22.02.2021, 05:54
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"Die Staatsbürger werden unzulässig bevormundet und überwiegend gezwungen, einen Anwalt einzuschalten auf der Grundlage des Rechts-Dienstleistungs-Gesetzes (RDG), das im wesentlichen auf dem Ermächtigungsgesetz für Adolf Hitler von 1935 beruht und zu einer obrigkeitshöhrigen Anwaltschaft führte, die nicht in erster Linie die Interessen der Mandanten vertrat und vertritt. In Großbrittanien darf sich jeder Rechtssuchende von der ersten bis zur letzten Instanz selbst vertreten. Das muß auch hierzulande Recht und Gesetz werden."