Erfolg

Dienst- und besoldungsrechtliche Nebengebiete - Auslandsverwendungszuschlag

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Mario Munke Dienst- und besoldungsrechtliche
Nebengebiete

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.05.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Mit der öffentlichen Petition wird rückwirkend die Anhebung des Auslandsverwen-
dungszuschlags für die Teilnehmer an der Operation ENDURING FREEDOM um
mindestens eine Stufe gefordert.

Zur Begründung verweist der Petent, zu dessen Eingabe 69 Mitzeichnungen vorlie-
gen, auf den Einsatz der Fregatte EMDEN in der Zeit von Februar bis Juli 2008 vor
dem Horn von Afrika und führt aus, dass sich seit Anfang des Jahres 2008 die
Sicherheitslage in dem Seegebiet verschärft habe: Die Aktivitäten von Piraten hätten
sich fast verdreifacht; Brutalität und Qualität der Vorgehensweisen hätten sich
außerordentlich geändert. Als Auslandsverwendungszuschlag sei den Besatzungs-
mitgliedern der Fregatte EMDEN ein Tagessatz in Höhe von 53,69 Euro gemäß Stufe
3 der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung (AuslVZV) gewährt worden. Ins-
besondere im Hinblick auf die Piraterie am Horn von Afrika sei seines Erachtens eine
Überprüfung der Tagessatzhöhe dringend erforderlich.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der
zu der Eingabe eingeholten Stellungnahmen des Bundesministeriums der Verteidi-
gung (BMVg) wie folgt zusammenfassen:

Zur Abgeltung der mit der besonderen Auslandsverwendung verbundenen materiel-
len und immateriellen Belastungen und erschwerenden Besonderheiten wird neben

den Inlandsbezügen ein steuerfreier Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) gewährt.
Die Stufen des AVZ werden durch das Bundesministerium der Verteidigung im Be-
nehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Finan-
zen und dem Auswärtigen Amt für die einzelnen Einsatzgebiete nach Maßgabe der
zu § 58 a des Bundesbesoldungsgesetzes ergangenen AuslVZV festgesetzt. Die
AuslVZV gibt für die Stufenzuordnung konkrete Bewertungskriterien vor, die sowohl
allgemeine physische und psychische Belastungen, wie beispielsweise die Unter-
bringung in Zelten, als auch die Gefahr für Leib und Leben, wie z. B. gesundheitliche
Risiken aufgrund des Klimas, minenverseuchte Gebiete oder kriegerische Auseinan-
dersetzungen berücksichtigen. Bei nicht nur vorübergehenden wesentlichen Ände-
rungen der Verwendungsverhältnisse muss die Stufenfestsetzung angepasst wer-
den. Das Bundesministerium der Verteidigung wertet darum die Entwicklung der
Verhältnisse vor Ort in den jeweiligen Einsatzgebieten auch unter diesem Aspekt
kontinuierlich aus.

Die Operation ENDURING FREEDOM, in deren Rahmen die Bundeswehr inzwi-
schen allein Seeraumaufklärung aus der Luft betreibt, dient ausschließlich der Be-
kämpfung des internationalen Terrorismus. Die vor der Küste Somalias operierenden
Piraten stellen insoweit, zumindest bislang, keine erhöhte Gefährdung der deutschen
Einsatzkräfte dar. In allen Fällen, in denen deutsche Marineeinheiten Frachtschiffen
zu Hilfe geeilt sind (Nothilfe im Rahmen des Rechts der Selbstverteidigung gegen
Akte der international geächteten Piraterie), brachen die Piraten bei Eintreffen der
deutschen Marine ihren Versuch, as Schiff zu entern, ab. Entsprechend wird die Be-
drohungslage nach Auffassung des Petitionsausschusses zu Recht als unverändert
niedrig eingestuft, so dass nach Auffassung des Ausschusses die Festsetzung des
AVZ gemäß der Stufe 3 für diesen Einsatz nicht zu beanstanden ist.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass nach Verkündung des Dienstrechtsneuord-
nungsgesetzes die Tagessätze des AVZ in allen Stufen mit Wirkung vom 12. Februar
2009 deutlich angehoben worden sind (Stufe 3 nunmehr: 62,00 Euro). Damit konnte
ein wichtiger Beitrag zur Kompensation der Zusatzbelastungen in besonderen Aus-
landseinsätzen geleistet werden.

Soweit der Petent die Piraterie in der Region anspricht, verweist der Ausschuss auf
die vom Deutschen Bundestag im Dezember 2008 beschlossene Beteiligung der
Bundeswehr an der EU-Mission ATALANTA, die der Abschreckung, Verhütung und

Bekämpfung seeräuberischer Handlungen und bewaffneter Raubüberfälle dient.
Deutschland beteiligt sich an dem Einsatz mit einer Fregatte mit Bordhubschrauber-
komponente und mobilem Schutzteam für die gesamte Dauer der Operation. Bei der
Erfüllung der Aufgaben aus der gemeinsamen Aktion der Europäischen Union steht
der Schutzcharakter der Operation grundsätzlich im Vordergrund. Die Einsatzregeln
(Rules of Engagement) sehen zur Umsetzung der Aufgaben allerdings auch die An-
wendung verhältnismäßiger Gewalt vor. Insofern ist ATALANTA mit einem robusten
Mandat ausgestattet. Die Bedrohungslage am Horn von Afrika und in den angren-
zenden Seegebieten wird zwar auch insofern unverändert als niedrig eingestuft
(Stand: April 2009), bei den bisherigen direkten Kontakten mit Piraten wurde kein
deutscher Soldat verletzt. Gleichwohl ist insoweit der Auslandsverwendungszuschlag
gemäß der Stufe 4 festgesetzt worden (ab 12. Februar 2009: 78,00 Euro).

Seitens des Ministeriums ist dem Ausschuss ergänzend mitgeteilt worden, dass die
für die Zahlung des Auslandsverwendungszuschlags zuständigen Stellen angewie-
sen worden seien, unverzüglich Nachberechnungen durchzuführen, und die betroffe-
nen Soldatinnen und Soldaten zeitnah informiert würden.

Da nach Auffassung des Petitionsausschusses hiernach dem Anliegen der Petition
Rechnung getragen worden ist, empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren ab-
zuschließen.


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