hilt u. a.
Die Sanierung/ Neugestaltung im Objekt mag wünschenswert sein, dabei soll aber nach meinem Gefühl das Ensemble eines traditionellen Bauernhofs erhalten bleiben. Keinesfalls darf die Wiese und der üppige Baumbestand (es ist fast der dichteste und vollste in der Nähe des Dorfkerns) dem Bauvorhaben zum Opfer fallen. Kalchreuth hat unter vielen Dörfern den Vorzug, noch nicht durch Verdichtung ruiniert zu sein. Viel eher sollte der längere Leerstand einiger Gebäude durch neue Regelungen bekämpft werden.